Georg Tasch und Hans Gundensdorfer 1596

(Aus: Der Aufstand von 1596 und der Bauernkrieg von 1626 in und um Steyr)

Von Volker Lutz

Die Führer dieses Aufstandes waren Georg Tasch und Hans Gundensdorfer.

Georg Tasch war früh mit den Nöten der Bauern vertraut geworden. Schon im Dezember 1595 wird er als Generalobrist mehrerer Pfarren im Gebiete Vorchdorf genannt. Er war Wirt in Pettenbach und Untertan des Nimrod Kölnpeck gewesen.1) Auseinandersetzungen mit Kölnpeck hatten ihn zu einem Verfechter der Bauernsache werden lassen. In einem Prozess mit Kölnpeck sei er seiner Meinung nach widerrechtlich von seiner Taverne vertrieben und an die fünfzehn Wochen eingesperrt worden. Im Jahre 1596 besaß er mit seiner Frau und den acht Kindern ein kleines Haus in Pettenbach. Tasch war entschiedener Protestant.2)

1596 wird Tasch als Bauernprokurator bezeichnet. Er besorgte gegen Entgelt die Schreibarbeiten der Bauern. Wenn er sie in Prag vertrat, bekam er neben der Zehrung darüber hinaus von jeder Pfarre vier Taler. Er nannte sich selbst in seinen Schreiben „der Zeit unwürdiger Advocat des ganzen Traunviertels.“ Als Führer der Bauern wusste er durch klug gewählte Schlagworte zu begeistern, hielt diese durch Ausstreuen fingierter Nachrichten eng beisammen. Die Bauern mussten mehrmals durch Eide bestätigen, dass sie ihn, sollte er von seinen Feinden gefangen werden, befreien.3)

Tasch empfing auch die Boten der Bauern aus den anderen Landesteilen, erledigte die gesamte Korrespondenz, schrieb an die Bauern in Niederösterreich, Steiermark und Salzburg und setzte auch die Forderungen gegen die Städte und Märkte auf. Die Briefschaften führte er in einem versperrbaren Holzbehälter mit sich. Nicht einmal in schwierigen Situationen beriet er sich mit seinen Obristen, sondern handelte meist nach eigenem Gutdünken. Repräsentatives Auftreten schätzte er. Im Feld erschien er immer zu Pferde, umgeben von seinen ebenfalls berittenen Adjutanten.

Der von ihm geleitete Aufstand war nicht gegen die Herrschaft des Kaisers gerichtet. Dies geht aus Schreiben an die Salzburger Bauern und an den niederösterreichischen Bauernführer Markgraber hervor.4)

Er gehörte zu den gemäßigten Aufständischen. So kamen auf seinen Zügen keine Bluttaten und Brandschatzungen vor. Er warnte die Seinen vor Tätlichkeiten gegen die Obrigkeit. Als ihm die niederösterreichischen Bauern triumphierend meldeten, sie hätten am 31. Jänner 1597 den Herrschaftsinhaber von Steyr Ludwig von Starhemberg gefangen, schrieb er ihnen: „Wegen ihm hätten sie den Burggrafen nicht zu fangen gebraucht!“ Hart war er gegen die Bauern, wenn sie seinen Befehlen nicht nachkamen. Die späteren Richter sahen in Georg Tasch das geistige Haupt der Erhebung im Traunviertel. Seine Mitstreiter sagten aus: „Wenn Tasch nicht gewesen wäre, so wäre es nit zum Aufruhr kommen!“5)

Der zweite Bauernführer war Hans Gundensdorfer aus Knittling in der Pfarre Kematen. Im Volksmunde hieß er nach seinem Besitz, dem „Salinggütl“, der „Salig“. Er war verheiratet, hatte drei Kinder und war wie Tasch Anhänger der Augsburger Konfession. Der Leutnant des „Salig“ war Steffl Schmid aus Kematen. Ähnlich Tasch hatte Gundensdorfer eigene „Schreibereien“, die er im Stall verbarg. Diese wurden dort später vom Hofrichter des Stiftes Kremsmünster, Raminger, gefunden.

Gundensdorfer gestand später, er selbst habe keinen Grund besessen, sich gegen seinen Herrn, den Abt von Kremsmünster zu beschweren. Er war diesem nur geringe Robot schuldig. Nach den Aussagen des Bauern Stefan Freidl aus Kematen zu schließen, habe sich Gundensdorfer wahrscheinlich aus Geltungsbewusstsein „als grober, eitler Mann von weitschweifiger Rede und wenig dahinter“ dem Aufstande angeschlossen. Wie der Bauer Georg Steinmaurer aus Pettenbach ihn schilderte, sei Gundensdorfer „schärfer als Tasch“ gewesen. Der Abt von Kremsmünster überlieferte, der „Salig“ sei ein „ziemlich langer Bauer mit einem roten, zweispitzigem Bart (und) weißem, länglichem Angesicht“ gewesen.6)

Als dem Gundensdorfer der Pfarrer von Kematen sagte: „Der Kaiser soll gesonnen sein, wer nicht katholisch sei, müsse das Land räumen!“ soll „Salig“ geantwortet haben: „Wenn der Kaiser das tun wolle, so ist er uns kein rechter Kaiser, und es wird dann zum Blutbad kommen!“

Bevor Georg Tasch und Hans Gundensdorfer mit den Bauern über Kremsmünster, Hall und Sierning gegen Steyr zogen, hatten sie noch in Sierninghofen mit Bauernführern aus Haag und St. Valentin verhandelt.7)

Die Stadt Steyr musste nunmehr unter dem Druck der steigenden Gefahr durch die aufrührerischen Bauern Maßnahmen zum eigenen Schutz ergreifen. Die Sitzung des Rates am 19. November 1596 beschäftigte sich mit dieser Angelegenheit.8)

In Steyrdorf wurde ein Ausgang in der Stadtmauer mit einem festen Tor gesichert. Proviant sollte in größerer Menge eingelagert werden. Die Verteidigungsanlagen der Stadt waren durch Beauftragte des Rates zu kontrollieren. Darüber hinaus wurde es wichtig, über die Zusammenrottungen und Truppenbewegungen der Bauern genau informiert zu sein. Bezüglich geeigneter Informanten müsse der Rentmeister der Herrschaft befragt werden. Die Maßnahmen kamen nicht zu früh, denn schon am 22. November 1596 sammelten sich die bewaffneten Untertanen der Herrschaft im Ennstal. Als gemeinsames Marschziel wurde Steyr angegeben. Doch die Bürgerschaft der Stadt wollte aus verschiedenen Gründen einer Auseinandersetzung mit dem Landvolk aus dem Wege gehen.9)

Die Häuser waren zu versperren, die Bäcker sollten einen Vorrat an Brot backen. Drei- bis vierhundert schlechte Musketenrohre waren sofort auszutauschen. Alle Schiffe seien in die Stadt zu bringen und die Zillen der Lederer und Fischer sicherzustellen. Steine und Ziegel waren in die Häuser zu schaffen. Von den Mauern sollte das darauf gestapelte Holz verschwinden. Die Gassen waren vom Gerümpel zu räumen. Für das ledige Gesinde wurde strenge Überwachung angeordnet. Eine besondere Misere wurde bei der städtischen Artillerie festgestellt. Der Stadtkämmerer Georg Schwindenhammer hatte wohl die Geschütze unter die Tore ziehen lassen, sich um deren Bewachung aber nicht viel gekümmert. Bei den Stadttoren in der Gleinker- und Kirchengasse hatten sich so große Kehrichthaufen angesammelt, dass man vom angehäuften Unrat die Stadtmauer besteigen konnte.10)

Nicht alle Bürger waren bereit, die Anordnungen des Rates zu befolgen. Dieser griff aber mit aller Strenge durch. Am 27. November wurde zwei widerstrebenden Bürgern das Bürgerrecht aufgesagt.11)

Am 26. November 1596 lag ein Kontingent von Bauern vor Schlierbach mit der Absicht, sie wollten nach Steyr und dort alles verbrennen, wenn man ihnen den Burggrafen nicht ausliefere.12)

In Steyr hatte der Bürgermeister vom Landeshauptmann den Befehl erhalten, zwanzig bis dreißig Knechte auf Kosten der Stadt in den Dienst zu nehmen. Die numerische Stellung von Wachen durch Bürger wurde verringert, weil sich trotz der Bedrohung durch die Bauern die Weigerungen häuften.

Am 1. Dezember 1596 tauchten die Bauern unter der Führung von Georg Tasch vor der Stadt auf. Sie schlugen ihr Lager in Steyrdorf am Tabor „in des Stadlmayrs Holz“ auf. Die Lage der Stadt wurde gefährlicher, als am 2. Dezember aus dem Lande unter der Enns ein Bauernhaufen heranzog, der in der Gegend des Wachtberges lagerte.13)

Am gleichen Tag kamen sechs Abgeordnete der Bauern in die Stadt. Sie verlangten vom „edlen, fürsichtigen, ehrbaren, weisen Herrn Bürgermeister, Richter und Rat der berühmten Stadt Steyr und der gesamten Gmain daselbst“ freien Zugang zur Stadt, freien Aufenthalt darin, Herberge in den Vorstädten und Proviant.14)

Bei Nichtbefolgung dieser Forderungen drohten die Bauern Gewalt an, hegten doch diese Rachegefühle gegen die Stadt. Steyr hatte doch bei der Bauernschlacht bei Neumarkt am Hausruck vom 13. November 1595 dem Ständeaufgebot 78 Mann gestellt und waren deren Bürger doch in den Oktobertagen dem Burggrafen zu Hilfe geeilt.

Die Forderungen der Bauern waren Gegenstand der Ratssitzung vom 2. Dezember 1596. Als die Bauernvertreter erschienen, um die Antwort abzuholen, wurden sie von den Bürgern gefangengenommen. So hatte man Geiseln in der Hand, wenn die Bauern bei einer Absage Gewaltmaßnahmen planen sollten. Der Bescheid der Stadt war abschlägig. Die Entscheidung wurde den Bauern von den beauftragten Bürgern Isaak Walspeck und Peter Prunner mitgeteilt. Besonders Prunner hatte die Weisung, den Bauern die Antwort der Bürger zu erklären und sie darüber hinaus zu beeinflussen.15)

Doch die Bauern ließen sich von den stichhaltigen Argumenten nicht überzeugen, auch nicht von dem inserierten Aufruf „von ihrem Beginnen abzustehen, seine Majestät um Gnade und Verzeihung zu bitten“, sondern sie stellten beharrlich die schon früher vorgebrachten Forderungen.16) In der Verhandlung mit Peter Prunner bat der Bauernführer Tasch, man solle den Bauern Brot gegen Bezahlung zukommen lassen. Sie werden weder in die Vorstädte noch in die Stadt kommen.

Die Nacht zum 3. Dezember 1596 verlief ruhig. Einige Bürger reisten unbemerkt als Gesandte nach Linz. Gegen Morgen verschärfte sich aber die Situation. Der Bauernhaufen vor Steyr hatte sich immer mehr vergrößert. Der Druck aus Niederösterreich war besonders stark. Darüber war Tasch wider Erwarten gar nicht erfreut. Die Nachricht von der Unterwerfung der Bauern im Hausruckviertel brachte Auflösungserscheinungen. Immer mehr kam Tasch zur Erkenntnis, dass den bäuerlichen Aktionen kein Erfolg mehr beschieden sein werde. Die Niederösterreicher forderte er sogar auf, nach Hause zurückzukehren.17)

Am 4. Dezember behandelte der Rat der Stadt Steyr die aufrecht gebliebene Forderung der Bauern. Die Proviantierung und Bequartierung der Bauern in Steyrdorf wurde wiederum abgelehnt. Christoph Dienstmann, Achaz Mergraber und Paul Puchhofer hatten dies den Bauern klar zu machen. Die Bauernvertreter wurden weiterhin in der Stadt festgehalten. Doch die Bauern reagierten nunmehr scharf auf die Verzögerungstaktik der Steyrer. Sie drohten der Bevölkerung die Versorgung zu sperren.

Die Herrschaft Steyr setzte nun ihrerseits Maßnahmen, vor allem um die Einheit der Bauern zu sprengen. Sie erinnerte ihre eigenen Untertanen an ihren Eid und forderte sie auf, nach Hause zu gehen. Um die Bauern nicht zu Gewalttaten zu reizen, erlaubte der Rat den unbewaffneten sich in den Vorstädten einzuquartieren und sich dort Proviant zu verschaffen.18)

Am 5. Dezember 1596 zogen überraschend die Bauern nach Westen ab. Die Aussichtslosigkeit ihres Beginnens, die schlechte strategische Lage und vor allem die kalte Witterung scheinen die Gründe gewesen zu sein. Am nächsten Tag kamen niederösterreichische Bauern vor die Stadt in der Meinung, ihre Kampfgenossen hier anzutreffen.19)

Doch Georg Tasch hatte sich mit seinen Leuten nach Sierning zurückgezogen. Dieser Ort war auch die letzte Etappe vor Steyr gewesen. Die meisten Bauern verliefen sich. Für die Umgebung der Stadt Steyr hatte Tasch den Befehl gegeben, dass niemand bei Leibesstrafe Getreide, Brot, Fleisch in den nächsten drei Wochen nach Steyr liefern dürfe. Vom Landeshauptmann Löbl wurde der Stadt Steyr wegen ihres klugen Verhaltens höchstes Lob gezollt, doch sollten die Bürger weiterhin nicht erlahmen und Burg und Stadt weiterhin beschützen.20)

Dagegen beschwerte sich die Stadt beim Landeshauptmann, dass seitens der Stände keine Hilfe erfolgt sei. Bezüglich der empfindlichen Sperre des Lebensmittelnachschubes intervenierte Peter Prunner ohne Erfolg beim Bauernausschuss in Sierning. Darüber hinaus wurde ein neuerlicher Anmarsch von Bauern gegen die Eisenstadt befürchtet.21) Doch die Gefahr für Steyr schien gebannt. Die Aktivitäten der Bauern verlagerten sich in den niederösterreichischen Raum.22)

Als der Burggraf Ludwig von Starhemberg am 31. Jänner 1597 aus Wien kommend in den Raum von Aschbach kam, wurde er bei Ulmerfeld von den Bauern erkannt, gefangen genommen und mit Schlägen traktiert. Man drohte ihn zu erschießen. Dies wäre auch durchgeführt worden, hätte ihn nicht der Feldschreiber des Bauernobersten Markgraber, der Schulmeister von Waidhofen, Steinhauer, beschützt.23) Unter Schmähungen ließ man Starhemberg nach Wegnahme der Kutsche zu Fuß gehen. Schließlich banden sie ihn an einen Wagen und schleppten ihn so „durch alle Lachen und Koth“. Trotz seiner Bitten ließen sie ihn nicht frei, sondern brachten ihn nach Amstetten. Der Rentmeister von Aschbach versuchte vergeblich mit Starhemberg in Verbindung zu kommen. Andererseits wurde der Bote, der die Botschaft über Starhembergs Gefangennahme nach Oberösterreich bringen sollte, abgefangen.24)

Auf die Hinrichtung der zwei Bauern in Steyr angesprochen, behauptete Starhemberg, die Schuld an deren Justifizierung besäße Freiherr Wilhelm Seeman von Mangern in St. Peter in der Au. So kam Starhemberg seiner Gefangenschaft ledig. Die Wut der Bauern richtete sich nunmehr gegen den genannten Seeman.

Achttausend Bauern belagerten das Schloss St. Peter in der Au, das schließlich am 2. Februar 1597 eingenommen und geplündert wurde. Die Bauern ergriffen den kranken Schlossherrn, misshandelten ihn und drohten ihn zu töten. Der Sarg der jüngst verstorbenen Gattin Seemans wurde beschädigt, die Grabinschrift zerstört. Seeman selbst wurde drei Wochen lang im Schloss in harter Haft gehalten, und ihm der Revers abgezwungen, dass sich seine Untertanen mit den Aufständischen verbinden dürfen.

Wilhelm von Seeman ersuchte die Stadt Steyr um Hilfe. Diese bat ihrerseits am 11. Februar 1597 den Erzherzog Matthias um Hilfe. Am 16. Februar gab Matthias der Eisenstadt den Auftrag, für Seeman gegenüber den Bauern Bürgschaft zu stellen. Die geschäftstüchtigen Steyrer interessierten sich vor der Hilfeleistung vor allem für die Sicherheiten, die ihnen Seeman in realen Werten bieten könne. Am 18. Februar ersuchte auch Nimrod Kölnpeck die Stadt Steyr um Hilfe für seinen Verwandten. Verhandlungen der Stadt mit den Bauern brachten nicht den erwünschten Erfolg. Seeman wurde erst am 26. Februar über Intervention der kaiserlichen Kommissare entlassen.25)

In der Darstellung bei Preuenhueber schneiden die Steyrer Bürger besser ab. Der Chronist berichtet, nach der Übernahme der Bürgschaft durch die Stadt erlangte Seeman seine Freiheit wieder. Wilhelm Seeman hatte — so Preuenhueber — diese Wohltat der Stadt nie vergessen. Steyrer Ratsherren fungierten bei Seemans Stammhalter als Taufpaten.26)

 

Während der Anwesenheit von Georg Tasch vor Steyr waren gemäßigte Bauernführer mit den kaiserlichen Kommissären in Verhandlungen getreten.27) Als Tasch nach der Besetzung von Steyr in diese Besprechungen eintrat, musste er zunächst den Vorwurf entkräften, er rate weiterhin zum Aufstand. Tasch wies dagegen darauf hin, dass der Waffenstillstand nach der Schlacht vom 13. November 1595, desgleichen die kaiserliche Resolution mit ihren zweiunddreißig Artikeln nicht eingehalten worden sei. Bei der Verhandlung mit den kaiserlichen Kommissaren wurde von diesen neuerlich darauf hingewiesen, dass im November 1596 Georg Fuchstaler und Georg Gössler in der Steyrer Burg „wohlverdient“ hingerichtet worden waren.28)

Die Kommissare legten Tasch nahe, dass er als Führer der Traunviertler Bauern sich dem Hausrucker Separatfrieden anschließen und veranlassen solle, dass die Bauern die Waffen niederlegen.

Vergeblich! Schließlich wurde nach dem niederösterreichischen Vorbild Jagd auf die Rädelsführer gemacht — vor allem auf Georg Tasch und Hans Gundensdorfer, denn diese widersetzen sich dem Ausgleich der Bauern mit der Obrigkeit.

Georg Tasch war von seinen Anhängern als sehr geschickt und klug bezeichnet worden. Trotzdem ging er dem Welser Burggrafen Christoph Weiss in die Falle. Dieser hatte am 11. Juni 1597 Tasch zu einer Unterredung eingeladen und ihn dort kurzerhand gefangengenommen.29) Schon am 13. Juni 1597 wurde Georg Tasch auf das Schloss nach Linz gebracht. Vergebens hatte er auf die zugesagte Befreiung durch seine Bauern gehofft. Sein Leutnant, der Glaser Siegmund Wibmer aus Pettenbach konnte entkommen und Hans Gundensdorfer warnen.

In Steyr selbst wurden am 14. Juni 1597 durch den Stadtrichter 32 Personen verhört, denen man Beteiligung am Aufstand nachsagte.30)

Nach einer Beratung der Stände im Juni 1597 wurden auf Strafexpeditionen — geleitet vom Obristen Gotthard von Starhemberg, dem Landeshauptmann Hanns Jakob Löbl und Hans Joachim von Zinzendorf weitere Rädelsführer gefasst und zum Teil gleich justifiziert. Das Banngericht in Linz verhängte Geld-, Gefängnis-, Todesstrafen und Verbannungen.

Georg Tasch wurde der Prozess gemacht. Die letzten gütlichen und peinlichen Verhöre wurden am 8., 9., 10., und 13. April 1598 durchgeführt. Am Ende eines langen Verhöres sagte Tasch: „Er wisse wohl, daß er dieses Bauernaufstandes halber sterben muß. Er befehle hierüber seine arme Seele, sein Weib und Kind (er) dem Allmächtigen und Ihrer Kaiserlichen Majestät, die er denn mit hohen Seufzern und untertänigster Demut um ein gnädiges Urteil bitten tut!“31)

Das Banngericht verurteilte Georg Tasch am 2. Mai 1598 zum Tode, desgleichen den gefangenen Hans Gundensdorfer, nachdem dieser am 17. und 18. Februar 1598 verhört worden war. Erst am 14. Dezember 1598 — sieben Monate nach dem Urteilspruch — entschied das Banngericht über die Art der Hinrichtung. Georg Tasch solle mit dem Schwert enthauptet, und sein Körper samt dem Kopf unter dem Hochgericht begraben werden. Für Hans Gundensdorfer, der bis zuletzt alles leugnete, wurde die gleiche Todesart bestimmt. Der „Salig“ wurde am 24. September 1599 in Wels hingerichtet.

Mit dem Urteil über Wolf Ackerlshaider aus Pfarrkirchen waren dies die drei einzigen Todesurteile, die das Banngericht in Linz fällte.

Das Todesurteil an Georg Tasch war in Steyr zu vollziehen und die Bürger der Eisenstadt hatten die Vorbereitungen zur Exekution zu treffen. Ende 1599 wurde Tasch dorthin gebracht und dem Stadtrichter Hirsch überantwortet.32)

Die Steyrer unterzogen sich dieses Auftrages nur mit Widerwillen. Sie hatten zwar durch Georg Tasch gewaltsame Bedrohung erfahren, doch war diese wiederum durch das Eingreifen des gleichen Bauernführers in erträglichen Grenzen gehalten worden. Andererseits gehörte Tasch als Protestant zu ihren Glaubensgenossen und hatte in der Steyrer Bürgerschaft Sympathisanten — wenn nicht sogar Freunde.

Für die sichere Abwicklung der Hinrichtung waren drei- bis vierhundert Personen zur Sicherung der Schranken, zwei Zeugen und sechs Beisitzer vorgeschrieben worden. Doch der Rat der Stadt erwiderte, dass kein Bürger zur Bewachung der Schranne bewogen werden könnte und dass desgleichen keine geeigneten Assessoren gestellt werden könnten. Eine Bewachung der Schranne sei überhaupt nicht notwendig. Die Errichtung der Schandbühne und der Schranken werde man veranlassen.

Der Rat der Stadt ersuchte den Rentmeister der Herrschaft Steyr Heinrich Nickhart um Hilfe. Dieser lehnte am 16. September 1599 mit dem Hinweis ab, Tasch gehöre eindeutig unter die Jurisdiktion der Stadt. Sogar der Bannrichter wurde in dieser Angelegenheit beim Rat vorstellig. Der Rat wehrte sich nachdrücklich, für die Hinrichtung von Tasch Handlangerdienste zu leisten.

Endlich kam es zu einer Einigung. Der Rat bewilligte sechs Personen als Beisitzer, stellte zu deren Informierung dem Bannrichter den Ort der peinlichen Befragung zur Verfügung. An die Bürgerschaft der Stadt erging ein eigenes Dekret, das Tumulte verhindern sollte.

Das Ratsprotokoll berichtete über die Hinrichtung:33)

„Am 17. diti wurde das Urteil mit ihm Tasch exequiert und ist er auf freiem Platz allhier auf einer Bühne mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet worden und hat er sich selbst bis ans Ende gewaltig aus Gotteswort getröstet. Gott verleihe ihm und allen armen bussfertigen Sündern eine fröhliche Auferstehung. Amen!“

Bei Preuenhueber lautet die Schilderung folgend:34)

„Er war ein alter eißgrauer ansehnlicher Mann, ergab sich gar ungern in Tod, als er auf seinen Knien lag, und gedachte, jetzt wuerde der Scharffrichter zu schlagen, sähe er offtermahlen zuruck und sprach, das Leben ist heilig, das Leben ist heilig; biß er doch endlich einsmahlen den Streich uebersahe!“

Wie waren die Strafsanktionen in der Herrschaft Steyr, von dessen Untertanen die Erhebung in unserem Bereich ausgegangen war?

Zur nachträglichen Feststellung des wahren Sachverhaltes bei den Vorgängen am 7. Oktober 1596 im Steyrer Burghof wurde die peinliche Befragung herangezogen. Die Ämter Raming und Arzberg wurden mit einer Geldstrafe von je fünfhundert Gulden belegt.35) Die Pfarre Aschach an der Steyr hatte dagegen 1500 Gulden zu bezahlen.

Einzelpersonen wurden zu folgenden Strafen verurteilt:

Sigmund Ebenhölzer und Michael Struplegger — je fünfhundert Gulden, obwohl sie Leib und Leben verwirkt hätten.

Kaspar Wieselhofer wurde, da er mittellos war, auf drei Jahre des Landes verwiesen.

Franz Arbaisshuber sollten zwei Finger der rechten Hand abgeschlagen werden, doch konnte er sich durch Bezahlung von dreihundert Gulden von dieser Bestrafung loskaufen, wurde aber des Landes verwiesen. (Georg Aschermayr — 62 Taler; Hans Grüllmayr — 200 Taler; Leonhard Heckling — 300 Taler oder Abschlagen von zwei Fingern).36)

Die Strafgelder aus der Herrschaft Steyr betrugen 4.500 Gulden.37)

Am 29. Mai 1600 konnte der Burggraf nach Linz berichten, dass in Steyr wiederum normale Zustände herrschen.38)

  1. Nimrod Kölnpeck war der Besitzer der Herrschaften Salaberg, Niederwallsee, Ottsdorf, Hilprechting, Thalheim und Hehenberg. Er hatte 1591 Salome von Sinzendorf geehelicht, in einer Hochzeit, an der 75 Grafen, Freiherren und Ritter, 66 Edeldamen, 367 Bedienstete mit 400 Pferden teilnahmen, Hoheneck I, S. 522.
  2. VKST 16/1956;
  3. Czerny, S. 239 f.
  4. Czerny, S. 240 und Anhang.
  5. Czerny, S. 241, Anm. 1.
  6. Czerny, S. 241 ff.
  7. Czerny, S. 262. — Gotthard Eduard Friess, Der Aufstand der Bauern in Niederösterreich am Schlusse des 16. Jhdts., Wien 1897, S. 316 ff.
  8. RP 19. November 1596.
  9. Kammerhofer, S.83 f.
  10. Kammerhofer, S. 84.
  11. Kammerhofer, S.87.
  12. Czerny, S. 260, Anm. 1. —
  13. Preuenhueber, S. 315. — Pritz, S. 227. — Czerny, S. 263. — Kammerhofer, S. 94. — Klein-Bruckschwaiger, S. 134 f. — Friess, S. 316 ff.
  14. Krobath, VKST 19/1959, S. 69. —
  15. Isaak Walspeck, den Preuenhueber als zweiten städtischen Gesandten anführt, ist als solcher in den Archivalien nicht zu finden. — Kammerhofer, S. 96. — Der Venedigerhändler Walspeck und seine Gattin Susanna werden in den Steuerbüchern 1597 und 1598 als Besitzer des Hauses Stadtplatz Nr. 2 genannt. — Krenn, Häuserchronik, H. 80. — Susanne Walspeck starb am 18. Juni 1626 an der Wassersucht im 57. Lebensjahr, Totenregister I der Stadtpfarre. — Preuenhueber, S.316. — Czerny, S. 263.
  16. Preuenhueber, S.316. —
  17. Kammerhofer, S. 101. —
  18. Kammerhofer, S. 103. —
  19. Kammerhofer, S.104. —
  20. Preuenhueber, S.316. — Czerny, S.265. —
  21. Kammerhofer, S. 107. —
  22. Klein-Bruckschwaiger, S. 134 f.
  23. Klein-Bruckschwaiger, S. 134 f.
  24. Czerny, S. 239. Anm. 2. — Kammerhofer, S. 112.
  25. OÖLA; Fasz. 151, Nr. 10, Vogteien. — Kammerhofer, S. 115.
  26. Preuenhueber, S.316 ff.
  27. Preuenhueber, S. 269.
  28. 25) Nach anderen Quellen statt Georg Gössler — Georg Siebenbrunner, so OÖLA, Schreiben des Landeshauptmannes an den Burggrafen vom 18. Mai 1600; Fasz. 128, Nr. 60. Militaria, Rekrutierung 1572 — 1600; — Czerny, S. 275.
  29. Czerny, S. 319.
  30. StA; Fasz. Seditio 1515 — 1628, K III, L 16.
  31. Czerny, S. 357.
  32. RP 30. August 1599.
  33. RP 17. September 1599.
  34. Preuenhueber S. 327. — darüber hinaus: Czerny, S. 358. — E. Krobath, VKST 20/1960, S.37 ff. — Wolfgang Lindner, S. 140. — Neumann, S. 63.
  35. OÖLA; Schreiben des Landeshauptmannes an den Burggrafen vom 8. Mai 1600; Fasz. 160, Nr. 60; Militaria — Rekrutierung 1572 — 1660.
  36. Undatiertes Urteil; Standort, vgl. Anm. 35.
  37. Czerny, S. 56 — Kammerhofer, S. 127.
  38. Schreiben vom 29. Mai 1600; Standort, vgl. Anm. 35.

Aus den Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 33, 1976

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