Das Bummerlhaus (2. Teil)

Die Besitzer Frizler, Händl, Grafhaider, Kleinhans, Edtinger und Sommerhuber

Von Volker Lutz

Bummerlhaus Bild W. Hack
Martha Frizler

Als Nikolaus Frizler am 26. September 1643 im 69. Lebensjahr gestorben war, ging das Haus am Stadtplatz an seine Witwe Martha über, die es bis 1651 besaß1).

Das Inventarium der Verlassenschaft nach Nikolaus Frizler ist der Nachwelt erhalten geblieben. Zu Kommissaren dieser Abhandlung wurden von der Steyrer Stadtverwaltung Ägidius Sippachmayr, der Stadtschreiber Hans Leonhard Vogt und die Mitglieder des Äußeren Rates Daniel Kriegsauer und Wolf Siegmund Egerer bestellt. Die Inventur fand am 13. Dezember 1643 im Beisein der Witwe Martha statt: „Die Behaußung am Plaz zwischen lhro Gnaden Herrn von Sprinzenstein und Hanß Andreen Zollitsch Häusern liegendt“ wurde auf zweitausend Gulden geschätzt2).

Persönliche Urkunden wurden gefunden, so der Geburtsbrief vom 24. Oktober 1616, die Nobilitation durch Ferdinand II. vom 11. Oktober 1624, die Verleihung des Titels eines „Kaiserlichen Rates“ vom 11. Oktober 1628 und der Kaufbrief des Hauses am 15. Juni 16173).

47 Reichstaler waren an Bargeld vorhanden, doch überließ man dieses der Witwe zur Bestreitung der Begräbniskosten ihres Gatten. Das „Silbergeschmeidt“ war in dem „hinteren Stübel“ in einer „wohlverwahrten Raißtruhe“ verschlossen (Gesamtwert ca. 204 fl). Die „Mannsklaider“ hatten einen Wert von ca. 287 fl, die „Deckn und Tebich“ einen solchen von 52 fl, das „Bettgewand“ in den verschiedenen Räumlichkeiten einen von 108 fl, das „Leingwandt“ 48 fl, das Zinngeschirr 43 fl, das Messinggeschirr 32 fl. Unter den Waffen mit der Bezeichnung „Mannsrüstung“ werden genannt: ein Pallasch, ein Degen, ein Hirschfänger, ein vergoldeter Stoßdegen, alte und neue Pistolen, eine Muskete, eine Hellebarde und eine Sturmhaube samt Halsring (Wert ca. 25 fl)4).

Die Holzmöbel hatten einen Wert von 186 fl. Darüber hinaus wird genannt eine „schöne eiserne Truchen, so aber Frau Madlsederin zugehörig sein solle!“5).

Von großem Interesse ist dieses Verzeichnis hinsichtlich der Raumaufteilung, bzw. der Verwendung der Zimmer im Bummerlhaus. Es werden genannt: Die hintere Stube, die hintere Kammer, die Wohnstube, der Gang der hinteren Kammer, das vordere Vorhaus, das „kleine Stübel“ in der Wohnstube, die „Menscherkammer“, der vordere Dachboden, der hintere Boden und das untere Gewölbe nächst der Einfahrt.

Der Beweis, dass Nikolaus Frizler ein „vir literatus“ war, wie ihn Wolfgang Lindner bezeichnete, zeigt die Liste der aufgefundenen Bücher6).

Unter den verschiedensprachigen Titeln werden genannt: Die Halsgerichtsordnung Karls V., die Geschichte des Jüdischen Krieges von Josephus Flavius, die lnstitutiones iuris des Justinian, der Jugurthinische Krieg von Sallust und die Cäsarianischen Kommentare über den Gallischen Krieg usw.

Die Schätzung des Hauses ergab die Summe von zweitausend Gulden. Dem standen Verbindlichkeiten und Schulden im Ausmaß von zweitausenddreihundertachtzig Gulden gegenüber. Im Jahre 1644 ersuchte Martha Frizler den Stadtrat, ihr das Vermögen des verstorbenen Gatten auszuhändigen.

Im Jahre 1651 wird das Haus als „ziemlich baufällig“ bezeichnet und die Meinung vertreten, die Frizler’sche Witwe werde es ganz ruinieren7).

Wolf Heinrich Händl

Schon im 16. Jahrhundert hatte das Bummerlhaus der Familie Händl gehört, und zwar dem Wolf Händl zu Ramingdorf (gestorben 7. Dezember 1595)8). Im Jahre 1646 verfügte der Stadtrat die pachtweise Überlassung des Hauses an Wolf Heinrich Händl zu Ramingdorf. Dieser war ein Enkel des vorhin genannten Wolf Händl.

Dieses Pachtverhältnis dauerte nur fünf Jahre. Schon am 13. Juni 1651wurde dieses gekündigt. Wolf Heinrich Händl hinterließ auf dem Haus Abgabenschulden in der Höhe von 295 fl.9).

Stephan Grafhaider

Im Spätsommer des Jahres 1651 kam das Haus an Stephan Grafhaider. Die Stadt ratifizierte den Kauf vom 11. September, verlangte aber die Zahlung der noch ausständigen Abgaben10).

Stephan Grafhaider war Bäcker und Gastgeb und hatte von 1635 bis 1651 das Haus Grünmarkt Nr. 11 inne und wahrscheinlich auch dessen Neubau veranlasst. Darüber hinaus war Grafhaider Bierbrauer, hatte aber im Jahre 1637 sein Brauhaus am Laichberg geschlossen und im Stadtteil ein neues errichtet11).

Stephan Grafhaider, der sich am 3. Februar 1641 in zweiter Ehe mit Anna Maria Gsellhofer vermählt hatte, gehörte zu den wohlhabendsten Bürgern seiner Zeit. Er starb am 26. April 1663 im Alter von sechzig Jahren12).

Neben seinen vielen Beschäftigungen erklärte sich Grafhaider am 8. September 1639 gewillt, auf seinem Grund im Vogelsang, wo er auch seine neue Brauerei errichtet hatte, eine Rohrschmiede zu erbauen. Dieses Grundstück war identisch mit dem, auf dem fünfzig Jahre früher der Handelsmann Gottlieb Hoffmann eine Werkstätte der Rohr- und Büchsenhandelsgesellschaft errichtet hatte.

In der Folgezeit schlossen der Landeshauptmann und dessen Vizedom mit Stephan Grafhaider einen Liefervertrag auf zwei Jahre ab. Durch seine vielen Professionen kam Grafhaider mit der Stadtverwaltung in Gegensatz. Nach Ansicht der Ratsherren war er nicht berechtigt, größere Handelsgeschäfte durchzuführen, weil er nur ein Handwerkerbürger war, doch Grafhaider erfreute sich der kaiserlichen Gunst und blieb ungeschoren. Doch wurde im Jahre 1640 das Ansuchen, das Stadtwappen auf den von ihm hergestellten Musketen schlagen zu dürfen, abgelehnt. 1651 wurde er zu einer hohen Geldstrafe von einhundert Reichstalern verurteilt, weil er Feilen ohne Mautgebühr ausgeführt hatte13).

Nach seinem Tod am 26. April 1663 ging die Grafhaider’sche Rohrschmiede mit den dazugehörigen Anlagen und das Haus Stadtplatz 32 an Hans Albrecht Kleinhans über14).

Das Testament des Gastwirtes Stephan Grafhaider vom 28. Februar 1660 ist uns in zwei Exemplaren erhalten geblieben. Er setzt seinen letzten Willen auf, um „wegen nit vorhandener testamentarischen oder anderen Dispositionen sich gar zwischen Kindern und Eltern des zeitlichen Verlasses halber große Disputation, Unkosten … und allerhand Verbitterung der Gemüter und Feindseligkeiten“ zu vermeiden.

Stephan Grafhaider war bekanntlich zweimal verheiratet gewesen. Die erste Hausfrau, die ihm zwei Kinder, Stephan und Susanne, hinterließ, war die Tochter des Gotthard Seidl (Pfarrgasse Nr. 5). Seine zweite Gattin war Anna Maria Gsellhofer. Diese gebar ihm die Kinder Sebastian, Matthias und Agnes. In seinem letzten Willen wünschte Grafhaider bei seiner ersten Frau Susanne begraben zu werden. Den Armen der Stadt sollte je ein Groschen, den jüngeren Mittellosen zwei Kreuzer Almosen gegeben werden. Der Pfarrkirche vermachte er dreißig Gulden, den Dominikanern zwanzig Gulden mit der Verpflichtung, zwanzig Messen für ihn zu lesen. Das Bürgerspital, das Bruderhaus, das Siechenhaus und das Lazaretthaus bekamen zusammen vierzig Gulden – innerhalb eines halben Jahres nach dem Tode des Erblassers. Die Kapuziner bekamen zwanzig Eimer besten Bieres, „sobald sie es verlangen oder von Nöten haben!“

Der Bräuknecht Georg Burgholzer, der schon neunzehn Jahre im Dienste des Grafhaiders gestanden war, sollte wegen seiner Treue und seines Fleißes fünfzig Gulden bekommen, wenn er beim Tode Grafhaiders noch in dessen Dienst stehen sollte.

Seinen Söhnen scheint Grafhaider eine höhere schulische Ausbildung ermöglicht zu haben, denn in seinem Testament sind von „ziemlichen Unkosten in studiis“ die Rede. Die schon erwachsenen Kinder Stephan und Susanne bekamen aus dem väterlichen Erbteil je eintausend Gulden. Der „unlängst verstorbene Sohn“ Peter hatte bei seiner Verehelichung auch den gleichen Betrag bekommen. Als Schwager werden Wolf Sebaldt und Hans Georg Gsellhofer genannt.

Ein Großteil des Grafhaider’schen Vermögens war in Grundstücken und in den von ihm erzeugten Armaturen und Musketen angelegt; desgleichen in Schuldbriefen der ihm von der Stadt anvertrauten Salzkammer. Er war daher gezwungen, weitere Legate an die Kinder auf die noch unveräußerten Immobilien anzurechnen15).

Hans Albrecht Kleinhans

Am 22. Oktober 1663 – noch im Todesjahr ihres Gatten – heiratete Anna Maria Grafhaider, geborene Gsellhofer, den Gastgeb Hans Albrecht Kleinhans und brachte ihm auch das Haus Stadtplatz Nr. 32 in die Ehe mit. Im November 1663 erwarb Kleinhans das ihm noch fehlende Bürgerrecht und übernahm außer der Bäckerei auch alle anderen Betriebe Grafhaiders.

Am 28. März 1678 setzten Hans Albrecht Kleinhans und seine Gattin Anna Maria ein gemeinsames Testament auf.

Den Armen der Stadt sollte vom überlebenden Teil fünfzehn Gulden ausbezahlt werden. Die Kapuzinerpatres bekamen – wie üblich – zwölf Eimer Bier. Dafür wurden sie verpflichtet, den toten Erblassern 24 Messen zu lesen. Die Rosenkranzbruderschaft wurde mit zehn Gulden begabt.

Anna Maria Kleinhans vermachte ihren Kindern aus früheren Ehen Legate. So sollte Sebastian Grafhaider vom mütterlichen Erbgut eintausend Gulden und eine vergoldete Schale, die Tochter Agnes eine vergoldete Kanne aus der Gsellhofer’schen Verlassenschaft und die Kleider ihrer Mutter bekommen.

Die Verteilung des Nachlasses wurde genauestens geregelt. Dies war bei den durch die mehreren Ehen der Erblasserin bedingten Verhältnisse von großer Wichtigkeit.

Hans Albrecht Kleinhans und seine Gattin setzten sich gegenseitig zu Universalerben ein. Die Eheleute scheinen keine angenehme Zeit miteinander gehabt zu haben, denn im letzten Willen wird von „schwerem Hauswesen“, von kostenträchtigen Reparaturen der Gebäude im Vogelsang und der Beeinträchtigung des Gutes durch Hochwasser berichtet.

Als Testamentszeugen haben Hans Georg Gsellhofer, Michael Derflmayr, Hans Philipp Tillmetz u. a. ihre Petschaften aufgedrückt und die eigenhändigen Unterschriften geleistet16).

Am 29. Jänner 1686 setzte Anna Maria Kleinhans ihren letzten Willen auf. Sie war dazu gezwungen, da ihr Gatte schwer krank darniederlag und durch zwei Schlaganfälle das Gedächtnis und den Verstand verloren hatte und er „in seinem Tun und Lassen ganz kindisch und daher in weltlichen Geschäften nicht mehr abwarten und verstehen könne und auch keine Rekonvaleszenz zu erwarten sei“.

Das umfangreiche Vermögen, das Hans Albrecht Kleinhans in die Ehe mitgebracht hatte, sei trotz Fleiß und Wirtschaftlichkeit „um ein Merkliches geringert“ worden. Ihre Mitgift stammte zum großen Teil aus ihrer früheren Ehe mit Stephan Grafhaider. Mit diesem Testament erklärte sie die vorige Vereinbarung von 1678 für null und nichtig. Doch die Bestimmungen sind kaum abgeändert worden. Die Kapuziner werden wiederum mit Bier, und die Rosenkranzbruderschaft mit zehn Gulden begabt. Die Versorgung des Hans Albrecht Kleinhans wird für den Fall geregelt, dass seine Gattin vor ihm stürbe. Zum Testamentsexekutor wurde der Sohn und nunmehrige Stadtschreiber Sebastian Grafhaider bestellt. In diesen Angelegenheiten soll er vom ehemaligen Braumeister Johann Franz Jeysser unterstützt werden. Es geht auch aus dem Testament hervor, dass 1686 das Kleinhansische Bräuhaus im Vogelsang an das Mitglied des äußeren Rates, Bernhard Schärmüller, verkauft worden war. Die Tochter aus erster Ehe, Agnes Maria, wird als verehelichte Mohr genannt. Zeugen dieser letztwilligen Verfügung waren: Bürgermeister Georg Schinnerer, Stadtrichter Michael Derflmayr, Tobias Hager, Johann Reinhard Hager, Michael Schrottmüllner, Bartholomäus Rahofer und Johann Franz Höger.

Gegen Ende des Jahres 1686 – am 20. Dezember – ließ Anna Maria Kleinhans ihr Testament durch ein Kodizill ergänzen. Sie wird darin schon als Witwe genannt. Ihr schwerkranker Mann war im Oktober des gleichen Jahres verstorben. Da sie nunmehr selbst krank war, musste sie die Zeugen zu sich in die Wohnung bitten. Ihr Sohn Sebastian, der bekanntlich zum Testamentsexekutor eingesetzt worden war, hat im gleichen Jahr wie sein Stiefvater, das Zeitliche gesegnet. Es erfolgte nunmehr eine Aufteilung zwischen der Tochter Anna Maria Mohr (geborene Grafhaider) und den anderen Grafhaider’schen Kindern. Zeugen waren – ähnlich wie beim Testament vom 29. Jänner 1686 – Georg Schinnerer, Michael Derflmayr, Tobias Hager, Johann Reinhard Hager, Georg Gaßner, Michael Schrottmüllner und Bartholomäus Rahofer17).

Daniel Edtinger und Josef Sommerhuber

Von den Kleinhansischen Erben kaufte am 21. Jänner 1687 der Kellner Daniel Edtinger das Bummerlhaus und die Liegenschaft am Laichberg. Er hatte die Behausung bis 1748 inne.

In seinem am 30. Juli 1746 eigenhändig abgefassten Testament wies Daniel Edtinger auf sein hohes Alter und damit auf die Notwendigkeit hin, seinen letzten Willen zu verfassen. Legate gingen an die Gattin Maria Elisabeth und an den Sohn Hans Georg. Als Zeugen wurden aufgeboten: Elias Riedler, als den vom Testator mündlich erbetenen Zeugen, dann Sebastian Schrottmüllner und Johann Georg Rogg18).

Der Kaufvertrag vom 18. Juli 1748 bezüglich des Bummerlhauses zwischen Daniel Edtinger und Elisabeth als Verkäufer und Josef Sommerhuber als Käufer und dessen Vater Wolfgang Sommerhuber von der Schärmühle als Beistand ist erhalten geblieben19).

Die Verkäufer gaben ihr in der Stadt liegendes Haus (Bummerlhaus) „wie auch die drey Häußl im Gsang, dann den Stadl und alle dazue gehörigen Grundstuck ausser, dem Praumüllner Lödererhauß und dazuegehörigen Gartten unter der Enns“ an Josef Sommerhuber und seine „angehende Hauswirtin“ Anna Maria Edtinger um den vereinbarten Kaufschilling von zweitausend Gulden.

Bezüglich des Inventares sollte eine unparteiische Schätzung den Preis erbringen. Hinsichtlich des vorhandenen Weines war es zu Meinungsverschiedenheiten gekommen, die vertraglich geklärt werden konnten. Die Bestimmungen gingen über die eines Kaufvertrages weit hinaus. Es wurden auch die Heiratsgüter der beiden „angehenden“ Eheleute mit je sechshundert Gulden festgesetzt.

Den Verkäufern wurde auch die lebenslängliche Wohnung „im inneren Zimmer nebst dem Kremsmünstererhaus, wie auch in der mittleren Stube, im Gang, dann in der Küche, Speiskammer, Dachboden und auf einem auf der Kellerstiege angezeichneten Platz“ samt Heizkosten zugestanden. Den dazugehörigen Dienstboten konnte kein Platz zugewiesen werden. Diese sollten gemeinsam mit den Bediensteten des Käufers bequartiert werden. Sollten sich Verkäufer und Käufer im gleichen Hause nicht vertragen, sodass die Verkäufer genötigt wären, in eine andere Behausung zu ziehen, so sind die Käufer verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.

Bezüglich der nichtbezahlten, auf dem Hause liegenden Abgaben wurde vereinbart, dass diese zu zwei Drittel der Verkäufer, den Rest der Käufer zu begleichen habe. Die Siegelkosten des Vertrages wurden aufgeteilt. Der Vertrag ist unterschrieben von Johann Daniel und Maria Elisabeth Edtinger als Verkäufer, Josef Sommerhuber als Käufer, Wolf Sommerhuber als Beistand, Anna Maria Edtinger als Sommerhubersche Braut und den Zeugen mit ihren Petschaften, aber unleserlichen Unterschriften.

Am 23. Dezember 1751 ließ Maria Elisabeth, die Witwe nach Johann Daniel Edtinger, ihr Testament verfassen20).

Ihr Leichnam sollte im Friedhof bei der Stadtpfarrkirche, wo auch ihr Gatte beigesetzt worden war, begraben werden. Es sollten einhundert Messen gelesen und den Armen der Stadt fünfzehn Gulden ausgehändigt werden. Legate wurden ihrer Stieftochter Katharina Edtinger, dem Beichtvater Joannes Mantelli, ihren Töchtern Anna Maria Sommerhuber, der Lebzelterin Sabina Mayr in Weyer, der Christine Göttinger in Wien und der Maria Anna Schedler, der Tochter der Anna Maria Sommerhuber, Anna Bäberl (Familienname oder Kurzname für Barbara?), dem Sohn des Stadtgerichtsschreibers Ferdinand Michael Knab, dann der Schwester der Erblasserin Maria Christina Preumüllner, dann ihren Taufkindern Michael und Maria Sophia des Michael Abmesser zugeteilt.

Der schon genannte Stadtgerichtsschreiber wird zum Testamentsexekutor bestellt. Auch für den blödsinnigen, sich im hiesigen Bürgerspital befindlichen leiblichen Sohn, Hans Georg Edtinger, wird gesorgt. Für das nichtverteilte Gut setzte sie zu gleichen Teilen ihre fünf Kinder als Universalerben ein: Maria Anna Schedler, Sabina Mayr, Hans Georg Edtinger, Christine Göttinger und Anna Maria Sommerhuber21).

(Fortsetzung folgt)

 

  1. Totenbuch II der Stadtpfarrkirche, S. 34. – E. Krobath, Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit. VKST. 23/1962, S 39 ff. – V. Lutz, Das Bummerlhaus (1. Teil), Die Besitzer Pandorfer, Prandstetter, Händl und Frizler, VKST. 32/1975, S. 48 ff. – StB. 1651, Nr. 46.
  2. Das Haus Stadtplatz Nr. 34 gehörte von 1648 bis 1663 Florian und Anna Margarete von Sprinzenstein, geborene von Salburg, und anschließend bis 1699 Elisabeth Sidonia von Salburg, geborene Scherffenberg. Das Haus war bis gegen 1781 in adeligem Besitz. – Krenn, H. 61. – Hans Andreas Zollitsch war gegen 1648 in den Besitz des Hauses Nr. 30 gekommen. Am 4. Juli 1695 kam es dann an das Stift Kremsmünster, das es mit einjähriger Unterbrechung bis 1776 besaß. – Krenn, H. 63. – RP. 1695/ 139. – StB. 1735, Nr. 48.
  3. Verlassenschaftsinventar vom 3. Oktober 1643, StA., K. XI, L 17.
  4. Das Inventar wurde in zwei Exemplaren angefertigt und vom damaligen Stadtrichter Josef Achtmark von Achtmarkstein und dem Stadtrichter Georg Wernberger versiegelt.
  5. Lutz, Der Aufstand von 1596 und der Bauernkrieg von 1626 in und um Steyr. VKST. 33/ 1976, S. 83.
  6. Wolfgang Lindner, Die Annalen (1590 bis 1622), Archiv für die Geschichte der Diözese Linz, herausgegeben von K. Schiffmann, Linz 1910, S. 384.
  7. Krenn, H. 62. – StB. 1648/7. – StB. 1651 /46.
  8. Lutz. Das Bummerlhaus, 1. Teil. Die Besitzer Pandorfer, Prandstetter, Händl und Frizler. VKST. 32/ 1975, S. 46 ff. – Über Händl, vgl. VKST. 23/1962, S. 3 ff. – VKST. 19/1959, S. 43 ff. – VKST. 20/1960, S. 41 ff. – VKST. 17/1 957, S. 38 (Wappen). – Preuenhueber, S. 314.
  9. J. Ofner. Das Bummerlhaus in Steyr. Festschrift 1973, S. 16.
  10. Ofner, Das Bummerlhaus in Steyr, Festschrift 1973, S. 16.
  11. Krenn, H. 10. – StB. 1635/3. – StB. 1651 /6. – RP. 1637/ 17. – J. Ofner „Das kaiserliche Armaturwerk“, VKST. 23/1962, S. 50 ff.
  12. Stadtpfarramt, Totenmatrik II, S. 217.
  13. Hofkammerarchiv Wien, NO. Herrschaftsakten, Fasz. 234 Vol. 1411 ff.
  14. 1667/425, StB. 1695.
  15. Testament vom 28. Februar 1660, StA. K. XI, L. 14; Zeugen waren der Stadtschreiber Hans Leonhard von Vogtberg, Sebastian Aichholzer, Maximilian Luckner, Daniel Knöbl und Matthias Preindl. Sebastian Aichholzer war innerer Rat und besaß von 1645 bis 1652 das Haus Stadtplatz Nr. 46. Am 4. August 1646 stellte er gemeinsam mit seiner Gattin Dorothea ein Testament auf. – Krenn, H. 53.Daniel Knöbl war Obervorgeher der lnnerberger Hauptgewerkschaft; von 1657 bis 1673 auf dem Hause Stadtplatz 15 ansässig, mit Maria-Anna, geborene Schröfl von Mannsberg verheiratet; wurde von Leopold I. am 27. April 1667 nobilitiert, von 1666 bis 1670 Stadtrichter. Er starb am 22. Juni 1673. – Krenn, H. 145. – Pantz, Grabdenkmale I, S. 5.Matthias Preindl hatte 1648 die Häuser auf dem Areal Pfarrgasse Nr. 4 vereinigt. Er wird als Gastgeb zum „Goldenen Kreuz“ genannt. Er starb am 16. August 1672. – RP. 1645/180. – StB. 1635/10. – StB. 1648/8. – Krenn, H. 51 und H. 52.Hans Leonhard von Vogtberg war Stadtschreiber zu Steyr und Syndikus aller sieben landesfürstlichen Städte in Oberösterreich. Er starb am 13. August 1671 im Alter von 62 Jahren. 1647 war er geadelt worden. – Krenn, H. 15, Anm. 13.Maximilian Luckner jun. war 1660 bis 1677 Bürgermeister der Stadt Steyr. Vgl. E. Krobath, VKST. 25/1964, S. 3 ff.
  16. Gemeinsames Testament am 28. März 1678, StA. K. XI , L. 13. – Johann Philipp Tillmetz war Apotheker der Apotheke „Zum Schwarzen Adler „, Stadtplatz 7 (1662 bis 1684). Sein Testament stellte er am 9. August 1684 auf. – Krenn, H. 149. – Der Handelsmann Michael Derflmayr hatte von 1662 bis 1690 das Haus Enge Nr. 9 inne. Schon 1652 wird er als lnwohner genannt. Mündliches Testament am 4. November 1690. – Krenn, H. 168.
  17. Testament der Anna Maria Kleinhans vom 29. Jänner 1686, StA. K. XI, L. 13. – Kodizill vom 20. Dezember 1686, StA. K. XI, L. 13. – Bartholomäus Rahofer, Krenn, H. 51. – 1675 bis 1690 Pfarrgasse 4, Berggasse 67, Gasthof „Zum Goldenen Kreuz“, Mitglied des Inneren Rates, gestorben am 22. November 1707. – RP. 1675/42. – StB. 1694/9.Tobias Hager, Krenn 165. – Besitzer des Hauses Engegasse Nr. 13 (Ennskai Nr. 7) von ca. 1675 bis 1711. Mitglied des Inneren Rates und Steueramtsschreiber. – StB. 1694, S. 47. – Gestorben am 25. Februar 1711 – RP. 1675/44.Michael Schrottmüllner, Besitzer des Hauses Grünmarkt Nr. 3 (Ennskai Nr. 37) von 1675 bis 1724; – StB. 1695/ 31. – Gestorben am 4. August 1724. – Die Familie Schrottmüllner war bis 1786 im Besitz dieses Hauses, dem Gasthof „Zum schwarzen Bären“. – Krenn, H. 129.
  18. Johann Sebastian Schrottmüllner war Steuereinnehmer und von 1730 bis 1786 auf dem Hause Grünmarkt Nr. 3 angeschrieben. Später wird er als „Bärenwirt“ genannt. – Krenn, H. 129. – StB. 1735/104. – Gestorben am 22. März 1788 im 67. Lebensjahr. – Johann Georg Rogg war Innerer Rat und Besitzer des Hauses Grünmarkt Nr. 23 von 1732 bis 1775; verheiratet mit Anna Polixena Schrottmüllner. – Krenn, H. 119. – StB. 1735. – RP. 1732/42; gestorben am 15. April 1775 im 86. Lebensjahr. Rogg war vor seiner Bürgerschaft in Steyr Verwalter der Riesenfeld’schen Herrschaften Rohrbach und Klingenbrunn gewesen.
  19. Testament des Daniel Edtinger vom 30. Juli 1746, StA. K. XI, L. 14. – L. 14. Josef Sommerhuber, RP. 1748/145; RP. 1749/102v, am 21. Mai 1749.
  20. Kauf- und Übergabebrief des Bummerlhauses am 18. Juli 1748, K. XI, L. 14. Testament der Witwe Maria Elisabeth Edtinger vom 23. Dezember 1751, StA. K. XI, L. 14.
  21. Die Familie Knab hatte das Haus Grünmarkt Nr. 13 von ca. 1694 bis 1780 inne, der Fleischhauer Gregor Michael Knab in der Zeit von 1724 bis 1747. – Krenn, H. 124. – RP. 1724/202. – StB. 1735/99. – RP. 1747/20.

Gedruckte Quellen

 

Lindner Wolfgang. Die Annalen, 1590 bis 1622, herausgegeben von K. Schiffmann, Archiv für die Geschichte der Diözese Linz, Band 6, 1910.

Preuenhueber Valentin, Annales Styrenses. Nürnberg 1740.

Archivalien

  1. A) Archiv der Stadt Steyr (STA).
  2. a) Ratsprotokolle der genannten Jahre.
  3. b) Steuerbücher der genannten Jahre.
  4. c) Akten:
  5. Testamente, K. XI, L. 13 bis 16.
  6. B) Archiv des Stadtpfarramtes Steyr:
  7. a) Totenmatrik II.
  8. C) Hofkammerarchiv Wien:

NÖ. Herrschaftsakten, Fasz. 234, 1411 ff.

Literatur

 

Krenn Ingeborg, Häuserchronik der Altstadt Steyr, phil. Diss. Universität Innsbruck 1950, 1. Teil – gedruckt in VKST. Juni 1951.

Krobath Erlefried, Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit. VKST. 23/ 1962 und VKST. 25/1964.

Lutz Volker, Das Bummerlhaus (1. Teil) , Die Besitzer Pandorfer, Prandstetter, Händel und Frizler, VKST. 32/1975.

Lutz Volker, Der Aufstand von 1596 und der Bauernkrieg von 1626 in und um Steyr. VKST. 33/1976.

Ofner Josef, Das Kaiserliche Armaturswerk. VKST 23/1962.

Ofner Josef, Das Bummerlhaus in Steyr. Festschrift 1973.

Pantz Anton, Ritter von, Die Grabdenkmale der Stadtpfarrkirche Steyr, Wien 1912.

 

Abkürzungsverzeichnis

 

a. a. O.

Anm.

AB.

B.

Bg.

BI.

Diss.

Fasz.

f.

ff.

GB.

H.

Hs.

K.

L.

Nr.

phil.

RP.

S.

StA.

StB.

UB.

v.

vgl.

Vol.

VKST.

am angegebenen Ort (Verweis auf ein früheres Zitat, bzw. frühere Literaturangabe).

Anmerkung (meist als Fußnote).

Amtsblatt der Stadt Steyr.

Band.

Bogen (Grundbuch).

Blatt.

Dissertation (schriftliche Prüfungsarbeit zur Erlangung des Doktorgrades).

Faszikel.

folgende Seite.

folgende Seiten.

Grundbuch.

Haus (bei Krenn, Häuserchronik).

Handschrift.

Kasten (Standort Stadtarchiv Steyr).

Lade (Standort Stadtarchiv Steyr).

Nummer.

philosophisch.

Ratsprotokoll (der Stadt Steyr).

Seite.

Stadtarchiv Steyr.

Steuerbuch.

O. ö. Urkundenbuch.

verso (Rückseite).

vergleiche (Hinweis auf Literatur oder Quelle).

Volumen, Band.

Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr.

Aus den Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 35, Februar 1980

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