Ein Beitrag zur Geschichte des Steyrer Postwesens in früheren Jahrhunderten
Von Josef Ofner
Die Geschichte des Post- und Botenwesens der Stadt Steyr fand bisher in der heimatkundlichen Literatur fast keine Beachtung. Dieser Mangel mag wohl auf die ungünstige Quellenlage zurückzuführen sein, denn für die Zeit vor 1747 gewähren nur die Ratsprotokolle, deren Durchsicht aber überaus zeitraubend ist, Einblick in die damaligen Postverhältnisse.
Schon im Mittelalter entwickelte sich in den Städten ein eigenes Berufsbotenwesen. Daneben besorgten aber auch Ordensangehörige, Reisende und Fleischhacker, deren Viehtrieb sich oft über große Landgebiete erstreckte, nicht selten Botendienste.
Die ersten Nachrichten über regelmäßige Kurse einer kaiserlichen Post, die anfänglich nur staatlichen Zwecken dienten und daher der Bevölkerung nicht zur Verfügung standen, stammen nach der einschlägigen Literatur aus dem Jahre 14891). Die kaiserliche Post dürfte aber schon vor diesem Zeitpunkt durch längere Zeit bestanden haben. Valentin Preuenhueber berichtet nämlich in seinen Annalen, dass Steyr von der 1490 vom Kaiser Friedrich gekauften Mühle zwischen den Brücken und einem in früheren Zeiten den Herren von Wallsee gehörigen Hause am Berg dem Landesfürsten 50 Pfund Pfennig zu reichen hatte. „Dies ist nun derjenige Dienst“, so bemerkt Preuenhueber, „welcher von vielen Jahren her dem kaiserlichen Postamt“ gegeben werden musste2).
Die in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts eingerichteten landesfürstlichen Postkurse, die häufig über Linz führten, waren infolge der schlechten Staatsfinanzen meist von kurzer Dauer. Ausschlaggebend für ihre Errichtung war vielfach der jeweilige Aufenthaltsort des Landesfürsten oder der Standort des kaiserlichen Heeres. Die Postboten erhielten zeitweilig nur geringen Lohn, so dass sie gar bald neben amtlichen Poststücken auch private Briefschaften beförderten3). Noch 1582 ersuchte der im landesfürstlichen Postdienst stehende Michael Prenpacher den Rat zu Steyr, an Erzherzog Karl zu schreiben, damit er seine ausständige Postbesoldung erhalte4).
Die kaiserliche Post war mit bestimmten Vorrechten ausgestattet. Sie genoss Mautfreiheit und hatte eigene Hornsignale, die die übrigen Fuhrwerke zum Ausweichen aufforderten. Ihr mussten die Stadttore auch in der Nacht geöffnet werden und ihre Bediensteten waren uniformiert5).
Neben der kaiserlichen Post bestanden gegen Ende des 16. und zu Anfang des 17. Jahrhunderts auch Postverbindungen, die von der Landeshauptmannschaft und den Landständen unterhalten wurden6).
In den Städten aber finden wir noch das alte Botenwesen. Steyr verfügte über Boten, die in der Stadt die Botengänge verrichteten („Stadtboten“) und über solche, die nach auswärts, vornehmlich nach Enns, Linz, Wels, Passau und Nürnberg regelmäßig den Botendienst versahen. Sie waren, wie aus den Ratsprotokollen des Jahres 1570 hervorgeht, berechtigt, die „Botenbüchse mit gemeiner Stadt Wappen zu tragen“. 1664 verlieh der Magistrat an den Tagwerker Urban Siberegger das mit dem Stadtwappen geschmückte Botenschild, doch musste er es auf eigene Kosten anfertigen lassen7). Hatte der Bote eine amtliche Verlautbarung mehreren Personen mitzuteilen, so wurde ihm eine Liste derselben, das „Boten-Registerl“, mitgegeben, in welcher die angeführten Personen die Kenntnisnahme der Verfügung bestätigen mussten9).
Im Jahre 1592 verlangten die Boten Hans Weinzierl, Thomas Stölln, Moritz Scheiher, Hans Strigl, Hans Peuntner, Max Zingkh und Melchior Schwertschmidt die Aufrichtung einer Stadtboten-Ordnung sowie die Einstellung der Botengänge durch andere Personen. Der Rat beschloss, nur solche Leute zum „Botengehen“ zu verwenden, die „glübt“, das heißt vereidigt waren. Den Torhütern wurde befohlen, sich nur dieser Boten zu bedienen. Der Warteraum für die Stadtboten befand sich „unterm Rathaus“9).
Die Bestellung der nach Linz und Nürnberg reisenden Boten nahm der Rat im Einvernehmen mit den Handelsleuten vor10). Für den Ordinari-Linzer Boten, dessen Stelle sehr begehrt war, gab es eine eigene Eidesformel. Sie lautete: „Ich N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und all seinen Heiligen einen leiblichen Eid, daß ich dem von einem löblichen Magistrat der Stadt Steyr mir anvertrauten ordinari Linzer Botendienst dergestalten abwarten woll, daß ich mit allen mir anvertrauten Schreiben, Geld und andern getreu, fleißig umgehn, keine Brief oder Geld noch auch etwas anderes erbrechen, eröffnen, veruntreuen oder Hinterhalten, auch jedesmalen zu rechter Zeit von hinnen nacher Linz oder andern Orten abreisen und alldort die Post und Brief erheben und wiederum damit so zeitlich als möglich mich allhier einfinden wolle, so wahr mir Gott helf und sein heiliges Evangelium“11).
Beschwerden der städtischen Boten über Personen, die unbefugt Botengänge verrichteten, sind eigentlich nicht häufig. Nur 1669 beklagten sich die vier Stadtboten über Weiber, die sich „des Botengehens unterstehen“ und 1680 verlangte der Linzer Bote Matthias Lang die Abstellung des Schlossboten sowie die Einstellung der Briefbeförderung nach Linz durch eine gewisse Schinaglin. Groß ist die Zahl jener Boten, die aus fremden Städten und Märkten nach Steyr kamen. Wir lesen von Boten aus Mariazell, Graz, Waidhofen, Ybbsitz, Straßburg und anderen Orten12).
Die Errichtung einer eigenen Stadtpost dürfte in Steyr erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts erfolgt sein. Im Oktober 1599 unterhandelte auf Befehl des Rates der Stadtkämmerer Wolf Schmindenhamer mit Peter Wibmer in Ennsdorf wegen der Haltung von Postpferden. Wibmer ließ sich herbei, für die Post zwei Pferde einzustellen, wenn ihm für jedes Ross 32 Gulden „Hilfgeld“ gereicht werden. Er verlangte ferner, im Falle er auch Lehenpferde halte, für jedes Pferd pro Tag von einem hiesigen Bürger 15, von fremden Personen 20 Kreuzer verlangen zu dürfen. Wibmer war nicht verpflichtet, Ersatzpferde zu stellen, wenn die Postpferde auswärts in Verwendung standen. Zum Einkauf derselben lieh ihm die Stadt 30 Gulden13).
Einige Jahrzehnte später, um 1624, hatte der vom Rate bestellte Postbeförderer fünf „gute Postroß“ und eine Kalesche jederzeit für den Magistrat in Bereitschaft zu halten. Die Stadt hingegen gab ihm dafür eine jährliche Bestallung von 200 Gulden und ½ Mut (= 15 Metzen) Hafer14).
Vom Jahre 1610 bis 1648 versah den Postdienst mit einigen Unterbrechungen Elias Sturm, der in den Archivalien als Postverwalter, manchmal auch als Postmeister bezeichnet wird15). 1636 befahl die Landeshauptmannschaft, ihm den gebührenden Schutz zu erweisen. Seine Bestallung restringierte 1645 der Magistrat, „da alle Geldmittel entwichen“, von 200 auf 100 Gulden, erhöhte aber die Haferzuteilung auf 1 Mut16).
Im folgenden Jahre erlaubte die Stadtobrigkeit dem Bürger Christoph Stürmer, der sich vergeblich um den städtischen Postdienst bemühte, Lehenpferde zu halten, doch durfte er keine fremden Personen befördern, wenn die Pferde der Stadtpost unbeschäftigt waren. Stürmer jedoch hielt sich nicht strenge an diese Anordnung, weshalb ihn 1647 Elias Sturm beim Rate verklagte. Er gab an, dass ihm Stürmer unrechtmäßiger Weise Reit- und Postgelder im Betrage von 60 fl. entzogen habe, ihm außerdem noch 15 fl. Tax-Unkosten schulde, ohne seine Bewilligung „Winkelpferde“ ausleihe und auf Grund der Postordnung keine Berechtigung zur Führung des Posthorns besitze. Der Stadtrichter Hans Wagendorfer erhielt den Auftrag, Stürmer entsprechend zu bestrafen und ihn zur Zahlung seiner Schulden zu verhaltene Stürmer schuldete aber außerdem auch der Stadt an „obrigkeitlichen Gefällen“ noch 406 Gulden, die er 1648 „mit Wein und anderen annehmlichen Waren“ zu bezahlen gedachte. Seinen großen Unmut über die Misshelligkeiten, die ihm diese Steuern verursachten, brachte er in einem Schreiben an den Magistrat wie folgt zum Ausdruck: „Aus großer Unbilligkeit kann ich nicht mehr schweigen, einem löblichen Magistrat zu erzählen, daß ich in das 17. Jahr ein Bürger allhier und im geringsten kein Schutz, vielweniger ein Hilf gehabt von einem löbl. Magistrat, noch vor Gericht, sondern mich mit lauter Trübseligkeiten geplagt, mit Geldstrafen, Gefängnus, großen Auflagen und Quartiern (Einquartierung von Soldaten), die auf mich nit gebührt haben, daneben nichts dann Schmachwort und Schlag, dadurch in groß Krankheit geraten und mein Leben hergeben muß, solches wird Gott strafen, und noch bis dato armselig geplagt wird, wie ich dann den 14. Oktober zu dem edlen und gestrengen Herrn Bürgermeister erfordert, alsbald erschienen, auch begehrt, mit Wein oder Hufeisen zu bezahlen, auch bei meinem Gewissen geschworen, daß ich nit 3 fl. in meiner Gwalt hab und gebeten mit Bescheidenheit, dem Steuramt auszulegen, mir ein spezifizierten Auszug erfolgen, wie es billig ist, auch zu lassen. Auf dieses der edle Herr Bürgermeister (mich) alsbald in Arrest geschafft, ich aber gehorsam gewest, gib damit zu erkennen, ob das nit ein Unbilligkeit ist, ein kranken Mann in Arrest zu schaffen, und bis dato noch immerdar kränklich.“ Stürmer beschwerte sich dann noch über die jungen, unverständigen und ungelehrten Leute, die die alten, wohlerfahrenen und verständigen Bürger „korrigiern und regiern“ wollen und drohte zum Schluss, dass er, falls er keine Unterstützung finde, bei der landesfürstlichen Obrigkeit Schutz und Hilfe suchen müsste.
Dieser Brief hatte für Stürmer unangenehme Folgen. Er musste wieder vor dem Rate erscheinen, wo ihm mitgeteilt wurde, dass ihm das Bürgerrecht entzogen werde und er innerhalb vierzehn Tagen die Stadt zu verlassen habe. Dieser Beschluss kam aber nicht zur Durchführung, da Stürmer mehrmals bat, ihm seinen Ungehorsam zu verzeihen. Er musste jedoch „vor sitzendem Rat mit zwölf ehrlichen und ehrbaren Bürgers Männern, so er selbst teils aus der Stadt Steyr- und Ennsdorf zu erbitten schuldig“, bei gleichzeitiger Zurücknahme seiner Injurien öffentliche Abbitte leisten und sich verpflichten, die ausständigen Steuern zu erlegen17).
Im November 1648 beschloss der Rat, die Stadtpost mit Beginn des Jahres 1649 dem Handelsherrn und Ratsbürger Hans Köberer zu verleihen18). Elias Sturm, der vom Magistrate 55 Gulden für ein Pferd begehrte, das er an die Täppischen Reiter abgeben musste, wurde mit dieser Bitte abgewiesen, da er dem Steueramt noch ein „Namhaftes“ schuldete, erhielt aber für 1649 noch 50 Gulden sowie die Erlaubnis, zwei Lehenpferde zu halten. Der Gebrauch des Posthorns wurde ihm jedoch untersagt. Er bemühte sich 1649/50 noch mehrmals um die Stelle eines Stadtpostmeisters. Allein der Rat lehnte sein Ansuchen ab, da er bei der Bürgerschaft und Stadtobrigkeit große Schulden habe und zum Ankauf der Pferde nicht über die notwendigen Mittel verfüge. Außerdem habe Postmeister Köberer ohne Besoldung und trotz namhafter Rittgeld-Ausstände den Postbetrieb aufrecht erhalten19).
In diesem Zusammenhange sei hingewiesen, dass in früheren Jahrhunderten die Beförderung von Personen nicht allein durch die Post, sondern auch durch die sogenannten Lehenrössler erfolgte, die Pferde („Lehenpferde“) um einen bestimmten Geldbetrag verliehen. Wiederholt verlangten die Postmeister, wie wir noch sehen werden, die Aufhebung dieser Einrichtung, nachdem sie das alleinige Recht des Personentransportes für sich beanspruchten.
Auch Hans Köberer, der nun zu Anfang des Jahres 1649 die Stadtpost bei einer Bestallung von jährlich 100 fl. und einer Haferzuteilung von 1 Mut oder 35 Gulden pro Quartal übernahm, forderte die Abschaffung der Lehenpferde. Die Stadtbehörde war aber der Ansicht, dass man den Bürgern „ein oder anderes Roß zu halten“ nicht verwehren könne. 1650 erklärten daher der kaiserliche und der städtische Postmeister, dass jeder von ihnen drei Lehenpferde der Bürgerschaft gegen eine Tages-Leihgebühr von 30 kr. pro Pferd zur Verfügung stellen werde, wenn alle anderen Lehenpferde in der Stadt abgeschafft würden. Der Magistrat versprach, sie zu schützen, doch müssten sie jederzeit mit „guten Rossen“ versehen sein20).
Im Jahre 1649 erreichte Christoph Stürmer, dem die Stadtpost ja versagt blieb, seine Ernennung zum kaiserlichen Postbeförderer. Damit kam es in Steyr zur Einführung einer kaiserlichen Post. Die Errichtung von regelmäßigen Postkursen war jedoch damit nicht verbunden. Gestützt auf das kaiserliche Dekret, eröffnete Stürmer nun seine Angriffe gegen die Stadtpost. Es entlud sich ein heftiger Kampf zwischen ihm und dem Magistrat, der auf Seite Köberers stand. Schon im Jänner 1649, vierzehn Tage nach seinem Dienstantritt, stellte er nachstehende Forderungen: 1. Unterstützung der kaiserlichen Post durch die Stadtobrigkeit, 2. Abschaffung des Posthorns bei allen Personen, denen es nicht gebühre, 3. Einstellung der Beförderung fremder Herren durch die Stadtpost, 4. Verbot der „Winkelposten“ und der Lehenpferde, 5. Verringerung seines Quartiergeldes. Mit besonderem Nachdruck suchte er zu erreichen, dass niemand anderer als er berechtigt sei, auswärtige Reisende und kaiserliche Kuriere zu befördern. Köberer dürfe nur die hiesigen Bürger, Ratsfreunde und Beamten führen, auch das Posthorn stehe ihm nicht zu. Außerdem verlangte er noch die Aufrichtung einer Postordnung. Nachdem sich der Magistrat aber um diese Forderungen wenig kümmerte, ließ sich Stürmer zu Schmähungen des Stadtgerichtes hinreißen, weshalb man ihn als „Schänder der Obrigkeit“ aus der Stadt schaffen wollte. Es kam aber nicht dazu, weil Stürmer seine Steuerschuld noch immer nicht beglichen hatte. Bei der Stadtbehörde konnte er jetzt begreiflicherweise nichts mehr erreichen. Ob er nun um die Ausquartierung eines bei ihm wohnenden Soldaten, um die Verringerung der Quartierslasten oder um den Abschied ersuchte, jede Bitte wurde mit dem Hinweis, er möge zuerst seine Gefälle in Ordnung bringen, strikt abgewiesen. Im Jahre 1651 richtete er neuerdings seine Angriffe gegen den Stadtpostmeister Köberer. Er verlangte für sich den Titel eines Postmeisters, da Köberer nur ein Postbeförderer sei. Diese „hoffertig vnd Sindige attestata“ trugen ihm einen Verweis des Rates ein. Stürmers Ansprüche waren aber damit nicht erschöpft, es sollte ihm als den „kaiserlichen Postmeister“ auch die Stadtpost verliehen werden, ansonsten er sich beim Kaiser beschweren werde. Der Rat ließ sich durch diese Drohung nicht einschüchtern. „Weilen Supplikant um Gem. Stadt nit verdient“, so lautete der Ratsbeschluss, „daß man einem gehorsamen Bürger (Köberer) die Stadtpost aufheben und einem ungehorsamen verleihen solle, also hat dies Begehren nit statt“. Er habe sich der „unnötigen Klage bei gebührlicher Leibsbestrafung zu enthalten“21).
Das Vergehen Stürmers bewirkte, dass sich nun Köberer um die kaiserliche Post bewarb. Seine Bitte fand jedoch kein Gehör. Zu Anfang des Jahres 1652 teilte Karl Freiherr v. Paar, Obrister Hofpostmeister22), dem Magistrat mit, dass er dem Köberer die Post nicht konferieren könne und dieser die Beförderung von Kurieren und anderen fremden Leuten einstellen solle. Steyr antwortete hierauf in einem ausführlichen Schreiben, dass man keine Bedenken trage, die Stadtpost einem kaiserlichen Postbeförderer zu überlassen. Dem Stürmer aber, der wegen seines „üblen Verhaltens“ auch schon bei der Landeshauptmannschaft bekannt sei, könne man sie nicht geben. Zudem verfüge er auch über schlechte Pferde, so dass die Reisenden beim Stadtpostmeister besser bedient werden. „Da aber ein Herr mit seinen eigenen oder Lehenpferden allhero kommen“, so heißt es weiter in dem Antwortschreiben, „oder auch sogar ein Kurier oder anderer Reisende des Stürmers Pferd oder Beförderung nit haben wollte, deme kann auch sich des Stadtpostmeisters Dienst zu gebrauchen nit verwehrt werden, weilen einem jeden und sogar in der kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien und anderwärtig, wo kaiserliche Posten sein, frei stehet, die Post-Landkutschen oder Lehenpferd zu nehmen“23).
Die Stadtpost bestand aber nicht mehr lange. Im Februar 1652 verfügte der Magistrat die Aushebung derselben. Er richtete an den Stadtpostmeister Hans Köberer ein Dekret, in welchem er ihm mitteilte, „dass man bei erlangtem heiligen Frieden sich fürohin mehr keiner so starken vielfältigen Reisen zu besorgen, dahero man die Stadtpost weiter nicht vonnöten habe, doch wolle man ihm gleichwohl fürdershin jährlich dergestalt 50 fl. Bestallung reichen, daß er dagegen drei gute Lehenpferd halten solle.“ Auch für das Jahr 1653 gab ihm der Magistrat die gleiche Summe, er bemerkte aber, dass man seine Postdienste nicht mehr benötige und er mit schlechten Pferden versehen sei24).
Stürmer tat nun alles, um die Abschaffung der Lehenrössler zu erreichen. Vorerst verlangte er, dass Köberer nicht drei, sondern nur zwei Lehenpferde halten dürfe. Dann erwarb er einen Befehl der Landeshauptmannschaft, der vom Magistrat forderte, ihn bei seinem „kaiserlichen Mandat“ zu schützen und die Lehenrössler abzustellen25). In seinem großen Hass gegen die „Rossausleiher“ ging er sogar am 12. Februar 1653 „mit gewaffneter Hand“ auf freier öffentlicher Straße gegen den bürgerlichen Lehenrössler Hans Värthl vor und schimpfte dabei heftig über das kaiserliche Stadtgericht. Dieser unüberlegte Streich, den er gemeinsam mit seinem Sohne durchführte, brachte ihn aber im den Arrest. Im Hinblick auf seine zahlreichen Kinder zog der Rat bei der Urteilsfüllung nochmals „die Güte der rechtlichen Schärfe“ vor. Dass aber „seine unterschiedlichen Verbrechen nicht ungestraft“ bleiben mögen, verurteilte er ihn bei Aufhebung des Bürgerrechtes zu einer Gefängnisstrafe von einem Vierteljahr bei Wasser und Brot. Als ihm das Urteil verkündet wurde, rief er: „Ich habe niemalen nichts Böses im Sinn gehabt, aber meine Herren bringen mich mit diesem Urtl dahin, daß ich etwas Böses tun muß!“ Stürmers Haft war nur von kurzer Dauer. Eines Tages erschien vor dem Rat seine Frau Anna samt allen Kindern und bat flehentlich, ihrem Manne die Freiheit zu geben. Auf die vielköpfige Familie Rücksicht nehmend, ließ die Stadtobrigkeit abermals Barmherzigkeit walten. Stürmer musste mit „vier ehrlichen Bürgern“ Abbitte leisten und innerhalb vier Wochen die ausständigen Steuern bezahlen. Er versuchte nochmals, die Stadtpost zu bekommen. Seine Anstrengungen blieben erfolglos. Am Beginn des Jahres 1654 starb der kaiserliche Postmeister, der wahrlich seinen Namen nicht umsonst getragen. Witwe und Erben durften nun „keinen Haller Postbestallung“ mehr aus dem kaiserlichen Vizedomamt annehmen26).
Stürmers Nachfolger wurde der Bürger Hans Andreas Zolitsch. Wie sein Vorgänger beantragte auch er beim Magistrat, ihm die Stadtpost zu verleihen und den Lehenrössler den Gebrauch des Posthorns zu untersagen. Auf Grund eines vom kaiserlichen Hofpostamt am 5. April 1656 ausgestellten Dekretes forderte er die Einstellung des vom Schuhmacher Hans Hibmer betriebenen „Lehenrösselns“27).
Im Jahre 1661 verlieh der kaiserliche Erbland-Hofpostmeister Karl Graf v. Paar die kaiserliche Postbeförderungsstelle zu Steyr, um die sich im vorhergegangenen Jahre der Bürger und Gastgeb Hans Karl Hörmann schon beworben hatte, an Johann Erasmus Kumpfmüllner. Die Zeit seiner Tätigkeit im Postdienst war außergewöhnlich kurz. Wegen „eines verübten Gewalts“ wurde er mit 32 Gulden bestraft. Dies dürfte wohl der Grund für seine Entlassung gewesen sein28).
Die Postbeförderungsstelle erhielt im Jahre 1662 der Bürger und Handelsmann Georg Mayr. Hatte die Stadt bisher mit den Inhabern der kaiserlichen Post ständig Unannehmlichkeiten, so erwuchsen ihr mit dem neuen Postbeförderer noch größere Schwierigkeiten. Auf sein kaiserliches Patent pochend, beantragte Mayr beim Magistrat die Befreiung von Quartierslasten sowie die Erlassung des Viertelmeisteramtes. Beide Anträge wies die Stadtobrigkeit zurück. Der als Kaufmann arg verschuldete Postmeister wurde 1664 in einen mehrjährigen Kridaprozess verwickelt. Er schuldete nämlich Matthäus Riß von Riesenfels den Betrag von 6000 Gulden. Überdies hatte er noch eine Linzer Marktschuld in der Höhe von 4940 Gulden an Hans Heinrich von Löwenfels in Deutsch-Brod und Matthias Khapeta in Datschitz zu begleichen. Mayr wurde verhaftet. Riesenfels verlangte, dass er seine entbehrlichen Kleider, die Postpferde, seinen goldenen Ring und das Silbergeschmeide herausgebe. Der Postmeister hingegen beschwerte sich über Franz v. Riesenfels, weil dieser ihn „übel mit Schlägen traktiert habe“. Nach einer kurzen Haft wurde Mayr doch wieder auf freien Fuß gesetzt, er musste sich aber in einem Revers verpflichten, dass er die Stadt nicht verlassen werde. Trotzdem aber entwich er aus Steyr und begab sich, wahrscheinlich zu Anfang des Jahres 1665, nach Wien. Als dies dem Magistrat bekannt wurde, verlangte er vom Wiener Stadtrichter die Verhaftung Mayrs. Allein in der Residenzstadt war eine Festnahme, wie der Sollizitator der Stadt Steyr Georg Siegmund Jungbluett berichtete, nicht möglich, weil sich der Postmeister in einem der Freihäuser aufhielt, die dem Unter-Richter nicht zugänglich waren.
Mayr nützte seinen Wiener Aufenthalt gehörig aus. Zum kaiserlichen Hof dürfte er sehr gute Beziehungen gehabt haben, denn er erreichte gar bald einen Befehl an die Stadt Steyr, seine Verhaftung bei einer Strafe von 100 Dukaten einzustellen. Der Magistrat war jedoch nicht gewillt, diesen Auftrag zu befolgen. Mayr sollte ja nicht wegen seiner Schulden, sondern weil er die Stadt verlassen, „in Verhaft gezogen und mit der Kheuchen“ bestraft werden. Wie erstaunt mag man aber in Steyr gewesen sein, als noch im gleichen Jahre der kaiserliche Intimationsbefehl des Inhalts einlangte, dass Mayr mit dem Prädikate „von Riesenegg“ in den Adelsstand erhoben wurde und „so lang er dem Postamt oder denen kaiserlichen Diensten vorstehet, von allen bürgerlichen Aemtern, Gerhabschaften und dergleichen manueribus exempt sein solle, mit Befehl, soliches bei der Kanzlei ad nota zu nehmen und ihn dabei zu schützen“.
Um diese Zeit berichtete Franz v. Riesenfels der Stadtobrigkeit, dass sein Vater von Mayr ein Schreiben erhalten habe, worin dieser den Rat mit folgenden Worten angriff: „Täte die Stadt Steyr dafür der Röm. Kaiserl. Majestät, unserm allergnädigsten Herrn, von anno 1628 an bis auf dato von ihrem Haushalten Rechnung, stünde derselben besser an, und würde oft manicher zu Steyr sein Beutl leeren müssen“29). Ein wenig später gelang dem Magistrat die Festnahme des Postmeisters. Er wurde zu Losenstein angehalten und „gewaltsam hinweggeführt“. Ein Befehl der Landeshauptmannschaft gab ihm aber rasch wieder die Freiheit. Die Stadt musste ihm die abgenommenen Gegenstände (Truhen, Schriften u. dgl.) wieder zurückstellen und seine Arretierung „bei Verhütung des Landrichters“ mit 100 Dukaten büßen. Der Magistrat bekam den Auftrag, „sich künftig alles weiteren Gewalts gegen ihn bei Strafe von 500 Dukaten“ zu enthalten. Im Namen des Kaisers wurde der Stadtobrigkeit untersagt, gegen Mayr mit der Exekution vorzugehen30).
Im Jahre 1666 erschienen abermals Befehle der Landeshauptmannschaft, die verlangten, dass Mayr seinen Bürgerabschied erhalten solle und dass ihm die ausständigen Tazgefälle völlig erlassen werden. Die Stadtbehörde war noch immer bestrebt, die Bewilligung zur Verhaftung Mayrs zu erlangen, doch die Landeshauptmannschaft widersetzte sich diesem Ansinnen. Sie machte 1667 dem Magistrat deshalb sogar Vorwürfe und beschuldigte Bürgermeister Luckhner, weil er seine Bedienten um die Post nach Strengberg schicke, sie in Steyr austeilen lasse und dafür das Postgeld einhebe.
In diesem Jahre wurde endlich der langwierige Prozess bei der Regierung erledigt. In der kaiserlichen Entschließung vom 18. März heißt es u. a.: „Daß wir auf Georgen Mayrs, Postmeister in unserer Stadt Steyr, uns über die seinen Kreditorn beschehene wirkliche Abtretung seines Vermögens um Erteilung eines Salvi Conductus de non ulterius molestando allertänigst überreichtes Anbringen und darüber gehöriger Orten abgefordert, auch ankommene Bericht und Gutachten unterm dato vierten diß dahin allergnädigist resolviert und in dieser, als einer bereit beschehenen Sache verwilliget, daß dem Supplikanten der gebetene Salvus Conductus erteilt werden möge, jedoch dergestalt, daß er vorhero, zum Fall es nicht allbereit beschehen, einen körperlichen Eid schwörn, daß er 1. alles, was er gehabt, treulich namhaft gemacht, weiter nichts Habe, nichts wisse, auch nichts haben könne, noch auch einiches anderes Mittl wisse, womit er seine Kreditorn kontentiern oder versichern könnte, 2. Da wann er mit der Zeit ad pigniorem fortunam kommen würde, er sodann seine Kreditorn und insonderheit diejenigen, welche in die Cessionem bonorum nicht eingewilligt haben, auch bei der Crida Verhandlung weder angemeldet, noch erschienen seind, der Möglichkeit nach bezahlen und befriedigen wolle“31).
Noch einmal, im August 1670, kam es zwischen Mayr und einem Angehörigen der Familie Riesenfels zu einem Zerwürfnis. Johann Baptist von Riesenfels traktierte Mayr mit dem Degen, weil dieser gegen ihn durch „das Fenster“ Injurien ausgerufen habe. Der Postmeister überreichte in diesem Jahre dem Magistrat für die Beförderung eines Paketes, 37 Lot schwer, ein „Postgeld-Auszügl“ in der Höhe von 3 fl. 4 s. Der Rat beschloss, diesen Betrag von seinen ausständigen Gefällen in Abzug zu bringen.
Zum letzten Male erwähnen die Ratsprotokolle Georg Mayr, der in Steyrdorf ein Haus besaß, im Jahre 1676. Wann seine Amtstätigkeit ein Ende fand, wird in den Archivalien nicht gesagt, vielleicht um 168032).
Nach Mayr wurde Johann Adam v. Paumgartten kaiserlicher Postmeister in Steyr. Er war der älteste Sohn des Ennser Stadtrichters Michael Paumgartner, der 1675 mit dem Prädikat „von Paumgartten“ in den Adelsstand erhoben wurde33). Im gleichen Jahre erwarb der Postmeister, der später Mitglied des Rates wurde, durch Kauf das Haus Stadtplatz Nr. 46. Er starb am 15. Dezember 1704. Nahezu hundert Jahre verblieb der kaiserliche Postdienst weiterhin in den Händen dieser Familie: Johann Adam v. Paumgartten (1704—1730), Johann Adam v. Paumgartten (1730—1742), Johann Richard v. Paumgartten (1742—1782), Reichard v. Paumgartten (1782—1802)34).
Der Widerstand gegen die Lehenrössler ließ seit dem Jahre 1670 erheblich nach. Der Grund hierfür ist wohl darin zu suchen, dass die Stadt vom Postmeister unabhängig sein wollte und daher die Lehenrössler begünstigte. Der Magistrat verlieh auf das „Rossausleihen“ auch das Bürgerrecht. Da Bürgermeister und Ratsmitglieder sich nicht selten der Lehenpferde bedienten, waren die Lehenrössler verpflichtet, der Stadtbehörde jederzeit Pferde für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen. Später, um 1760, war die Stadt selbst schon im Besitze von acht Pferden, die sie gelegentlich an die Bürger verlieh35).
Unter Kaiser Karl VI. erfolgte 1722 die Verstaatlichung des Postwesens. In diesem Jahre untersagte die niederösterreichische Regierung allen Boten, Landkutschern und Lehenrösslern die Beförderung von Briefen, ausgenommen die den Waren beigeschlossenen Fracht- und Avisobriefe36). Die Postzustellung besorgte in Steyr schon in diesem Jahrhundert ein eigener „Briefträger“. Erstmalig erwähnen die Ratsprotokolle einen solchen im Jahre 1705. Es ist der Ennser Bote Veit Heyraß, der um das Bürgerrecht auf das Branntweinbrennen und das Hainzl-Leutgeben im erkauften Wengermayrischen Haus in Pyrach ansuchte. Die jährlichen Postgebühren des Magistrates waren nicht übermäßig hoch. 1732 bezahlte die Stadt 14 fl. 60 kr., 1733 betrugen sie 21 Gulden37).
Nach Übernahme des Postwesens durch den Staat begann eine immer strenger werdende Überwachung der Brief- und Paketbeförderung. 1747 wurde dem bürgerlichen Lebzelter Adam Haller, der Pakete, Briefschaften und Personen beförderte, „im Namen der k.k. Majestät anbefohlen, sein unbefugt treibendes Fuhrwesen“ sofort einzustellen. Da es auch Boten gab, die Briefe nach Bayern schwärzten, erhielt der Magistrat von der im Erzherzogtum Österreich ob der Enns angeordneten k.k. Deputation am 6. März 1749 den Auftrag, den Boten „ernstlich“ zu bedeuten, dass sie sich des „höchst verbotenen Briefsammelns und Durchschwärzens“ enthalten sollen. Gleichzeitig wurde in Erinnerung gebracht, dass die Stadtbewohner ihre Briefschaften dem kaiserlichen Postamt zu übergeben haben. Nach einem Dekret der landesfürstlichen Repräsentation und Kammer in Österreich ob der Enns vom 25. 2. 1751 war es ausländischen Boten nicht erlaubt, Briefe und Päckchen unter 20 Pfund zu übernehmen38).
Wahrscheinlich im Zuge der Postreform des Freiherrn v. Lilien kam es im Spätsommer 1752 zu regelmäßigen Postmagenfahrten zwischen Steyr und Linz. Dem k.k. Postmeister wurde befohlen, wöchentlich Dienstag und Freitag „mit drei oder vier Pferden, auch allenfalls mit zwei Wagen“ nach Linz zu kommen. Die Postgebühr für einen einfachen Brief wurde mit 3 kr. festgesetzt. Am 25. August berichtete der Bürgermeister in der Ratssitzung, dass ihm der Obrist Postverwalter-Amtsadjunkt Herr von Wisner nachdrücklich aufgetragen habe, in Hinkunft die Boten nach Linz nur an bestimmten Tagen abzufertigen und ihnen sowie den Schiffmeistern und Holzhändlern die Mitnahme von Briefen zu untersagen. Um „sicher“ zu gehen, wurde vom Magistrat eine Kontrolle sämtlicher Boten vorgenommen. Die Viertelmeister erhielten den Auftrag, allen Hausbesitzern mitzuteilen, dass sich die bei ihnen befindlichen Inleute, die Botengänge verrichten, in der Stadtkanzlei mit dem „Stadtschild“ (Botenschild) zu stellen haben. Besonderes Gewicht wurde auf die Einstellung der Linzer Botenfahrten an einem Dienstag und an einem Freitag gelegt, da an diesen Tagen ohnehin der Postwagen verkehrte. Die Boten aber nahmen anfangs diesen Befehl nicht ernst, weshalb mehrmals darüber Beschwerden in Steyr einlangten39). An Tagen, an denen kein Postwagen nach Linz fuhr, konnte seit 1753 auch Elisabeth Stadler, welche die Fliegenschützen-Gerechtigkeit besaß, Personentransporte durchführen40).
Die k.k. Haupt- und Poststraßenkommission in Österreich ob der Enns verlangte 1763 von der Stadt die „schleunige Reparatur der nach Linz führenden Straße zwischen Steyr und Dornach“41).
Für die Beförderung ihrer „officiosen Frachtenstücke“ hatte Steyr ab 1776 jährlich 10 Gulden an die Linzer Postwagen-Expedition zu entrichten42).
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts verkaufte Postmeister Reichard von Paumgartten das alte Posthaus am oberen Stadtplatz an Anton Mayrhofer. Dieser übernahm u. a. 11 Postpferde, 2 Kaleschen und andere Fahrzeuge. Laut Kaufvertrag musste der Käufer auch das Postregal erhalten. Die Übergabe erfolgte am 30. April 1802. Nach dem „k.k. Schematismus“ des Jahres 1804 war die Poststelle in Steyr eine dem k.k. Oberpostamte zu Linz untergeordnete „Poststation“, die 1831 im Provinzialhandbuch als „k.k. Absatzpostamt“ erwähnt wird, das seit 1828 Josef Mayrhofer leitete43).
Seit dem Jahre 1819 konnte man mit der Post von Linz über Steyr nach Graz reisen, im November 1838 wurde zwischen Linz und Steyr eine Karriolverbindung aufgenommen und ab 1. Mai 1845 verkehrte ein Postwagen auch zwischen St. Peter in der Au und Steyr44).
Durchgreifende Verbesserungen des Postwesens erfolgten aber erst in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts. Den Anfang der Neuerungen bildete die Eröffnung einer Telegraphenstation im Exzölestinergebäude (Berggasse) am 17. Februar 1859. Den Dank hierfür brachte die Stadtgemeinde dem Ministerium auf telegraphischem Wege zum Ausdruck. Es war die erste Drahtnachricht, die Steyr verließ45).
Anmerkungen: (Rp. = Ratsprotokoll, F. = Faszikel, K. = Kasten, L. = Lade. Sämtliche Archivalien befinden sich im Stadtarchiv Steyr.)
- Hoffmann, Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreich. S. 236 f. — H. Hausleitner, Kurze Geschichte des Postamtes Linz 1. Heimatgaue, Jg. 10, S. 37.
- Preuenhueber, Annales Styrenses, S. 150.
- Hoffmann, a. a. O., S. 237 f.
- 1582, 185.
- Hausleitner, a. a. O., S. 38.
- Hoffmann, a. a. O., S. 238.
- 1570, 253; 1664, 4-3.
- Handelssachen 1501—1782, K. IV, L. 2, Nr. 9.
- 1592, 222.
- 1630, 66; 1632, 28.
- Instruktionen 1568—1774, Mittelkasten, L. 18 Nr. 1207a: „Jurament Büechl gem. Statt Steyr“.
- 1669, 150; 1680, 9.
- 1599, 268.
- 1624, 376; 1632, 82.
- 1621 erwähnen die Rp. als Inhaber des Postdienftes Täxhamber. 1632—1634 und 1639—1642 den Ratsbüger Sebastian Luckhner. Rp. 1621; 1632, 100, 105; 1634, 4, 93; 1639, 73; 1642, 200; 1643, 9; 1650, 82.
- 1636, 137; 1645, 61.
- 1646, 77; 1647, 278; 1648, 287, 291, 311, 313, 326.
- Die Köberer stammten aus Nürnberg, sie kamen gegen Ende des 15. Jahrhunderts nach Steyr. Wappen: „Im blauen Schilde ein springender goldener Löwe mit einem goldenen Korbe in den Vorderpranken. Geschlossener Helm mit blattgoldenem Wulst und ebensolchen Decken. Zier: Offener Flug, rechts Gold über BIau, links Blau über Gold geteilt, dazwischen die Schildfigur wachsend.“ A. v. Pantz, die Gewerken im Bannkreise des steirischen Erzberges, S. 156,
- 1648, 290, 320, 334; 1649, 80; 1650, 16, 82, 367. — 1649 erhielt Köberer vom Magistrat für 2 Pferde, die von Ratsfremden „zu Schaden“ geritten wurden, fünfzig Gulden. Rp. 1649, 125.
- 1648, 320; 1650, 325, 368.
- 1649, 9, 187a, 201, 260, 345, 368; 1649, 363 f.; 1650, 115, 140, 156; 1651, 361, 429, 450.
- Seit 1521 war die Familie Paar führend im kaiserlichen Postwesen tätig. A. Hoffmann, a. a. O., S. 238. — vgl. E. Riedel. Mauritius von Paar. O.Ö. Heimatblätter, Jg. 5, Heft 1, S. 51 ff.
- 1652, 25 ff.
- 1652, 50. — Für die Reise des kaiserlichen Hofes von Prag nach Regensburg hatte Koberer 1652 im Auftrags der Stadt eine Kalesche bereitzustellen. Rp. 1652, 341; 1653, 101.
- 1652, 85, 122, 326.
- 1653, 54, 59, 67, 194; 1654, 155.
- 1656, 2, 9, 63.
- 1660, 164; 1661, 12, 170.
- 1662, 196; 1663, 154; 1664, 179, 183 f., 210; 1665, 8, 90, 145, 197, 216, 231; 1666, 82.
- Kridaprozesse 1625—1751, Mittelkasten, L. 34, Nr. 4747. — Rp. 1665, 240; 1666, 5.
- Mit Potentiana Mayr traf Matthäus v. Riesenfels am 17. 10. 1667 einen Vergleich. F. Kridaprozesse, Nr. 4744, 4750 — Rp. 1666 183, 184, 202, 220, 262; 1667, 95, 162, 322.
- 1670, 167, 227. 292 f.; 1672, 140; 1676, 86. — Ein Sohn des Postmeisters dürfte Johann Joseph Mayr v. Riesenegg, „Hofrats Sekretär“ des Bischofs von Augsburg, gewesen sein, der 1699 beim Rat ersuchte, seiner Mutter das Abfahrtsgeld von 50 fl. nachzusehen. Rp. 1699, 163.
- Krenn Häuserchronik der Altstadt Steyr. Teil 1, S. 100, Anm. 18. Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr. Juni 1951. — (Obgleich Mitglied des Rates und Besitzer von Lehenpferden war der Postmeister 1683 nicht geneigt, für die Stadt eine Kalesche nach Linz zu stellen. Rp. 1683. 150.
- Krenn, a. a. O., S. 99 f. — Rp. 1704, 237; 1759, 45; 1760, 163.
- 1670, 55, 235, 239; 1707, 218; 1760, 138, 296. — 1697 erhielt der Postmeister für die Wagen- und Pferdebereitstellung zur Wahl 5 fl. Rp. 1697, 52. — Für ein Pferd zur Reise nach Weyer bezahlte 1700 die Stadt 1 fl. 50 kr. Rp. 1700, 76.
- Hoffmann, a. a. O., S. 487. — Rp. 1722, 165.
- 1705, 201, 209; 1733, 18; 1734, 25.
- Postwesen, K. XI, L. 7, Nr. 1, 2, 3.
- Hoffmann, a. a. O., S. 487. — F. Postwesen Nr. 4. — Rp. 1752, 294, 329 f. Die Rechnung über die Gebühren der Magistratspost hatte der Ratsdiener zu führen. Rp. 1757, 340.
- Postwesen, Nr. 5. — Fliegenschützen = Fuhrleute.
- 1765, 311.
- Postwesen, Nr. 7, 8.
- Schmidel, Ansichten von Steyr. Separat-Abdruck aus der „Steyrer Zeitung“ vom 11. 8. 1895, Nr. 64. — J. Krenn, a. a. O., S. 99 f. — H. Hausleitner, a. a. O., S. 42 ff.
- Hausleitner, a. a. O., S. 45. — Alois Leopold Anton Steyr’s Chronik. Kopie des im Stadtarchiv aufbewahrten Manuskripts. S. 70. — J. Kautsch, Zur Geschichte d. Stadt Steyr. Steyrer Geschäfts- u. Unterhaltungskalender 1912, S. LXXI.
- Rolleder, Heimatkunde von Steyr, S. 167. — J. Kautsch, Aus den Aufzeichnungen eines Steyrer Bürgers. Steyrer Geschäfts- u. Unterhaltungskalender 1916, S. 5.
Aus den Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 14, Dezember 1954