Bürgermeister Johannes Simon Carl Angerholzer (1764 —1770)

Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit (Fortsetzung)

Von Erlefried Krobath

 

Mit Johannes Simon Carl Angerholzer tritt erstmalig in der Geschichte Steyrs ein Beamter an die Spitze der Stadt. Als Bürgersohn und Mautschreiber bat er um das Bürgerrecht, das ihm am 4. Jänner 1750 erteilt wurde.1) Da er zu dieser Zeit nicht Eigentümer eines Hauses in Steyr war, hatte er bis dahin eine für diese Zeit beachtliche Summe von 100 Gulden als „Depositengeld“ bei der Stadtkasse zu hinterlegen. Schließlich erwarb er ein Haus am Stadtplatz (heute Stadtplatz 40 — Berggasse 57). Als er inzwischen zum „kaiserlich und königlichen“ Mauteinnehmer befördert wurde, bat er im Oktober 1747 um Ermäßigung der Steuer für sein „gewerbloses Haus“ und dass man ihn, den kaiserlichen Beamten, mit militärischen Einquartierungen verschonen möge. Im folgenden Jahr wurde er Mitglied des Äußeren Rates, ab 1754 Mitglied des Inneren Rates und von 1759 bis 1764 Stadtrichter. Über sein Ansuchen wurde ihm 1750 auch die „Täzamtsverwaltung“ übertragen.2) Die Richter- und Ratswahlen wurden nicht mehr, wie in früheren Jahren, unter dem Vorsitz des Landeshauptmannes oder des Vizedoms durchgeführt, sondern unter Aufsicht des Kreishauptmannes. So gab der für Steyr zuständige k. k. Landrat und Kreishauptmann des Traunviertels, von Eckardt, am 14. Jänner 1764 dem Magistrat mündlich bekannt, dass er die Wahlen am 18. Jänner vorzunehmen gedenke. Da die Erfahrung zeigte, dass sich immer weniger Bürger der Wahlpflicht unterzogen und bei geringerer Beteiligung an dieser „eine empfündliche correction von Hocher Stöhle (Landeshauptmannschaft) erfolgen möchte“, bekamen die Marktrichter den Auftrag, die gesamte Bürgerschaft zu verständigen, sowohl an der Messe, die jeder Wahl vorausging, als auch beim Wahlakt zahlreich zu erscheinen, da Fernbleibende mit „wirklichem Personalarrest“ bestraft würden.3) Die kaiserliche Wahlbestätigung verzögerte sich eine Zeit, sodass nach dem Tod des Bürgermeisters Hayberger der Ratssenior Franz Sylvester Paumgarttner dieses Amt vorübergehend betreute.4) Am 6. August endlich konnte Angerholzer erstmalig als Bürgermeister dem Rat präsidieren.5) Noch im gleichen Monat beantragte er, zweimal wöchentlich Ratssitzungen (Montag, Freitag) einzuberufen und ebenso das Stadtgericht (Dienstag, Samstag) zusammentreten zu lassen.6)

Da der Siebenjährige Krieg beendet war, erfreute sich Österreich einer längeren Friedenszeit. In diese Periode fällt nun die Amtszeit Angerholzers.

Schon sehr bald sahen sich Bürgermeister Angerholzer und Stadtrichter Großrucker veranlasst, für ihr „oneros (beschwerliche) und mühesame amtierung“ ein entsprechendes Gehalt zu fordern. Das Ratskollegium äußerte sich zustimmend, der gefasste Beschluss wurde der Landeshauptmannschaft zur Weiterleitung an die Regierung übermittelt. Am 2. Jänner 1766 endlich bekam man aus Wien die Nachricht, dass dem Bürgermeister 400 Gulden und dem Stadtrichter 550 Gulden als Jahresgehalt bewilligt wurden.7) Diese „erhöhte Amtsbesoldung“ war rückwirkend ab 1. Jänner 1766 flüssig zu machen. Ein weiteres Ansuchen brachten die Genannten im Dezember 1766 im Rat vor, da sie bei ihrer großen „Blag (plage)“ das den Räten zustehende jährliche Weindeputat im Werte von 30 Gulden nicht erhielten. Beide Herren waren der Ansicht, dass es recht sei, auch ihnen, neben dem Gehalt, den Wein zuzubilligen. Auch hier hatten die Räte ferne Einwände vorzubringen, doch verlangten sie, dass im Falle einer Beanstandung durch eine vorgesetzte Stelle, von Bürgermeister und Stadtrichter Ersatz geleistet werden müsste.8)

Die Reformen Kaiserin Maria Theresias nahmen ihren Fortgang. Die durchgeführte Vereinheitlichung des Steuerwesens führte zur Verminderung der notorischen österreichischen Staatsschuld. Im Sinne merkantilistischer Wirtschaftspolitik wurden durch Zölle, Tarif- und Mautordnungen inländische Erzeugnisse begünstigt. Im April 1764 erreichte den Magistrat ein landesfürstliches Patent, in dem auf das Verbot der Einfuhr von ausländischen Waren hingewiesen wurde. Unter Androhung der Beschlagnahme und einer „besondern bestraffung“ waren vorhandene Waren dieser Herkunft innerhalb eines halben Jahres „hinwegzuschaffen“.9) Der „Commercienconsehs“, eine Behörde in Handelssachen bei der k. k. Kammer in Linz, beauftragte die Stadtverwaltung entsprechende Stempel anzuschaffen, um mit diesen inländische Waren zu kennzeichnen. Ausländische Erzeugnisse durften nicht mit solchen Stempeln versehen werden.10)

Jeder Bewerber um das Bürgerrecht der Stadt hatte bisher ausnahmslos entweder ein Haus sein eigen nennen müssen oder er hatte den Nachweis zu erbringen, dass es ihm möglich ist, innerhalb einer gewissen Frist ein solches zu erwerben. Im letzteren Fall hatte er, bis zum vollzogenen Einkauf, bei der Stadtkasse eine vom Rat festgesetzte Geldsumme als Depot zu erlegen. Nach Gewährung des Bürgerrechtes musste ein Bürgergeld entrichtet werden, das gewöhnlich nach dem Vermögen des neuen Bürgers bemessen wurde. Mittels Rundschreibens der Landeshauptmannschaft vom 7. Oktober 1766 wurde der Magistrat angewiesen, „commercial manufacturisten und Fabricanten“, auch wenn sie kein Haus besäßen und keine Depotsumme bis zum Ankauf eines solchen erlegen könnten, das Bürgerrecht „gratis“ zu erteilen. Außerdem sollten ihnen Steuerfreijahre gewährt und nur eine „mäßige“ Gewerbesteuer vorgeschrieben werden. Mit dieser Maßnahme wollte man die Gründung neuer Industrien und Handwerksbetriebe besonders vorantreiben.11)

Als drückende Last wurde von der Bevölkerung des ganzen Landes die Kriegsschuldensteuer empfunden. Die Klagen über diese Steuer erreichten den Rat, der der Ansicht war, dass man bei den „Fassionen (Steuerbekenntnissen)“ nicht zu rigoros vorgehen solle, da man hierdurch den Bürgern empfindlichen Schaden bereite und für andere Landesbewohner „Praejudicia“ schaffe.12) Die „Stadtbeamten mit dem Canzley Personali und die übrigen bedienten“ waren besonders wegen der „neyen beschwerlichen“ Taxen und des „arrhen abzugs“ erbost. Sie überreichten dem Rat im Februar 1765 eine Beschwerdeschrift mit der Bitte, eine „remedur“ (Abhilfe) zu schaffen. Unter „Arrha“ war eine staatliche Pensionssteuer, auch von Stipendien, Abfertigungen, Reise- und Liefergeld, Quartiergeld usw. zu verstehen.13) Diese Beschwerdeschrift wurde der Wirtschaftskommission zur weiteren Behandlung zugeleitet. Als bis Dezember 1766 der „arrhen-Abzug“ nicht entrichtet war, forderte die Landeshauptmannschaft den Magistrat auf, innerhalb von acht Tagen für die Einhebung zu sorgen, sonst müssten die „Vorsteher-Besoldungen (Gehalte des Bürgermeisters und Stadtrichters)“ gesperrt werden. Über Bitten der Beschwerdeführer erklärte sich das Ratskollegium endlich bereit, sie zu unterstützen, doch sollte noch beraten werden, „was für eine der hochen stölle (Landeshauptmannschaft) unvermerkte Modalität getroffen werden könnte“.14) Man war bereit, den „Beamten und Offizianten“ alle mögliche Erleichterung und Beihilfe zu gewähren. Der bisher ausständige „Arrha“-Steuerbetrag wurde aus der städtischen Kasse bestritten. Es wurde auch beschlossen, bei anderen Städten über die Handhabung dieser Steuer Erkundigungen einzuziehen.15)

Mit Rundschreiben der Landeshauptmannschaft vom 15. April 1765 wurde der Stadtverwaltung bekanntgegeben, dass künftig den Bürgern aus gegebenen Anlässen Tauf-, Trau- und Totenscheine auszufertigen wären.16) Im gleichen Jahr wurde die Einhebung des sogenannten „Weggeldes“ für die Benützer von Straßen eingestellt. Da dem „Schnallensperrer“ beim Schnallentor bisher aus den eingehobenen Beträgen ein Monatslohn von 12 Gulden bezahlt wurde, schlug der Stadtkämmerer vor, jenem die Entlohnung nunmehr aus Mitteln der Stadtkasse zu geben, da er noch immer „den Schrankenbaum hochheben muss und auf diesen auch während der Nachtstunden obacht zu geben hat“.17)

Auf Grund des kaiserlichen Patentes vom 1. September 1770 war durch das Kreishauptamt eine „Seelen- und Viehbeschreibung“ zu Erleichterung der Rekrutenausbebung zu veranlassen.18) Auch über vorbereitende Maßnahmen zu Einrichtung der Grundbücher berichtete Stadtschreiber Dr. Knab im August desselben Jahres.19) Dem Magistrat wurde Ende 1770 auch kundgetan, dass „in Hinkunft niemand zu einem ständischen oder landesfürstlichen officio zugelassen werden solle, wenn er nicht vorher in Polizey und Cameral Wissenschaften genugsam geüebet“.20)

In der Amtszeit Angerholzers wurde mit dem weitreichenden Umbau des Rathauses begonnen, dessen Kosten für 1765 und die folgenden Jahre eine große Belastung des städtischen Haushaltes bildete.21) Im September 1766 erwies es sich auch als äußerst notwendig, den baufällig gewordenen Taborturm und seine Uhr instandsetzen zu lassen. Bei diesen Arbeiten wurde im Turmknopf eine Gedenkschrift aus der Zeit der Erbauung gefunden, die man im städtischen Archiv verwahren ließ.22) Reparaturen am Bürgerspital und seiner Kirche mussten im gleichen Jahr vorgenommen werden, anschließend ließ man das Spital, die Kirche und den Turm färbeln, was ebenfalls größere Geldmittel erforderte.23) Ein besonderes Augenmerk wurde der Anschaffung von Feuerspritzen zugewendet, von denen eine große der Glockengießer Hagenauer um den Preis von 547 Gulden, 56 Kreuzer herstellte. Die Handwerker, die noch zur Fertigstellung herangezogen werden mussten, erhielten insgesamt 280 Gulden.24) Eine weitere kleinere Spritze wurde zum Preis von 200 Gulden angeschafft.25) Noch immer wurde alljährlich im Gedenken an die verheerende Feuersbrunst des Jahres 1727 eine Prozession nach St. Florian geführt. Aus diesem Anlass entlieh man vom Handwerk der Hammerschmiede eine Statue ihres Schutzpatrons, St. Florian, um ihn mitzutragen. Ba diese bei der Prozession „gänzlich ruiniert“ worden war, ersuchte das Handwerk um Ersatz der Reparaturkosten, die sich auf sechs Gulden beliefen.26)

Im Mariazeller Gusswerk wollte die Stadtverwaltung für das Zeughaus zwei „große eiserne stuckh“ (Kanonen) mit einem Gewicht von je 10 Zentner und vier mittlere mit einem Gewicht von je 5 Zentner ankaufen. Um an Anschaffungskosten zu sparen, wollte man anfragen, ob und zu welchem Preis das Werk Alteisen als einen Teil der Kaufsumme annehmen würde.27) Die Mariazeller scheinen ein zufriedenstellendes Angebot gemacht zu haben, denn der Rat entschied sich für den Ankauf von 6 eisernen „stuckh“ und drei „schwereren von der Mittleren Gattung“ auf die das Stadtwappen „aufgetruckt“ werden sollte. Für den Landeshauptmann wurde ein eiserner Ofen mitbestellt. Als im Juli 1768 die Kanonen gegossen waren, wurde der städtische Büchsenmacher Simer beauftragt, diese in Mariazell zu erproben, das Ratsmitglied Mayrhofer hatte für den Transport nach Steyr Sorge zu tragen.28)

Im März 1764 stellte man fest, dass die Reparatur der Straße nach Dornach bisher 1.500 Gulden gekostet hatte, „da man nicht mehr mit ausreichendem Robot versehen wird“. Es sollte daher in Linz um „Hilfsmittl“ angesucht werden.29) Auch die Straße nach Seitenstetten wurde instandgesetzt. Hier setzte der Magistrat an einem Teil derselben („eine Stunde weit“ ab Steyr) die Untertanen der städtischen Ämter zur Arbeit im Robotdienst ein und stellte weitere 200 Gulden für sonstige Kosten zur Verfügung.30)

Der am Stadtplatz vorhandene Pranger war reparaturbedürftig geworden. Im Rat war man der Ansicht, dass er „dermahlen nicht notwendig“ war und überdies durch Bühnen, die man aufrichten könnte, zu ersetzen wäre. Es erging also im Mai 1768 der Auftrag, den Pranger abtragen zu lassen und das Abbruchmaterial einem anderen Zweck zuzuführen.31)

Der letzte Garstener Abt Maurus Gordon richtete im Dezember 1764 an den Magistrat ein Schreiben, dass er „auf eigene Kosten den Weg (nach Garsten) machen und Kastanienbäume setzen lassen“ wolle, er ersuchte um Zustimmung zu diesem Vorhaben. Der Rat war der Meinung, einen „Augenschein vorzunehmen, wegen erweiterung der Straße und beim Verrücken der Marksteine“. Nachdem die Kommissionierung zufriedenstellend verlaufen war und der Rat zustimmte, kam es im Frühjahr 1765 zum Beginn der Arbeiten.32)

Große Vorbereitungen wurden im August 1765 für den Besuch des „römischdeutschen“ Königs, dem späteren Kaiser Joseph II., getroffen, vierhundert Mann aus der Bürgerschaft sollten mit Gewehren bewaffnet ausrücken. In den Straßen, die Joseph,33) Maria Theresias ältester Sohn, passieren würde, „nämlich von Aichet her“, wurden die Dachrinnen mit Abflussrohren versehen. Da eine Beleuchtung nötig war, sollten auf diesen Straßen Laternen mit einem Abstand von sieben Klaftern (rund (5,5 Meter) ausgestellt werden. Da diese in Linz je Stück 2 Gulden 50 Kreuzer kosteten und in Steyr solche um 15 Kreuzer billiger hergestellt werden konnten, wurden sie hier gekauft. Für die Turnermusik sollten Röcke und Westen aus „grünem Zeug mit Silber leonischen Borten und Hüte ebenfalls mit Borten“ angeschafft werden. Die ausrückende Bürgerschaft war mit „Maschen von schwarz-gelb, grünen und weißen bändern“ auszustatten. Für Lehrlinge wurden Hüte mit „roten bändln umgeben“ besorgt. Kintz, einem Mitglied des Inneren Rates wurde aufgetragen, darauf zu achten, dass die ausrückenden Lehrlinge Trommeln und Pfeifen erhielten und die Eingänge der Werkstätten geschmückt waren. Schließlich sollten auch sechs neue Trommeln angeschafft werden, da die alten für den „Majestätsbesuch“ zu unscheinbar wären. Beim Landeshauptmann Graf Thürheim erkundigte man sich, „wie der König bedient werden solle“.34) Durch den Tod Kaiser Franz I. am 18. August 1765 erlitt der Besuch einen Aufschub. Joseph war schon im Vorjahre zum „römischen“ König erwählt worden; er nahm nunmehr den Kaisertitel an und wurde von seiner Mutter zum Mitregenten bestimmt. Im Februar 1766 wurde der Magistrat von der Landeshauptmannschaft verständigt, dass bei einem Besuche des nunmehrigen Kaisers Joseph II., bei Androhung „der größten Ungnad“ im Nichtbefolgungsfall, keinerlei Aufwendungen durch die Stadt gemacht werden dürften.35) Solche Besuche des Kaisers sollten als Reisen „al incognito“ betrachtet werden.

Erst 1771 kam es endlich zum Besuch. Aus diesem Anlass hatte der städtische Kanzlist Stadler einige „Chronografica“ zu Ehren Joseph II. verfasst und diesem überreicht. Hierfür wurde Stadler mit zwei Dukaten vom Magistrat belohnt.36)

Die für den Besuch im Jahre 1765 vorgesehenen Laternen wurden an Häusern angebracht, „da man sie auch bei einer Feuersgefahr gebrauchen könnte“. Da auch Böller bestellt wurden, beschloss man diese durch Verkauf von Alteisen aus dem Zeughaus zu bezahlen.

Eine stete Quelle von Verdrießlichkeiten für den Magistrat bildete die Unterbringung des in der Stadt in Garnison liegenden Militärs. In der Stadtkaserne (heute Kreisgericht) konnte nur eine Kompanie Platz finden. Wenn also weitere Soldaten nach Steyr kamen, mussten diese in Privatquartieren untergebracht werden. Es wurde daher bei der Landeshauptmannschaft angesucht, Militär auch bei der Bauernschaft der Umgebung unterzubringen.37) Die Offiziere beklagten sich wiederholt beim Bürgermeister, dass den Soldaten Geld geliehen werde und diese dadurch verschuldet würden und dass die „hiesige schlechte Weibs-Persohnen“ seine „leith liederlich machen“. Ein Hauptmann Feichtinger ging so weit, alle Stadtbewohner als „Schlänckhln und Spitzbuben“ zu bezeichnen, was den Rat veranlasste, ein Protokoll über diese Äußerung aufnehmen zu lassen und dieses der Landeshauptmannschaft einzusenden.38)

Im August 1765 regnete es lange Zeit hindurch sehr heftig. Der Rat fürchtete, dass dadurch die Ernte Schaden leiden könnte und beschloss, „da sich der Vorsichtige Gott um ein schöneres Wetter zu einbringung der Ferung (Fechsung) nicht erbitten lassen will“, den „Eyfer zu verdopplen“. Es wurden die Kapuziner mit ihren Novizen ersucht, an den Gebetsstunden um Besserung des Wetters unter Vorantragung des Ordenskreuzes teilzunehmen.39)

Auch im Jahre 1770 befürchtete man neuerlich wegen des ungünstigen Wetters eine schlechte Getreideernte und in der Folge eine Verteuerung der Agrarprodukte. Neben der Abhaltung von Messen, die vom Rat beschlossen wurden, ersuchte man auch den Rektor des Jesuitenordens, „zu Ausheiterung des Lufts“ zu den vollen Stunden alle Glocken seiner Kirche läuten zu lassen.40)

In der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 1768 erfolgten zum Schrecken der Bevölkerung zwei „gewaltige Erdbeben stöß“, doch wurde glücklicherweise kein Schaden angerichtet. Da es aber geschehen hätte können, „daß deren mehrere mit grossen Schaden erfolgen möchten“, ließ der Magistrat am folgenden Tag ein Hochamt zelebrieren und eine Dankprozession durch die Stadt ziehen. Außerdem mussten je drei Messen bei den Kapuzinern und Dominikanern gelesen werden.41)

Große Aufregung herrschte in Steyr als ein „k. k. Landeshauptmannschaftlicher Protokollist“, ein für die Stadt eingesetzter Kommissar, beim Stadtchirurgen Johann Sebastian Keim, einem Mitglied des Inneren Rates, und beim Bader Cajetan Rauscher eine Visitation der vorrätigen Medikamente vornahm, überdies ließ der erwähnte Kommissar am folgenden Tag, dem 9. Juli 1767, die vier bürgerlichen Bader und Chirurgen der Stadt42) mit ihren Gesellen ins Rathaus laden, um ihnen hier, in Gegenwart des Arztes Dr. Hann und des Apothekers Stauber zu verkünden, dass künftig den Badern und Chirurgen der Stadt die Ausgabe von Medizin und die „Kurierung“ von Kranken, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, bei Androhung von Strafen im Übertretungsfall, untersagt wird. Der Magistrat musste für die strikte Einhaltung dieser Anordnung sorgen. Diese Verbote fanden durchaus nicht den Beifall der Bevölkerung. Zwei „Gemeindefürsprecher“, Buchbinder Holtzmayr und Tuchscherer Würst, sprachen beim Rat namens der Bevölkerung vor, um zu bitten, den „bürgerlichen chyrurgis“ auch weiterhin Krankenbesuche zu gestatten und ihnen das Vertrauen nicht zu versagen. Der jetzt allein für Krankenbesuche zuständige „Practicus“ Dr. Streb pflege zur Nachtzeit keine Besuche zu machen und so würde die Bevölkerung ohne die Bader „in großer Noth gelassen“. Den beiden Vertretern der Bürgerschaft wurde erklärt, dass der Magistrat die diesbezüglich erlassenen Verordnungen befolgen müsse, doch stünde es ihnen frei, sich bei der Landeshauptmannschaft über das Vorgehen gegen die Bader zu beschweren, was auch geschah. Einige Tage später ersuchte das Ratsmitglied Keim den Magistrat, ihm ein Attest seines Könnens zu geben. Mit diesem wollte er bei der Landesregierung ansuchen, ihm das eingestellte „curiren und mediciniren“ wieder zu erlauben. Das Ratskollegium versicherte Keim, dass nicht nur der Magistrat, sondern auch die ganze Bevölkerung erfreut wäre, wenn man ihm wieder die Ausübung seines Berufes gestatten würde.

In weiterer Folge kam es zu Auseinandersetzungen persönlicher Natur zwischen dem Arzt Dr. Streb und dem Stadtchirurgen. Streb behauptete, das Almosengeben Keims „und sein bezeugendes Christentum seye nur eine Gleisnerey und Spitzbuben Stuckh“. Außerdem meinte Dr. Streb, dass Keim den „Leuten die Golddukaten aus dem Sack locke“.

Die Einstellung ärztlicher Tätigkeit der Bader und Chirurgen hatte zur Folge, dass diese um Ermäßigung der Steuern baten. Doch entschied der Magistrat, dass eine solche erst in Erwägung gezogen werden könnte, wenn der Einspruch gegen die Aufhebung ihrer Berufstätigkeit keinen Erfolg hätte.43)

Trotz der Friedenszeit war noch immer kein erwähnenswerter Wohlstand in der Stadt eingekehrt. Weite Kreise der Bevölkerung hatten einen schweren Kampf um das tägliche Brot zu bestehen. So musste Bürgermeister Angerholzer dem Rat im September 1769 berichten, dass sich die „Armen täglich vermehren“. Er schlug vor, für eine Anzahl von ihnen in den Armenhäusern der Stadt Unterkunft zu schaffen.44) Schon vorher war im Ratskollegium zur Sprache gekommen, dass man im Plautzenhof (heute Annaberg 4) ein Asyl für die Ärmsten und Bedürftigsten hatte. Es zeige sich aber auch hier, dass „manche autz armuth und noth (Not) gleichsam ohne (ärztliche) Hülff verschmachten müssen“. Nun wurde der bürgerliche Bader und Chirurg Jacob Schneider beauftragt, wenigstens zweimal im Monat die Kranken zu besuchen und erforderliche Hilfe zu leisten. Der Magistrat erklärte sich bereit, für die Bedürftigsten unter ihnen die nötigen Arzneien zu bezahlen. Spitalsverwalter Sailler, Mitglied des Inneren Rates, wurde angewiesen, den Bader sofort zu verständigen, wenn Insassen des Plautzenhofes ernstlich erkrankt wären. Diese sollten außer den erforderlichen Medikamenten auch noch die notwendigen Lebensmittel erhalten, „da der Magistrat nicht wolle, noch gestatte, dz (daß) jemand aus noth zu grund gehen solle“, von dieser Betreuung sollten nur jene Personen ausgenommen werden, die entweder von Handwerkern in das Asyl gebracht wurden oder solche, die Arzneien und Verpflegung aus eigenem Vermögen bestreiten konnten. Bader Schneider, der für die Betreuung dieses Armenhauses zuständig war und hierfür mit jährlich zwei Gulden entlohnt wurde, sollte für diese Mehrleistung in Hinkunft sechs Gulden im Jahre erhalten.45)

Auch der Handwerkerstand hatte gegen große Not anzukämpfen. So geschah es zum Beispiel, dass der bürgerliche Glockengießer Joseph Ernst, Hausbesitzer in Aichet, im November 1770 starb, aber kein Geld vorhanden war, um das Begräbnis bezahlen zu können. Die Stadtverwaltung streckte dem „Totenansager“ Grienseis die Begräbniskosten von 1 Gulden 10 Kreuzer unter der Bedingung vor, dass dieser Betrag ersetzt würde, wenn bei der Nachlassverhandlung so viel übrigbliebe.46) Dem in Aichet mit einem Jahresgehalt von 30 Gulden angestellten Schulmeister Wagner war die Gattin gestorben. Er ließ sie feierlich begraben, was Kosten in der Höhe von 15 Gulden verursachte, die vorläufig nicht bezahlt werden konnten. Da Ende April die erste Hälfte des Jahresgehaltes fällig wurde, bat Wagner den Magistrat, ihm diese vorzeitig auszufolgen, um die Schuld abstatten zu können.47) Die fünf Schulmeister der Stadt baten Ende Dezember 1769 um ein „hinlängliches expediens“, damit sie „vor dem Umsturz gerettet werden und ein weniges stückl brod noch ferner genüssen“ könnten. Da den Bittstellern das Gehalt 1761 auf jährlich 76 Gulden erhöht worden war, hätten sie sich zu begnügen „und bessere Zeiten abzuwarten“, entschied der Rat. Nur dem schon erwähnten Schulmeister Wagner, der bis 1769 ein Jahresgehalt von 20 Gulden bezog, wurde dieses auf 30 Gulden erhöht.48)

Im Juni 1767 wurden weitere 200 Blechschildchen mit „aufgeschlagenen Panthertier“ (dem Stadtwappen) angekauft, um damit in der Stadt wohnende „Bettler“ von Almosen heischenden auswärtigen Armen unterscheiden zu können.49) Um die Lage solcher Arbeitsunfähiger oder alter Personen zu illustrieren, sei erwähnt, dass einem 84 jährigen „Kindesweib“, die „schon so matt, dz (daß) sie zu diennen Unfähig“, von der Stadtverwaltung wöchentlich 10 Kreuzer Unterstützung gegeben wurden.50) Ein drei Pfund schwerer Laib Brot kostete damals 6 Kreuzer.

 

Der Bürgermeister war zweimal verheiratet. In erster Ehe hatte er 1751 die Witwe Maria Barbara Eleonore Pängerlin zur Lebensgefährtin erkoren.51) Nach deren Tod vermählte er sich 1745 mit Anna Maria Scharizerin.52) Über dieser Ehe schwebte ein Verhängnis. In Abwesenheit Angerholzers kam im Juli 1766 im Rat zur Sprache, dass die Bürgermeisterin „völlig von Sännen (Sinnen) zu kommen anscheine… und sich dieser Tage mit einem Stilett und einem Terzeroll versehen habe“. Man kam zum Entschluss, der Geisteskranken die Waffen durch eine Ratskommission in Güte abfordern zu lassen. Sollte dies nicht möglich ein, so sollte man sie mit Gewalt an sich bringen. Ferner wurde verfügt, die Frau zu isolieren, damit Gefahren abgewendet würden und sie „auf einen Gutt Christlichen weg sowohl geist- als auch leiblicher weiß gebracht werden möchte“.53) Angerholzer war bestrebt, seiner Gattin eine längere Verwahrung zu ersparen, brachte Stadtrichter Großrucker in einer Sitzung im Dezember 1768 vor, doch sei der Arzt Dr. Streb dagegen. Das Ratskollegium entschied nun, dass es dabei zu bleiben habe, bis der Arzt sie für die Umgebung als ungefährlich erkläre und sie (nach der damaligen Ansicht über Geisteskranke) „weder mit einer Dumm- noch Bosheit … behaftet seye“. Bestünde aber die mindeste Gefahr für andere Personen und wolle sich der Bürgermeister die Wärterin für die kranke Frau ersparen, sollten ihr Eisen angelegt werden. Als sich Dr. Streb auch schriftlich gegen die Freisetzung der Bürgermeisterin aussprach, schlug der Rat das Begehren Angerholzers ab.54)

Nach kurzem Krankenlager verschied der Bürgermeister am 16. Jänner 1771 im Alter von 70 Jahren und wurde am Friedhof bei der Stadtpfarrkirche begraben.55)

Er hinterließ kein Vermögen. Sein Haus wurde im Versteigerungswege verkauft, der Erlös reichte aus, um die Verbindlichkeiten zu decken und den vier Kindern ein sehr bescheidenes (Erbteil zu sichern.56) Der Leichenkondukt „wie auch die erforderliche Klag“ wurden über Beschluss des Rates „aufs würtschafftlichste“ durchgeführt. Für die geisteskranke Witwe wurde vom Magistrat ein Kurator bestellt, da sie „weder mit ihrer Wirtschaft noch endlich an Mittln sicher zu Manipuliren“ wusste. Sie besaß ein eigenes Vermögen von 2.800 Gulden, das jährlich 112 Gulden Zinsen abwarf.57)

 

  1. V. 3727/1.
  2. LV 29, 17 ff.
  3. RP 1764, 32.
  4. RP 1764, 105.
  5. RP 1764, 280.
  6. RP 1764, 285.
  7. RP 1765, 273, 276; RP 1766, 3, 159.
  8. RP 1766, 308.
  9. RP 1764, 127.
  10. RP 1769, 72, 135. — Dieser Behörde gehörten auch Kaufleute als Mitglieder an.
  11. RP 1766,269.
  12. RP 1764, 81; RP 1770, 264.
  13. Laut Mitteilung des Herrn Hofrates Dr. Sturmberger, Landesarchiv Linz.
  14. RP 1766, 307.
  15. RP 1766, 310.
  16. RP 1765, 171.
  17. RP 1765, 21.
  18. RP 1770, 244. — Volkszählungen wurden nach Einführung der Wehrpflicht (1769) nur hinsichtlich der männlichen Bevölkerung für Zwecke der Heeresergänzung nach besonderen Vorschriften und unter Mitwirkung der Heeresorgane durchgeführt. Erst 1857 wurde eine Zählung der gesamten Bevölkerung angeordnet (LV 32, 193).
  19. RP 1770, 203.
  20. RP 1770, 308.
  21. Ofner (LV 31) schätzt die Gesamtkosten auf 40.000 Gulden.
  22. RP 1766, 228.
  23. RP 1767, 67, 94, 97, 145.
  24. RP 1766, 137: Es erhielten der Stadtzimmermeister Joseph Stoll 27 fl. 57 Kr., der Kupferschmied Joseph Reylbacher 93 fl., der Wagner Dominikus Frickh 25 fl. und der Hufschmied Ignatz Spatz 110 fl. für an der Spritze geleistete Arbeiten.
  25. RP 1768, 107, 140.
  26. RP 1766, 126.
  27. RP 1767, 65.
  28. RP 1768, 23, 190.
  29. RP 1764, 114.
  30. RP 1767, 82; RP 168, 109.
  31. RP 1768, 139.
  32. RP 1764, 452, 453; RP 1765, 26.
  33. Joseph II. war am 27.3.1764 zum „römisch-deutschen“ König gewählt worden. Aus diesem Grund befahl die Landeshauptmannschaft in Steyr ein feierliches Hochamt halten zu lassen (RP 1764, 146).
  34. RP 1765, 221, 259.
  35. RP 1766, 25.
  36. RP 1771, 349.
  37. RP 1766, 170, 252, 277; RP 1764, 401; RP 1765, 335.
  38. RP 1766, 207, 277.
  39. RP 1765, 227, 266.
  40. RP 1770, 108.
  41. RP 1768, 58.
  42. Stadtchirurg und Mitglied des Inneren Rates Johann Sebastian Keim, bürgerliche Bader und Chirurgen Cajetan Rauscher, Ambrosi Adam und Jacob Schneider.
  43. RP 1767, 159, 168, 192, 197.
  44. RP 1769,
  45. RP 1766, 5.
  46. RP 1770, 292.
  47. RP 1771, 390.
  48. RP 1769, 303.
  49. RP 1767, 131.
  50. RP 1767, 155.
  51. RP 1766, 165.
  52. Ehematrik 1731, Stadtpfarramt.
  53. Ehematrik 1743, Stadtpfarramt.
  54. RP 1768, 300,324; RP 1767, 1.
  55. IV. Stadtpfarramt.
  56. RP 1771, 69, 127, 171. — Jede der beiden Töchter, Johanna und Josepha, erhielt 250 Gulden; die zwei Söhne Ignati und Joseph erbten je 60 Gulden.
  57. RP 1771, 16, 29, 164.

Literaturverzeichnis

 

  1. Czerny Albin, Kunst und Kunstgewerbe in St. Florian, Linz 1886
  2. Dehio, Handbuch Niederösterreich, Wien 1955
  3. Dehio – Ginhart, Handbuch der Kunstdenkmäler in der Ostmark, Bd. 2, 1941
  4. Haindl Angela, Die Ergänzung der Bürgerschaft Steyrs im 18. Jahrhundert. Dissertation Universität Innsbruck 1950
  5. Hollnsteiner Johannes, Das Chorherrenstift St. Florian. Bilder zur Kultur- und Kunstgeschichte, Steyr 1925
  6. Hollnsteiner Johannes, Das Stift St. Florian und Anton Bruckner. Leipzig 1940
  7. Janetschek Ottokar, Die schönsten Klöster Österreichs. Wien 1937
  8. Kirchner — Doberer Erika, Stift St. Florian. Wien 1948
  9. Koller Ludwig, Prandtauer und seine Schule. Mitteilungen der Zentralkommission für Denkmalpflege, Bd. XVI, Nr. 2, III. Folge. Wien 1918
  10. Krause Adalbert, Die Stiftsbibliothek Admont. 6. Auflage
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  12. Lininger Franz, Führer durch das Chorherrenstift St. Florian, 1951
  13. Peyrl Josef, Aus der Vergangenheit des Großraminger Kirchturms. Steyrer Zeitung Dom 4. Juli 1926
  14. Pritz Franz Xaver, Beschreibung der Stadt Steyr und ihrer nächsten Umgebungen. Linz 1837
  15. Pösinger B., Kunst und Kunsthandwerk im Stifte Kremsmünster (Manuskript im Stiftsarchiv)
  16. Schmidl Edmund, Alt-Steyr (Sonderdruck der Steyrer Zeitung Nr. 55, 1905)
  17. Schnell und Steiner, Die Stadtpfarrkirche zu Steyr, München 1940
  18. Schroff Ignaz, Tagebuch (Handschrift aus dem Besitze des Herrn Schuldirektors Pullirsch in Steyr)
  19. Stift St. Florian, Heft 12, Führer zu großen Denkmälern. Deutscher Kunstverlag, Berlin 1944
  20. Wichner Jakob, Geschichte des Benediktinerstiftes Admont vom Jahre 1466 bis auf die neueste Zeit. 1880
  21. Peyrl Josef, Beiträge zur Geschichte der Kirche in Großraming (Manuskript)
  22. Bauakten aus dem Pfarrarchiv Hofkirchen an der Trattnach
  23. Heinzl Brigitte, Bartolomeo Altomonte. Heroldverlag Wien und München 1961
  24. Grimschitz Bruno, Johann Michael Prunner. Wien 1958
  25. Grimschitz, Feuchtmüller, Mrazek, Barock in Österreich. 1959
  26. Litschel Rudolf Walter, Kunststätten in Oberösterreich. Linz 1954
  27. Bamberger R. und Maier-Bruck F., Österreich-Lexikon, 1. Bd. Österr. Bundesverlag 1966
  28. Ofner Josef, Zur Geschichte des Steyrer Rathauses. Amtsblatt der Stadt Steyr Nr. 6, 1962
  29. Krobath Erlefried, Bürgermeister Gotthard Hayberger. V.d.K. der Stadt Steyr, Oktober 1955
  30. Zöllner Erich, Geschichte Österreichs. Don den Anfängen bis zur Gegenwart, 1961
  31. Ofner Josef, Das Rathaus der Stadt Steyr (Gedenkblatt der Generalpostdirektion)
  32. Adamovich Ludwig, Grundriß des österreichischen Verwaltungsrechtes
  33. Demelius Heinrich, Zur Geschichte der Grundbücher von Steyr. V.d.K. der Stadt Steyr, Oktober 1953
  34. Ofner Josef, Zur Geschichte des Schulwesens der Stadt Steyr im 18. und 19. Jahrhundert. V.d.K. der Stadt Steyr, Juli 1949
  35. Edelbacher Ludwig, Landeskunde von Oberösterreich. 1883.

 

Ratsprotokolle und Steuerbücher im Stadtarchiv, Taufbücher und Totenregister der Stadtpfarre.

 

Abkürzungen:

LV = Literaturverzeichnis; RP = Ratsprotokoll; St.A. = Städtisches Archiv; K = Kasten; L. = Lade; Stb. = Steuerbuch; V.d.K. = Veröffentlichungen des Kulturamtes; BV= Bürgerrechtsverleihung.

Aus den Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 28, Dezember 1967

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