Die Viertelmeister

 

Zur besseren Verwaltung wurde im Jahre 1525 das Stadtgebiet in 16 Abschnitte („Viertel“) eingeteilt. Die innere Stadt zerfiel in vier,Steyrdorf in zehn und Ennsdorf in zwei Viertel.

Der um die Mitte dieses Jahrhunderts einsetzende wirtschaftliche Aufstieg machte aber bald eine Vermehrung der Viertel notwendig, wobei in den verbauten Stadtteilen die Straßenzüge und Häuserreihen („Zeilen“) richtunggebend waren.

Einige alte Straßen- und Viertelbezeichnungen aus den Steuerbüchern des 16.Jahrhunderts seien hier angeführt: Am Platz (Stadtplatz), Vaßlgasse (Eisengasse), Grimmort (Grünmarkt), Kirchenweg (Pfarrgasse). Vor dem St.Gilgentor (Leopold Werndl-Redtenbacher-, Ziegler- und Bindergasse), Sarmingdorf (Sauring), Kühberg (Schönau), Spitalberg (Kirchengasse), IN der Grüft (Gebiet unterhalb der Schlüßelhofgase an der Enns), Schaurstein (Badgasse-Fabrikstraße), Siechengasse (Sieminger. Straße), Brunngasse (Schlossergasse), Am Bruchboden (Schuhbodengasse), (221-3ibl (Mehlgraben-Wolfemstraße), Aichach (Aichet).

 

Für jedes Viertel bestellte der Rat einen Viertelmeister. Dieser hate unter anderem die Zu- und Abwanderung der „Viertel-Leute“ zu überwachen und alle Quatember dem Magistrat ein Verzeichnis Verzeichnis der ihm unterstehenden behausten und unbehausten Personen vorzulegen. Wie die Stadtwache und der Bettlrichter musste er auf das „lose Gesind“ achte, damit es nicht „haufenweis“ in die Stadt kam. Er war verpflichtet, in seinem Viertel für Sauberkeit auf den Straßen zu sorgen. In den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts rügte der Rat öfter die Unreinlichkeit in der Kirchengasse, beim St.Gilgentor, in der Gleinker- und Siechengasse und am Wieserfeld. Die Hauptursache dieser Unsauberkeit und des damit verbundenen Gestankes bildete die in der Stadt übliche Schweinehaltung.

Der Viertelmeister durfte nicht dulden, dass Handwerksversammlungen ohne Wissen des Rates veranstaltet wurden und war im 17. Jahrhundert auch für den Kirchenbesuch seiner Leute verantwortlich.

Die Viertelmeister, die einem Oberviertelmeister unterstanden, waren städtische Überwachungsorgane, die dafür Sorge tragen musste, dass die vom Magistrat getroffenen Anordnungen in allen Teilen des Stadtgebietes durchgeführt wurden.

Josef Ofner                 Steyr, Kurzer geschichtlicher und kulturelle Überblick S 104 und S 49

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