Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit (Fortsetzung)
Von Erlefried Krobath
Die Nachricht vom Tode Bernhard Großruckers wurde der Landeshauptmannschaft „per Exprehsum“ zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig teilte der Magistrat mit, dass er bis zu einer weiteren Verfügung vorläufig den bürgerlichen Chirurgen Sebastian Kaimb mit der Führung des Bürgermeisteramtes und das Ratsmitglied Pirsch mit der Leitung des Stadtrichteramtes betraut habe. Beide Herren hätten jedoch erklärt, diese Ämter nur für „einige Tage administrieren“ zu wollen.1) Schon eine Woche später, am 29. April 1772, langte ein amtliches Schreiben aus Linz ein, in dem anbefohlen wurde, Reichard von Paumgartten als Bürgermeister und Oberstadtkämmerer Johann Anton Mayrhofer als Stadtrichter „provisorisch“ anzustellen, beide waren Mitglieder des Inneren Rates. Mayrhofer weigerte sich dieses Amt zu übernehmen und erklärte, wenn man von ihm verlange, diese Stelle zu bekleiden, wolle er alle bisherigen Funktionen in der Stadtverwaltung zurücklegen. Deshalb wurde Stadtschreiber Dr. Knab beauftragt nach Linz zu reisen, bei der Landeshauptmannschaft die Angelegenheit zu regeln und wegen einer Neuwahl vorstellig zu werden.2) Eine solche wurde unter Vorsitz des Kreishauptmannes von Sonnenstein als Wahlkommissär vorgenommen. Am 1. Juni 1772 war es endlich so weit, dass alle Viertelmeister ins Rathaus geladen werden konnten, wo ihnen Reichard von Paumgartten als „neu resolvierter“ Bürgermeister und Ferdinand Pachner als treuer Stadtrichter vorgestellt wurden. Nachdem die Viertelmeister das Gelübde des Gehorsams abgelegt hatten, wurden, nach altem Brauch, der Bürgermeister vom Inneren Rat und der Stadtrichter vom Äußeren Rat, dieser unter Voraustragung des Justizschwertes, in ihre Wohnungen geleitet.3) Nochmals erfolgte eine Wahl am 11. Jänner 1780. Nachdem J. Reichard von Paumgartten am 22. Mai beim Landeshauptmann das „Jurament“ abgelegt hatte, wurde er „zur Bürgermeisters Würde installiert“.4)
In den ersten Jahren seiner Amtstätigkeit hatte sich der Bürgermeister ebenfalls mit der Beschaffung des wichtigen Getreides für die notleidende Bevölkerung und mit der Bekämpfung auftretender Wucherpreise zu beschäftigen. Die in den Läden am Ölberg ihre Ware feilbietenden Landfleischhauer forderten für das Pfund Fleisch 4 ½ bis 5 Kreuzer; es war daher zu befürchten, dass auch die drei Fleischer in der Stadt diesem Beispiel folgen würden. Allen diesen Geschäftsleuten wurde bekanntgegeben, dass sie bei eigenmächtiger Übertretung der vorgeschriebenen Preise von 3 bis 3 ½ Kreuzer je Pfund Fleisch mit der Sperre des Betriebes rechnen müssten. Auch diese Androhung und verhängte Geldstrafen verfingen nicht. Es kam so weit, dass der Bürgermeister in dieser Angelegenheit beim Landeshauptmann vorsprechen musste. Hier stellte es sich heraus, dass den Landfleischhauern keine Höchstpreise vorgeschrieben wurden, die Stadtfleischer sich hingegen an solche halten mussten und daher beim Vieheinkauf ins Hintertreffen gerieten. Für die Stadt wurde nun festgesetzt, dass für ein Pfund „guten“ Rindfleisches 4 Kreuzer bezahlt werden dürften.5) Ende Juli 1773 musste Stadtrichter Pachner im Rat berichten, dass auf den Wochenmärkten der „Getreidewucher ganz ungescheucht fortgetrüben“ wird. Wenn er die Preistreiber vorlade, würden ihm, trotz seines „gerechten Eyfers vor dz (das) publicum nichts alß Ausstöhlungen und Verdruß gemachet“. Er beantragte daher, aus dem Ratsgremium einige Herren auszuwählen, die den Stadtgerichtssitzungen zu seiner Unterstützung beiwohnen sollten.6)
Durch Jahrhunderte gab es in Oberösterreich keine Grundbücher. Als notdürftiger Ersatz dienten in den Städten Einzelurkunden, Ratsprotokolle und Stadtbücher. Erst mit dem „Fürmerkungspatent“ Kaiserin Maria Theresias vorn 20. Dezember 1771 wurde diese Lücke geschlossen und kundgemacht, dass in den landesfürstlichen Städten des Erzherzogtums Österreich ob der Enns „ordentliche Vormerkbücher (Grundbücher)“ anzulegen wären. „Mit dieser Vorschrift war den oberösterreichischen Städten eine Grundbucheinrichtung zugedacht, wie sie nach den Erhebungen des Gesetzgebers, die dieser in dem Fürmerkungspatent für die lf. Städte und Märkte Niederösterreichs 1765 niedergelegt hatte, dort üblich war.7)
Im April 1772 kam das Patent im Rat zur Sprache, nachdem zuvor der Sohn des Stadtschreibers, Joseph Knab, seine Dienste „zur künftigen errichtendten Grundbuechsbedienstung“ angeboten hatte. Den im Rathaus Ende Dezember 1772 versammelten Viertelmeistern der „k. k. und landesfürstlichen Camergut Stadt“ wurde der Inhalt des Patentes mit dem Auftrag zur Kenntnis gebracht die Bevölkerung zu unterrichten, dass sie sich ab 1. Jänner 1773 „hernach zu halten habe“.8) Bürgermeister von Paumgartten berichtete, Diss ihm in Linz alle „Umstände, die das Grundbuch betrafen“, erläutert wurden und „mithin nichts mehr hintere (hindere), womit nicht in Sachen operiret werden könnte“. Stadtschreiber Dr. Knab ergänzte die Ausführungen des Bürgermeisters und teilte mit, dass er für den Gebrauch, der mit den Eintragungen beschäftigten Beamten, eine eigene Instruktion entworfen hatte, die er dem Linzer „Landtafelamtsregistrator“ vorgewiesen hatte, der sie auch approbierte. Tatsache ist, dass die Grundbücher der Stadt eine vom Fürmerkungspatent 1771 „deutlich abweichende, aber nicht unzweckmäßige Konzeption“ aufweisen.9)
Eine Anweisung, dass „magistratliche Ausfertigungen und gerichtliche Urkunden, wie auch Akte an die Landeshauptmannschaft“, die Unterschrift der Vorsteher (Bürgermeister und Stadtrichter) oder des Stadtschreibers tragen müssten, erließ die Landeshauptmannschaft im März 1774.10) Außergewöhnliche Vorkommnisse sollten, ebenfalls über Anordnung aus Linz, dem Kreisamt gemeldet werden, das nach Trauneck übersiedelt war. In diesem Zusammenhang wurde im Rat beschlossen, um gegebenenfalls die Prevenhueberischen Annalen fortsetzen zu können, „daß ein zeitlicher Registrator verpflichtet“ werde, außergewöhnliche Begebenheiten „in und um die Stadt Steyr, wie Wassergüsse (Hochwasser), Feuersbrünste, schwere Kriegs Truplen (kriegerische Verwicklungen), die sich hier und in Landt ergeben,… getraydt Theuerungen und was dergleichen extra ordinäres (Außergewöhnliches) ist“, in einem eigenen Buch laufend auszuzeichnen.11)
Im Dezember 1772 berichtete Bürgermeister von Paumgartten dem versammelten Rat, dass Stadtpfarrer Dr. jur. et phil. Anselm Egger mit dem „Wellischen Geistlichen zu St. Florian“ wegen des Baues einer neuen Orgel für die Stadtpfarrkirche verhandle und um Genehmigung des Projektes durch den Magistrat ersuchte. Bei diesem welschen Geistlichen handelte es sich um den berühmten Orgelbauer des Barocks, Franz Xaver Chrismann. Die Orgel sollte „ohne Kasten“ hergestellt werden, (6 Register und „vielleicht auch noch 2 oder drei cetra Stimben (weitere Stimmen)“ aufweisen. Als Preis würden 2.500 Gulden gefordert. Außerdem verlangte der Orgelbauer keine Anzahlung, fände sein Werk nach Fertigstellung jedoch Gefallen, verlange er Barbezahlung. Würde dies nicht geleistet, bliebe die Orgel sein Eigentum. Gegen den Abschluss dieses Vertrages hatten die Räte keinen Einwand.12)
Eine Besprechung in dieser Angelegenheit fand wieder im Juli 1777 statt, wo sich der Bürgermeister in Begleitung des Stadtrichters Pachner und des Stadtschreibers Mattheus Guggenpichler beim Abt Maurus Gordon in Garsten einfanden, um wegen der von Chrismann „zu verfertigenden neuen Orgel zu beraten“. Es wurde von den Herren des Magistrates verlangt, dass der seinerzeit aufgesetzte Vertrag einen Zusatz erhalte, demzufolge das Instrument bis letzten Juni 1778 mit „zwei Manualen und dem Positiv gegenüber dem Altar verfertigt“ werden soll, widrigenfalls sich die Stadtverwaltung an den Vertrag, der auch die finanziellen Leistungen der Stadt für die zu errichtende Orgel enthielt, nicht gebunden fühle.13) Der Abt ging auf diese Bedingung ein und so erfolgte bereits am 29. Juli desselben Jahres eine erste Überweisung von 400 Gulden durch das städtische Kassenamt, weitere 500 Gulden wurden im folgenden Jahre geleistet.14) Im Mai 1780 hatte Chrismann noch 950 Gulden, die ihm vertragsgemäß für die „Verfertigung der Pfarrorgel“ zustanden, zu bekommen. Er erhielt inzwischen die für diesen Betrag aufgelaufenen Zinsen von 58 Gulden.15) Der Bau der Orgel scheint erst im März 1770 beendet gewesen zu sein, denn zu diesem Termin baten die drei hierbei beschäftigten Orgelmachergesellen den Magistrat mit ein „douceur“ für ihre „besondere Bemühung bey der Verferttigung“. Jeder Geselle erhielt acht Gulden, dem St. Florianer Organisten wurden 8 Gulden 50 Kreuzer „vor die prob“ gegeben.16) Für den Organistendienst verpflichtete der Magistrat Franz Weigl, was nicht die Billigung des Abtes und Chrismanns fand.17) Dieser bat, ihn „zum Orgeldirektor aufzunehmen“, gegen seine Verpflichtung einen „Substituten zu halten“. Der Magistrat lehnte jedoch dieses Ansuchen ab und erklärte, die Anstellung Weigls als Organisten als unabänderlich zu betrachten.18)
Die von Papst Clemens XIV. am 21. Juli 1775 verfügte Aufhebung des Jesuitenordens fand auch in Steyr ihren Niederschlag. Die Räte befürchteten, dass es zu einer Unterbrechung des Unterrichtes kommen könnte. Es handelte sich um die vom Orden im Jahre 1657 begründete Lateinschule, außerdem leiteten die Jesuiten ein Seminar für junge Männer, die sich dem Priesterstand widmen wollten. Von der Stadt wäre „haubtsächlich wegen der Schullen Sorg zu tragen“, war man im Rat der Ansicht und deshalb musste Stadtschreiber Dr. Knab nach Linz reisen, um dort nähere Erkundigungen einzuziehen. Beim Landeshauptmann Graf Thürheim konnte er jedoch nur erfahren, dass über eine Schließung der von den Jesuiten geleiteten Steyrer Unterrichtsstätten im September 1775 noch nichts bekannt war. Doch erreichte kurze Zeit später, am 18. Dezember, den Magistrat ein Dekret der Landeshauptmannschaft, in dem von der Aufhebung der lateinischen Schule (Gymnasium) Mitteilung gemacht wurde. Nun wurde der Stadtagent in Wien, von Bendel, beauftragt, in dieser Angelegenheit Näheres zu erfahren und mitzuteilen, an wen man sich wenden müsse, um die genannte Schule zu erhalten. Auch an den kaiserlichen Hof ließ man ein Gesuch verfassen, in dem namens des Magistrates um die Belassung der Unterrichtsstätte gebeten wurde. Inzwischen hatte aber der Wiener Agent berichtet, dass die Fortsetzung des Unterrichtes abgelehnt wurde, was der Magistrat „schmerzlich“ bedauerte. Man gab sich jedoch nicht zufrieden und beschloss, der „alten“ Fürstin Lamberg die Sache zu unterbreiten und ihren Rat einzuholen. Diese empfahl, „derzeit wegen der Schullen still“ zuzuwarten, dass „übers Jahr villes geändert werden solle“.
Einen Vorstoß, den Orden in Steyr zu erhalten, machte auch die „gesamte Bürgerschaft, die im September des folgenden Jahres 1774 an den Magistrat ein „Anlangen und Bitten“ richtete, seinen Einfluss auszuüben, damit das hiesige Jesuitenkollegium „mit den erforderlichen Geistlichen besetzt und mit denen 6 ersten Schulen versehen werden möchte“, über Ratsverfügung wurde hierauf eine „submihseste Vorstöhlung und bitte an die Kaiserin persönlich“ verfasst, die nach Verlesung und Zustimmung im Rat, „allerschleunigst“ abgesandt wurde. Auch an die Fürstin Lamberg wurde neuerlich geschrieben, wie auch an verschiedene einflussreiche Hofräte in Wien, die Schulangelegenheit im Sinn des Begehrens der Bürger zu unterstützen. Der neue Agent in Wien, von Koller (der frühere war inzwischen gestorben), musste der Stadtverwaltung mitteilen, dass auch dieses Ansuchen abgelehnt wurde. Daraufhin beschloss der Rat, „eine günstigere Zeit abzuwarten“.19)
Nach und nach erreichten die Stadt verschiedene Anordnungen der Landeshauptmannschaft, die sich auf das vorhandene Kapital der geistlichen Orden und der Kirche bezogen. Kirchenpröpste und Vorsteher der Stadt sollten im März 1775 nach Linz berichten, „ob und was für Teil des Kirchengelderüberschusses“ dem Normalschulfundus zugewiesen werden könnte. Auch die Anmeldung aller Außenstände und Forderungen des Jesuitenordens waren bekanntzugeben. Ordensangehörigen wurde das Eingehen von Wechselverpflichtungen untersagt. Im vorerwähnten Monat wurde der Magistrat von der „anverlangten Ausweisung der Jesuiten Seminari“ unterrichtet. „Kirchen- und Bruderschaftskapital“ und, einige Monate später, die in Verwahrung der Stadt befindlichen „Jesuitenkapitalien“ waren zu melden. Allfällige Zinsen für Kapital des Jesuitenordens hatten an das Einnehmeramt Linz abgeliefert zu werden.20) Die Gebäude des Ordens wurden veräußert. Das sogenannte „Jesuiten Gschlössl cum appertinentis“ in Ennsdorf erwarb Ende August 1778 im Versteigerungswege als Bestbieter der Gastgeb Joseph Rienzhofer, Mitglied des Äußeren Rates, um 2.540 Gulden.21) Das Seminargebäude kaufte ein Jahr später der Müllermeister Ignaz Harazmüller.22) Im gleichen Jahr wurde auch von der zuständigen Landesstelle die Extabulierung der ehemaligen „Jesuiten-Realitäten“ verfügt.23)
Den Nonnen des Cölestinerinnenklosters (heute Berggasse 4 — 6) war schon im November 1775 verboten worden Aktivkapital aufzukündigen, Schulden einzugehen und vor allem, ohne Wissen der „Landesstelle“ Novizinnen für den Orden aufzunehmen.24)
Obgleich Maria Theresia die Oberhoheit des Staates über die Kirche begründete, war sie doch eifrigst an der Förderung der katholischen Religion interessiert. Noch 1771 wurde dem Magistrat zur Kenntnis gebracht, dass der Vertrieb „irrgläubiger“ Bücher, unter Androhung von Leibesstrafen, verboten ist.25) Im folgenden Jahre scheint man den Besitz eines „verbotenen“ Buches bei „Untertanen“ milder beurteilt zu haben, denn „es sollten nicht mehr als 2 Gulden Strafe genommen werden.26) Die Verbreitung solcher Druckwerke nahm in den folgenden Jahren sehr zu, denn im September 1777 wurde der Stadtverwaltung durch Rundschreiben der Landesregierung mitgeteilt, dass an Denunzianten, die Besitzer dieser Bücher zur Anzeige brächten, je Buch 1 Gulden 50 Kreuzer ausgefolgt würden.27) 1779 erhielt der Magistrat den Auftrag, bei Inventuren nach lutherischen Büchern zu forschen,28) ein Jahr später sogar den Befehl, eine „Visitation wegen der verbotenen Bücher“ in der Stadt durchführen zu lassen.29)
Durch die „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämtlichen Kaiserl. Königl. Erbländern d.d. Wien den 6ten December 1774“ wurde in Österreich das Schulwesen auf neue Grundlagen gestellt. Nach diesem Gesetz, dessen Verfasser Prälat Johann Ignaz Felbinger aus Sagan in Preußisch Schlesien war, sollten in jeder Provinz Normal-, Haupt- und Trivialschulen (Elementarschulen) errichtet werden. Um angehende Lehrer mit der neuen Lehrart vertraut zu machen, waren die Hauptschulen mit Lehrerbildungsanstalten verbunden.30)
So wurde auch in Steyr, der damals schon sehr bedeutenden Stadt, eine Hauptschule im früheren Gebäude der Lateinschule des Jesuitenordens (heute Michaelerplatz 15) errichtet. Mit Schreiben der Landeshauptmannschaft vom 30. Juli 1775 wurde der Stadtverwaltung bekanntgegeben, dass als Direktor für diese Schule Amand Perghofer bestellt worden war. Dem Magistrat wurde dessen „Schutztragung“ anbefohlen.31)
In Gegenwart des Bürgermeisters wurde am 5. November die Schule mit einer Festansprache des Direktors eröffnet. In einer anschließenden Rede brachte Stadtschreiber Dr. Knab den Dank des Gemeinwesens für die Errichtung dieser Unterrichtsstätte zum Ausdruck.32) Schon zwei Wochen vorher waren die Viertelmeister ins Rathaus gerufen worden, wo ihnen bekanntgegeben wurde, dass die Hauptschule ihre Pforte öffnen und ihr der Unterricht „gratis“ erteilt würde. Jene Stadtbewohner, die Knaben im Alter von 6 bis 15 Jahren unterrichten lassen wollten, hätten sich beim Direktor zu melden.33) An dieser damals dreiklassigen Schule wurde ein Vorbereitungskurs für Lehrer und andere Personen, wie z. B. Studierende des Stiftes Garsten, abgehalten, um sie mit den neuen Methoden bekannt zu machen.34) Nach dem sieben Monate dauernden Präparandenkurs mussten die Schulmeister eine Prüfung ablegen, sie erhielten jedoch über diese kein Zeugnis. Die Steyrer Hauptschule wird in den Ratsprotokollen oft „Normalschule“ genannt, was sicherlich wegen des durchgeführten Vorbereitungskurses geschehen ist.35)
Für die Schulmeister der fünf städtischen Elementarschulen (Trivialschulen)36) bedeutete die neue Hauptschule einen Verdienstentgang, viele arme Eltern schickten ihre Kinder in die Hauptschule, weil sie das wöchentliche Schulgeld von 2 bis 5 Kreuzern in den städtischen Schulen nicht bezahlen konnten und der Unterricht in der vorgenannten Schule kostenlos erfolgte. Es war nun so weit, dass sich die Schulmeister wegen der verminderten Einnahmen kaum die notwendigsten Lebensmittel kaufen konnten. Man hatte den Lehrkräften zwar bei der Errichtung der Hauptschule eine Jahresentschädigung von 50 Gulden versprochen, doch dieses Versprechen nicht eingehalten. Außerdem hatten die Schulmeister mittellose Kinder, die sich das tägliche Brot erbetteln mussten und daher die Schule nicht regelmäßig besuchten, ohnehin unentgeltlich zu unterrichten. „Winkelschulen“ trugen außerdem bei, den Verdienst der Schulmeister zu kürzen.
1776 gelang es endlich, den Unterricht in Winkelschulen zu unterbinden, weil man den Eltern, die ihre Kinder dorthin schickten, mit Strafen drohte. Das Ratskollegium bewilligte den Schulmeistern schließlich eine jährliche Entschädigung von 10 Gulden.37) Über Anordnung der Landeshauptmannschaft wurde „aus denen Magistratualen ein Normal Schull Aufseher“, nämlich das Ratsmitglied Ignatz Schreiner, vorgeschlagen und von der genannten Behörde zum „Aufseher“ der fünf Stadtschulen bestellt. Bei Erledigung eines Lehrpostens in der Stadt durfte nur mehr ein „mit einem Attestato (der k. k. Normalschulkommission) versehenes Subjectum aufgenohmen“ werden. Zweimal jährlich hätte eine Beschreibung der Schulmeister zu erfolgen.38)
Die wirtschaftliche Lage des Handwerkerstandes, besonders des Messererhandwerks, muss in dieser Zeit als schlecht bezeichnet werden.39) Gewisse Preissteigerungen bei Lebensmitteln veranlassten die Tagwerker „mit manichfaltigen Ungestimbe (Ungestüm) und Grobheit“ höhere Löhne zu fordern. Ein derartiges Verlangen wurde 1776 im Rat behandelt, der jedoch der Ansicht war, dass der „Lohn sonderlich bey dermahliger zeit am wenigsten vergrösseret werden kann“. Es hätte dabei zu bleiben, dass die mit Holzschneiden beschäftigten Taglöhner mit täglich 11 Kreuzern zu entlohnen seien. Dazu kam das für die Abnützung des verwendeten Werkzeuges bestimmte „Saag geldt“ von täglich 8 Kreuzern. Stundenweise geleistete Arbeiten waren mit 1 Kreuzer je Stunde zu bezahlen.40) Die beim „Zerschneiden“ von Floßen Beschäftigten forderten einen Taglohn von 15 Kreuzern.41)
Im Jahre 1775 benötigte eine Person zum Lebensunterhalt wöchentlich ungefähr 1 Gulden, dies war der Wochenlohn eines beim Magistrat angestellten Bettelrichters.42) Für Verpflegung zahlte ein alleinstehender Junggeselle im selben Jahr je Tag 12 Kreuzer.43) Kleidungsstücke waren verhältnismäßig teuer. Zum Ankauf eines Rockes für einen Gemeindearmen bewilligte der Magistrat 4 Gulden.44)
Die Finanzlage der Stadtverwaltung war nicht die beste, verschiedene Vorhaben, wie die Fertigstellung des Rathausumbaues, Instandsetzung der Stadtschulen,45) Beiträge für die Normalschulen,46) Ankauf einer Orgel für die Stadtpfarrkirche, Straßen- und Brückenreparaturen, verschiedene Steuern, das „donum gratuitum“ u. a. mehr, belasteten die Stadtkasse. Unter „donum gratuitum“47) war eine außerordentliche landesfürstliche Einnahme zu verstehen, die bei dringendem Geldbedarf oder bei Thronbesteigungen gefordert wurde. An die Errichtung eines Schulhauses in Aichet wurde gedacht und hierfür in der Wirtschaftsratsitzung vom 11. September 1780 vorerst ein Betrag von 378 Gulden vorgesehen.48)
Die ungünstige wirtschaftliche Lage der Innerberger Hauptgewerkschaft hatte erfordert, dass im Jahre 1770 rückständige und laufende Dividenden auf einige Jahre nicht ausbezahlt wurden, um das Unternehmen erhalten zu können. Diese Maßnahme ermöglichte der Gesellschaft wieder, Kapital anzusammeln. Sie wirkte sich aber vor allem zu Ungunsten der Stadt Steyr aus, die mit einer großen Kapitalseinlage am Unternehmen beteiligt war und während dieser Jahre auch keine Erträge ausbezahlt erhielt. Nach einer Beratung anfangs Jänner 1775 beauftragte das Ratskollegium den Bürgermeister und den Oberstadtkämmerer Mayrhofer, nach Wien zu fahren, um bei den maßgeblichen Stellen Vorstellungen wegen der Dividendenauszahlung zu erheben und dort auch den „Wohlstand der Stadt Steyr und der Hauptgewerkschaft bestens zu empfehlen“.49) Es löste im Jänner des folgenden Jahres 1776, im Rat große Freude aus, als Bürgermeister von Paumgartten, der an einem Kongress der Hauptgewerkschaft in Eisenerz teilgenommen hatte, berichten konnte, dass die Stadtverwaltung von ihrem Einlagskapital von 417.764 Gulden 5 Kreuzer 2 Pfennig sofort die auf dieses entfallenden 6 % Zinsen im Betrage von 25.065 Gulden 50 Kreuzer beheben könnte, weiters brachte er die erfreuliche Nachricht, dass die Einlage um die alten Ertragsaußenstände erhöht wurde und sich damit die Beteiligung der Stadt auf 650.399 Gulden 23 Kreuzer 1 Pfennig belief.50)
Der Friede, dessen sich Oberösterreich seit einer Reihe von Jahren erfreute, schien durch den im Jahr 1778 ausgebrochenen Bayrischen Erbfolgekrieg gestört zu werden. Bei der Stadtverwaltung langte ein Befehl des Kreishauptmannes ein, die bisher als Unterkunft für Soldaten verwendeten Räume im Neutor als Spital adaptieren zu lassen. Weiters wurde anbefohlen, „Häferln“ und alte Leinwand für verwundete Soldaten zu sammeln. Die Leinwand sollte in den Armenhäusern „gezupft“ werden, um dann beim Verbinden von Wunden Verwendung zu finden.52) Eine Anzahl von Rekruten war an Hand der Konskriptionslisten stellig zu machen; einer Kommission von neun Stadträten unter Vorsitz des Stadtrichters oblag diese Aufgabe.53) Für das Militär liefernde Handwerker und Fabrikanten wurden von der Rekrutenstellung ausgenommen. Im Übrigen blieb die Stadt unbehelligt, wenn man von Truppeneinquartierungen absieht. Dieser sogenannte „Kartoffelkrieg“ konnte am 13. Mai 1779 durch den Frieden von Teschen beendet werden, ohne dass er größere Ausmaße angenommen hatte. Österreich wurde im Friedensvertrag der damals rund 60.000 Einwohner zählende bayrische Innkreis zugesprochen und als Innviertel dem Land ob der Enns angegliedert. Über Befehl des Landeshauptmannes wurde wegen des Friedensschlusses ein feierliches Hochamt in der Stadtpfarrkirche gehalten.54) Den in der Stadt verbliebenen „Soldaten Weibern“ waren bisher täglich um 2 Kreuzer Brot verabreicht worden, diese Unterstützung wurde nach Rückkehr der Regimenter vom Kriegsschauplatz eingestellt.55)
Johann Reichard von Paumgartten56) erblickte am 29. Jänner 1722 in Steyr, als Sohn des Gastgebs, Stadtrichters57) und Postmeisters Johann Adam von Paumgartten und seiner Ehefrau Maria Catharina, einer Tochter des seinerzeitigen Steyrer Bürgermeisters, Stadtrichters und Obervorgehers Johann Reichard Höger,58) das Licht der Welt. Auch er wählte den Beruf des Vaters und Großvaters. Als „königlicher Postmeister“ suchte er am 6. Juli 1742 an, ihm das Bürgerrecht der Stadt „auf die Leutgebschaft im ererbten Hause (heute Stadtplatz 46)“ zu gewähren.59) Neben seinem Stadthaus besaß der Bürgermeister auch das schon 1629 urkundlich erwähnte „Haus am Taschlried“ in der Pfarre Stein. Dieser Besitz wurde 1950 von der Stadtgemeinde Steyr angekauft, das Haus existiert nicht mehr.60)
Im Alter von 26 Jahren wurde Johann Reichard von Paumgartten Mitglied des Äußeren Rates, in der Folgezeit war er 34 Jahre lang in der Gemeindeverwaltung tätig.61) Überdies wirkte er als Verordneter der Stadt bei der ständischen Verwaltung in Linz. Nach kurzer Krankheit starb der Bürgermeister im 60. Lebensjahre. Er wurde am 6. November 1781 im Familiengrab an der Umfassungsmauer der Stadtpfarrkirche beigesetzt. Am Grab trauerten die Witwe Maria Barbara, die Söhne Reichard und Silvester und die Tochter Maria Barbara verehelichte Schmidin von Euerheim.62) Zur Alleinerbin seines Vermögens hatte der Bürgermeister seine Gattin eingesetzt. Ein Legat von 1.000 Gulden widmete er den im Plautzenhof untergebrachten Armen.63)
- RP 1772, 127.
- RP 1772, 136.
- RP 1772, 138, 175. — Bei dieser Wahl wurden auch durch natürlichen Abgang frei gewordene Ratsposten ersetzt. Die Bürgerschaft war nicht sehr wahlfreudig. Es musste ihr eine „grosse Straff“ angedroht werden, damit sie möglichst vollzählig bei der Wahl erschien.
- RP 1780, 3, 29.
- RP 1772, 153, 156, 158, 163.
- RP 1773, 207.
- LV 33, 12 ff.; RP 1772, 120, 129.
- RP 1772, 401.
- RP 1773, 8; LV 33, 13.
- RP 1774, 66.
- RP 1773, 31, 171; RP 1774, 278.
- RP 1772, 377.
- RP 1777, 101; RP 1778, 102.
- RP 1779, 108; RP 1779 B, 65.
- RP 1780, 100.
- RP 1779, 27.
- RP 1779, 130, 133.
- RP 1779, B, 89. — Auch 1895 wurde unter Anton Bruckner und Franz Bayer ein Umbau von Josef Mauracher aus St. Florian durchgeführt. Das wertvolle barocke Orgelgehäuse wurde bei diesem Anlass um 100 Gulden an ein Stift im Mühlviertel verkauft. 1961 baute die Orgel der Tiroler Orgelbauer Hannes Birchner um. Sie weist nun drei Manuale und Pedal (insgesamt 40 Register) und, vorne an der Chorbrüstung, ein Positiv auf. Die Kosten von rund 350.000 Schilling wurden von Stadt, Land, Bund und freiwilligen Spendern getragen. Die alten Register wurden bei diesem Umbau übernommen.
- RP 1773, 244, 249, 271, 274, 279, 295; RP 1774, 180, 248.
- RP 1772, 130; RP 1775, 53, 54, 67, 87, 113, 120.
- RP 1778, 33, 62, 115; RP 1779 B, 6; RP 1779, 22.
- RP 1779 B, 43.
- RP 1779, 98.
- RP 1773, 294. — Dieses Kloster wurde 1784 aufgehoben.
- RP 1771, 267.
- RP 1772, 138.
- RP 1777, 139.
- RP 1779, 30.
- RP 1780, 39.
- LV 14, 347; LV 35, 333.
- RP 1775, 209. — Dr. Ofner hat das Wirken dieses verdienstvollen Schulmannes in seinem Aufsatz „Zur Geschichte des Schulwesens der Stadt Steyr im 18. und 19. Jahrhundert“ geschildert.
- LV 34, 8.
- RP 1775, 277, 286.
- LV 34, 8.
- B. RP 1775, 209: „Anstellung des hiesigen Direktors zur Normal Schull.“ An der Hauptschule unterrichteten außer dem Direktor vier weitere Lehrkräfte.
- Aichet, Berggasse, Ennsdorf, Gleinkergasse, Sierningerstraße.
- LV 34, 10 ff.
- RP 1776, 206.
- RP 1776, 46.
- RP 1775, 215.
- RP 1773, 146.
- RP 1773, 51.
- RP 1773, 111.
- RP 1773, 103.
- RP 1776, 255.
- RP 1778, 98.
- RP 1779, 32; RP 1779 8, 10.
- RP 1780, 107.
- RP 1775, 1.
- RP 1776, 28; RP 1777, 6.
- RP 1778, 146. — 1775 wurden außer der Stadtkaserne (heute Kreisgericht) noch die Räume im Neutor, die „Soldatenkaserne vor dem Pfarrtor“ und das Hueberische Haus als Unterkünfte für das Militär verwendet.
- RP 1778, 100.
- RP 1779, 4, 8, 13. — Die Konskriptionslisten wurden in der Stadt vom Messner der Stadtpfarrkirche, die Aufzeichnung der Stadtuntertanen in Kraxental, der Sierningerstraße und im „Közer (Ketzer) Freydthof Pirrach“ vom Pfarrmessner in Garsten durchgeführt, dem hierfür eine jährliche Vergütung von 2 Gulden gegeben wurde (RP 1775, 81).
- RP 1779, 45, 88.
- RP 1779, 41.
- Verschiedene Schreibweisen des Namens: Paumbgartner, Baumgarten, Paumgarten
- RP 1722, 2.
- RP 1707, 104; RP 1725, 136.
- RP 1742, 173, 174.
- Katastralgemeinde Steyr, GB.EZ 681; o.ö. Landesarchiv, Jos. L.G. KG. Stein.
- Äußerer Rat von 1748 bis 1753, Innerer Rat von 1754 bis 1771, Bürgermeister 1772 bis 1781. Verwalter des Pfarrkirchenamtes und der Traindtenstiftung, Kommissar des Messererhandwerks, Verwalter der „Arme leit kasse“.
- Totenregister IV, S. 222 im Stadtpfarramt; RP 1781, 58; RP 1782, 6, 48.
- RP 1783, 40.
Literaturverzeichnis
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- Hollnsteiner Johannes, Das Stift St. Florian und Anton Bruckner. Leipzig 1940
- Janetschek Ottokar, Die schönsten Klöster Österreichs. Wien 1937
- Kirchner — Doberer Erika, Stift St. Florian. Wien 1948
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- Krause Adalbert, Die Stiftsbibliothek Admont. 6. Auflage
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- Lininger Franz, Führer durch das Chorherrenstift St. Florian, 1951
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- Pritz Franz Xaver, Beschreibung der Stadt Steyr und ihrer nächsten Umgebungen. Linz 1837
- Pösinger B., Kunst und Kunsthandwerk im Stifte Kremsmünster (Manuskript im Stiftsarchiv)
- Schmidl Edmund, Alt-Steyr (Sonderdruck der Steyrer Zeitung Nr. 55, 1905)
- Schnell und Steiner, Die Stadtpfarrkirche zu Steyr, München 1940
- Schroff Ignaz, Tagebuch (Handschrift aus dem Besitze des Herrn Schuldirektors Pullirsch in Steyr)
- Stift St. Florian, Heft 12, Führer zu großen Denkmälern. Deutscher Kunstverlag, Berlin 1944
- Wichner Jakob, Geschichte des Benediktinerstiftes Admont vom Jahre 1466 bis auf die neueste Zeit. 1880
- Peyrl Josef, Beiträge zur Geschichte der Kirche in Großraming (Manuskript)
- Bauakten aus dem Pfarrarchiv Hofkirchen an der Trattnach
- Heinzl Brigitte, Bartolomeo Altomonte. Heroldverlag Wien und München 1961
- Grimschitz Bruno, Johann Michael Prunner. Wien 1958
- Grimschitz, Feuchtmüller, Mrazek, Barock in Österreich. 1959
- Litschel Rudolf Walter, Kunststätten in Oberösterreich. Linz 1954
- Bamberger R. und Maier-Bruck F., Österreich-Lexikon, 1. Bd. Österr. Bundesverlag 1966
- Ofner Josef, Zur Geschichte des Steyrer Rathauses. Amtsblatt der Stadt Steyr Nr. 6, 1962
- Krobath Erlefried, Bürgermeister Gotthard Hayberger. V.d.K. der Stadt Steyr, Oktober 1955
- Zöllner Erich, Geschichte Österreichs. Don den Anfängen bis zur Gegenwart, 1961
- Ofner Josef, Das Rathaus der Stadt Steyr (Gedenkblatt der Generalpostdirektion)
- Adamovich Ludwig, Grundriß des österreichischen Verwaltungsrechtes
- Demelius Heinrich, Zur Geschichte der Grundbücher von Steyr. V.d.K. der Stadt Steyr, Oktober 1953
- Ofner Josef, Zur Geschichte des Schulwesens der Stadt Steyr im 18. und 19. Jahrhundert. V.d.K. der Stadt Steyr, Juli 1949
- Edelbacher Ludwig, Landeskunde von Oberösterreich. 1883.
Ratsprotokolle und Steuerbücher im Stadtarchiv, Taufbücher und Totenregister der Stadtpfarre.
Abkürzungen:
LV = Literaturverzeichnis; RP = Ratsprotokoll; St.A. = Städtisches Archiv; K = Kasten; L. = Lade; Stb. = Steuerbuch; V.d.K. = Veröffentlichungen des Kulturamtes; BV= Bürgerrechtsverleihung.
Aus den Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 28, Dezember 1967