Bürgermeister Johann Gotthard Hayberger (1759—1764)

Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit (Fortsetzung)

Von Erlefried Krobath

 

Der Bürgermeister

Johann Gotthard Hayberger wurde am 28. April 1695 als fünftes von sieben Kindern des Paul Hayberger und seiner Gattin Maria, in Peuerbach, Bezirk Grieskirchen, geboren.1) Paul Hayberger, der aus der Ortschaft Bruck nach Peuerbach zuwanderte, war dort Maurermeister und Bürger.

Bis zum Jahr 1720 schweigen alle urkundlichen Quellen über die Tätigkeit und Lehrzeit Gotthards. Im April des erwähnten Jahres richtete er ein Ansuchen an den Magistrat Steyr, in dem er u. a. schreibt: „… habe auch das Maurer Handwerch erlehrnet und ausgelehrnet vndt mich darinnen seithero solchergestalten perfectionieret, das ich dermalen die Stöll eines Maurer Palliers versehe“.2) Es kann angenommen werden, dass Hayberger das Handwerk bei seinem Vater erlernt und wahrscheinlich auch einen Teil seiner Gesellenjahre im väterlichen Geschäft verbracht hat. Der Vater muss ein tüchtiger Maurermeister gewesen sein, da er, obwohl er erst nach Peuerbach zuwanderte, Bürger dieses Ortes wurde. Sein Fleiß und seine Tüchtigkeit ermöglichten es ihm trotz der großen Familie, die er zu ernähren hatte, ein Haus zu erwerben, was bekanntlich eine Voraussetzung war, um Bürger zu werden.

Bald nach seiner beruflichen Ausbildung, also vor 1720, scheint Gotthard Hayberger nach Steyr zugezogen zu sein. Als Maurerpolier fand er hier Gelegenheit, die Witwe des Maurerpoliers Matthias Gallprunner, eines Berufskollegen und Untertanen der Stiftsherrschaft Garsten, kennenzulernen und zur Braut zu gewinnen. Die Witwe Margaretha Gallprunner war eine Tochter des Stadtmaurermeisters Hanns Prandstetter (auch Prandstötter genannt), die sich am 17. Feber 1716 mit Gallprunner vermählt hatte. Prandstetter, als künftiger Schwiegervater Haybergers, versprach diesem, ihm sein Haus am Kirchweg (heute Pfarrgasse 2) „in billigem werth neben dem Handwerch“ zu überlassen. Gestützt auf diese Zusage war dem Bräutigam die Möglichkeit gegeben, sich um das Bürgerrecht der Stadt zu bewerben. So lag nun dem Magistrat am 19. Feber 1721 das Ansuchen des noch nicht 26jährigen „Maurer Palirergesöll“ Gotthard Hayberger um Erteilung des Bürgerrechtes zur Entscheidung vor. Dem Ansuchen war eine Erklärung des Hanns Prandstetter beigefügt, die besagte, dass er die Absicht trage, seinem angehenden Schwiegersohn sein Haus und sein Handwerk zu übergeben. Der Rat beschloss vorerst, die Stellungnahme des Maurer- und Steinmetzhandwerkes zu diesem Ersuchen einzuholen. Die Zech- und Fürmeister dieses Handwerks gaben in ihrem schriftlichen Bericht bekannt, dass sie gegen die Aufnahme des Bewerbers in den „Bürger- und Meisterstand“ keine Bedenken hegten. Auf Grund dieser Stellungnahme richtete Hayberger am 15. März 1721 ein „wiederholtes gehorsambes anrueffen und Bitte“, ihm das Bürgerrecht zu erteilen und auch ein „leydentliches burgergelt“ festzusetzen. Als er um Stadtarbeit ansuchte, wandte sich der bürgerliche Maurermeister Michael Zachhueber an den Magistrat, der das zuständige Handwerk veranlassen sollte, Hayberger, ehe er nicht sein Meisterstück geliefert hätte, nicht zum Meister zu ernennen. Das Maurer- und Steinmetzhandwerk unterbreitete hierauf dem Rat die Hayberger und Zachhueber als Meisterstücke aufgegebenen „zwei Riß oder Visierungen“ zur Einsichtnahme.3) Nachdem in der Zwischenzeit auch die Hausübergabe durch Prandstetter erfolgt war und Hayberger die um 12 Jahre ältere Witwe geheiratet hatte, sah der Rat in seiner Sitzung vom 18. April kein Hindernis mehr, dem Ersuchen zu willfahren. Als Bürgergeld hatte Hayberger 4 Reichstaler zu entrichten, weiters wurde ihm der Ankauf einer „Flinten Musqueten“ und die Eintragung in die Musterrolle des Stadthauptmannes vorgeschrieben. Am 10. Juni 1721 legte er vor dem versammelten Rat den Bürgereid ab.4)

Es sind kleine und untergeordnete Arbeiten, mit denen Hayberger seine Meistertätigkeit begann, daneben handelte er auch in kleinem Umfange mit Baumaterialien. Versuche des Konkurrenten Zachhueber, die Stellung Haybergers zu untergraben, misslangen. Da sich auch die Stadt in immer größer werdendem Ausmaße der Arbeit Haybergers bediente, wandte sich Zachhueber an die Landeshauptmannschaft, die tatsächlich den Magistrat aufforderte, auch diesem Stadtarbeiten anzuweisen.5) Sie wurden jedoch weiterhin an Hayberger vergeben, der 1731 die Ausbesserung der Wallmauer um 128 Gulden 24 Kreuzer durchführte und 1736 das Dach der damaligen Taborstiege erneuerte.6) Auf ein neuerliches Ansuchen Zachhuebers um Zuteilung von Arbeiten für die Stadt, erklärte der Magistrat, dass seit Juni 1729 diese von Hayberger durchgeführt würden.7)

Im Jahre 1733 war durch natürlichen Abgang eine Reihe von Ratsstellen vakant geworden. Unter den neuen, vom kaiserlichen Hof bestätigten Mitgliedern des Äußeren Rates befand sich Gotthard Hayberger, dessen Ansehen in der Stabt schon so gestiegen war, dass er in die Gemeindevertretung berufen wurde.8)

Fünf Jahre später, 1738, wird der Baumeister in den Protokollen der Stadt als Stadtfähnrich und 1752 als Stadthauptmann erwähnt.9) Seine vielseitige Verwendungsfähigkeit ermöglichte es dem Rat, ihn mit der verantwortungsvollen Stelle eines Brücken- und Brunnenverwalters zu betrauen und als Kommissar zu den Jahrestagen der Schiff- und Floßleute, des Müllerhandwerkes, der Feilhauer, der Bäcker, der Zeug- und Leinenweber u. a. zu entsenden. Auch in allen Baufragen und bei allen Baukommissionierungen bediente sich der Magistrat seiner wertvollen Ratschläge. Nach dem Tod des Stadtkämmerers Caspar Wilhelm wurde ihm, über eigenes Ersuchen, im Jahre 1741 dieser Posten und nach einigen Jahren der eines Oberstadtkämmerers verliehen.10)

Den Viertelmeistern der Stadt wurde am 14. Oktober 1755 die „k(aiserlich) k(önigliche) Wahlresolution“ vom 30. September desselben Jahres kundgemacht, nach der Gotthard Hayberger zum k.k. Stadtrichter ernannt wurde. Nach altem Brauch begleiteten die Mitglieder des Äußeren Rates den neuen Stadtrichter, das Justizschwert vorantragend, zu seinem Haus.11)

„Nach der vorgeschriebenen Norm vom Jahre 1753“ wurde am 9. August 1758, im Beisein des Kreishauptmannes von Eckhard, eine Ratswahl vorgenommen.12) Aus ihr ging Hayberger als Bürgermeister hervor, er hatte damit die höchste Würde, die ein Gemeinwesen zu vergeben hat, erklommen. Allerdings langte die kaiserliche Bestätigung der Wahl erst im Juni 1759 beim Magistrat ein, sodass der zurückgetretene Vorgänger, Franz Silvester Paumgarttner, noch bis 21. Juni im Amt verbleiben musste. Zusätzlich wurde dem Bürgermeister Hayberger von der landesfürstlichen Vertretung, der Repräsentation und Kammer in Linz, mittels Dekretes am 18. Juni 1759 aufgetragen, auch das Stadtrichteramt provisorisch weiter auszuüben. Die versammelten Räte beschlossen zwar, dem Befehl Folge zu leisten, sie verfügten jedoch, dass Hayberger bei den Sitzungen einen Stadtrichter „substituieren“ solle, damit bei Abstimmungen in den Sitzungen keine Stimme fehle („ratione voti“).

Für den Ratssitzungstag am 14. Juli wurden, da „nach der alten Ordnung“ nicht nur das ganze Kanzleipersonal der Stadtverwaltung, sondern auch die Advokaten und Prokuratoren dem neuen Bürgermeister ein Gelöbnis abzulegen hatten, diese vorgeladen, um ebenfalls ihrer Pflicht nachzukommen.13) Haybergers Ansehen bei den Berufskollegen führte auch zu seiner Nominierung als Vorsteher des Maurer und Steinmetzhandwerkes in Steyr.14) Er wirkte bei religiösen Institutionen mit, so war er Rektor der Corporis Christi und der Josephi Bruderschaft und Vorsteher der St. Johannis Baptista Bruderschaft im Bruderhaus.

Der Ehe Haybergers mit der Witwe Margaretha Gallprunner entsprossen vier Kinder.15) Im Alter von 73 Jahren verschied im Juni 1760 die erste Gattin des Bürgermeisters.16) Bei der Verlassenschaftsabhandlung kam es mit den Schwiegersöhnen, dem Lebzeltermeister Simon Hierninger und dem Chirurgen Johann Baptist Koller aus Windischgarsten, zu Unstimmigkeiten. Diese und seine Kinder beschuldigten Hayberger der „Vermögens Vertuschung.“ „Schmerzlich berührt“ wegen dieser Unterstellung, ersuchte der Bürgermeister beim Magistrat um Festsetzung eines von Amts wegen bestimmten Termines für eine Vergleichsverhandlung mit den Erben. Sie fand am 30. Juli 1762 statt und Hayberger erklärte, er wolle unter Eid seine Aussage über die Vermögensverhältnisse machen, „um sodann zu einer Ruhe zu gelangen und seine geschmöllerte ehre und credit dz (daß) er kein Untreyer (untreuer) Vatter seye, erhalten zu können.“ Hayberger erklärte sich schließlich auf „vieles Zusprechen“ bereit, seinen beiden Töchtern „über die sich ergebende Mütterliche legitimam jeder 1000 Gulden ganz zu machen“, also einen Betrag, der unter 1000 Gulden wäre, auf diese Summe zu erhöhen. Außerdem versprach er, auch die Erbschaftssteuer („Heebgeldt“) bezahlen zu wollen. Dieses Abkommen ratifizierte der Rat und verzichtete auf die Ablegung des Eides, da ein solcher „auf einen leiblichen Vattern zu misreputation stehet.“ Da schließlich jeder Tochter ein Erbbetrag von 1.335 Gulden 36 Kreuzer zufiel, schrieb der Bürgermeister an seine „Wohl Edlen Besonders vül geehrten“ Schwiegersöhne, um ihnen mitzuteilen, dass er diesen Betrag aus eigener Tasche um 155 Gulden erhöhen wolle.17)

Der 67jährige Witwer heiratete nochmals am 27. September 1762 die „wohl Edle Jungfrau Maria Theresia Seelhamerin“, eine Tochter der einflussreichen Steyrer Schiffmeister- und Wirtsfamilie Seelhammer.18) Doch diese Ehe sollte nur mehr von kurzer Dauer sein. Nach kurzer Krankheit verschied Hayberger am 7. März 1764. Noch am 14. Jänner führte er im Rat den Vorsitz. Unter dem Geläute aller Kirchenglocken wurde der berühmte Baumeister zu Grabe getragen.19)

Im Beisein der Witwe, des Stadtschreibers Ferdinand Michael Knab und des Mitgliedes des Äußeren Rates Maderer, wurde Haybergers letztwillige mündliche Verfügung („testamentum nuncupativum“) geöffnet. Dieses Dokument ist leider nicht mehr vorhanden, auch über den Inhalt desselben vermerken Sie Ratsprotokolle nichts. Die Witwe bat, ihr zur Fortführung des Handwerkes einen tüchtigen Maurerpolier zur Verfügung zu stellen. Diesem Ersuchen gab der Magistrat nach und verfügte, dass der von der Haybergerin gewünschte Maurerpolier Paul Hautzenberger, der beim Maurermeister Hueber beschäftigt war, mit Einverständnis des Handwerkes und seines Arbeitgebers der Witwe „zugeteilt“ wurde.20)

Wegen der „guten Dienste“, die der verstorbene Bürgermeister Hayberger der Stadt leistete, ließ der Rat für sein Seelenheil bei den Kapuzinern 12 Messen lesen und hierfür sechs Gulden bezahlen.21)

Hayberger war es nicht möglich irdische Reichtümer zu sammeln. Die materielle Entschädigung für seine Tätigkeit in der Stadtverwaltung, die den größten Teil seiner Arbeitszeit beanspruchte, war gering. Es ist daher verständlich, dass z. B. in der Ratsversammlung vom Juli 1760 sich beide Amtsvorsteher der Stadt, Hayberger als Bürgermeister und Stadtrichter Angerholzer, zu der Anfrage veranlasst sahen, ob sie nicht auch, wie die anderen Mitglieder des Ratskollegiums, ein Weindeputat erhalten könnten, oder ob eine „exprehse Hoche Verordnung“ dies verbiete. Sie glaubten aus diese Zuwendung seitens der Stadt ebenfalls Anspruch zu haben, da die „Salaria respectu anderer Stätten so Klein (ihre Gehalte, im Vergleiche zu denen, die andere Städte ihren Vorstehern zahlten, niedrig seien)“.22)

So ist auch zu erklären, wenn im Jahre 1764 im Rathaus festgestellt werden musste, dass „es mit dem godthardt Haybergerischen Vermögen zu einer ohnvermeidentlichen crida komme…“23) Im Nachlass fanden sich nur 740 Gulden Bargeld, denen höhere Passivposten gegenüberstanden.24) Der Magistrat setzte eine Gläubiger-Tagsatzung bei Strafe des Anspruchverlustes für den 9. Juli 1764 fest. Bis zu diesem Tag, der dann auch als der Zeitpunkt bestimmt wurde, an dem das Haybergerische Hab und Gut versteigert wurde, beließ der Magistrat der Witwe noch die „Stadtarbeit“.25) Die aus der Konkursmasse eingehenden Beträge wurden beim Expeditor des Magistrates verwahrt. Zwei Jahre nach dem Tode des Bürgermeisters sah sich jener genötigt, dem Rat zur Kenntnis zu bringen, dass er laufend wegen Bezahlung der Begräbniskosten gemahnt werde. Mit Einverständnis des Rates gedenke er diese und die Steuerrückstände aus den Geldern der Konkursmasse zu begleichen. Der Magistrat hatte keine Bedenken diese Schulden abtragen zu lassen, „doch wenn die Kreditsparteien in die Ausgabe des großen Geläutes beim Kondukt nicht einwilligen“ würden, sollte dieses von der Witwe, der wiederverehelichten Frau Hueberin, bezahlt werden.26)

Hayberger trat das Bürgermeisteramt in der Zeit an, da der Siebenjährige Krieg zwischen Österreich und Polen wütete. Obwohl sich der Kriegsschauplatz auf andere Länder erstreckte, blieben doch auch im Land ob der Enns Opfer nicht erspart. Die Kriege, die Kaiserin Maria Theresia zur Behauptung und mitunter Wiedererlangung ihrer ererbten Rechte und Besitzungen führte, bildeten durch Dezimierung der männlichen Bevölkerung und durch große Ausgaben (Kriegsbeisteuer u. a.) die Schattenseiten jener Tage.

Zu Beginn des Jahres 1758 erhielt Hayberger als damals amtierender k. k. Stadtrichter, den Auftrag, „ohne regard (Ansehen) einer Person“, für den Soldatendienst Taugliche aufzubringen, da die Stadtväter der Ansicht waren, dass bei Nichtbefolgung dieses Befehles „sogar die Obrigkeiten in gröster gefahr stehen mit der geld und Leibstraff angegangen zu werden.“27) Die Lösung dieser Schwierigkeit war daher Gegenstand einer Ratssitzung, als der Bürgermeister im November desselben Jahres berichten konnte, dass es ihm gelungen sei, gegen Verabreichung eines Handgeldes von 6 Dukaten einen freiwilligen Rekruten stellig zu machen.28) Ein Bürger, namens Höß, war von sich aus bereit, der Stadt für diesen Rekruten 70 Gulden zu geben, was die Räte sehr begrüßten. Um die Aufbringung der Rekruten auf jeden Fall zu sichern, wurde Hayberger in folgenden und auch in späteren Jahren zum „Rekrutierungskommissar“ ernannt.29)

Die häufig durchziehenden Truppen bereiteten viele Ungelegenheiten, da für sie Brot bereitgestellt werden musste, das „jedoch nicht in vollem Wert bezahlt“ wurde. Der Magistrat beantragte daher bei der Repräsentation und Kammer und bei der Ständischen Verwaltung in Linz, nach Steyr Mehl zu schicken oder einen Vertragsbäcker („entrepreneur“) die Brotlieferung zu übergeben, damit die Stadt „nicht den Schaden tragen“ müsse. Oft übernachteten auch Einheiten in der Stadt, für die Schlafgelegenheiten vorzubereiten waren,30) ebenso war für deren Pferde Futter beizubringen. Sehr häufig geschah es, dass umständliche und langwierige Vorbereitungen getroffen werden mussten, die sich im Nachhinein als überflüssig herausstellten, da man sie nicht beanspruchte. So hatte z. B., eine durch die Landeshauptmannschaft angekündigte Einquartierung bayrischer Soldaten nicht stattgesunden, aber in der Stadtkaserne viel Mühe verursacht. Die Gastwirte der Stadt wurden aufgefordert, Strohsäcke, Matratzen, Betttücher oder „Leilacher“ zur Verfügung zu stellen. Als in der damals kleinen Stadt, 145 Betten aufgestellt waren, erhielt der Magistrat die Verständigung, dass die Truppe doch nicht nach Steyr käme und es musste alles rückgängig gemacht werden.

Für die in Böhmen operierende österreichische Armee hatte die Stadt Gespanne für den Lebensmitteltransport zur Verfügung zu stellen. So wurden im August 1758 50 vierspännige Wagen zur Proviantzuführung für die k. k. Truppen in Böhmen verlangt.31) Im Plautzenhof (Annaberg 4) mussten kranke Soldaten untergebracht werden.32)

„Da bei diesen Kriegszeiten, um Gott zu versöhnen, Gebete notwendig sind und nicht Lustbarkeiten zu gestatten, wodurch sich sündhafte Gelegenheiten ereignen könnten“, ließen die Stadtväter eine in der Stadt anwesende Schauspielertruppe ausweisen.33) Auch die Taborstiege gab den Räten Anlass zu Ärger. Da diese oft „in der spattn nacht“ unversperrt blieb, ergab sich, nach Meinung der Stadtväter, „gelegenheit zu Sünd und Laster“. Dies könnte ebenfalls den Zorn Gottes erregen und es wurde daher der Wächterin am Taborturm anbefohlen, unter Androhung der Entlassung bei Nichtbefolgung des Ratsbefehles, bei Dunkelheit die Stiegentüren zu sperren.34)

Über sächsische Vermittlung war am 15. Februar 1763 zwischen Österreich und Preußen der Frieden von Hubertusburg geschlossen worden. Auf Befehl der Landeshauptmannschaft sollte aus diesem Anlass in der Stadt ein Hochamt gehalten werden, der Magistrat ordnete überdies an, alle in Steyr vorhandenen „schwäre Geschütz“ abfeuern zu lassen. Als Festtag wurde vom Rat der 1. Sonntag nach Ostern bestimmt, der „nach der Art wie Linz feiert“ begangen werden sollte. Stadtschreiber Dr. Knab wurde beauftragt, sich bei seinem Amtskollegen Dr. Greis in der Landeshauptstadt diesbezüglich zu erkundigen.35)

Wieder einmal waren die Stadtkassen leer. Man sah sich daher im Jänner 1759 gezwungen, ein kurzfristiges Darlehen von 5.000 Gulden bei der Innerberger Gewerkschaft aufzunehmen. Trotz dieser Ebbe in den Kassen wurden weiterhin verschiedene Forderungen an die Stadt gestellt. Im landschaftlichen Patent vom 5. September 1760 wurde sie aufgefordert, eine mit 5 % zu verzinsende „Kriegsbeysteuer“ von 6.250 Gulden bis Ende des Jahres zu erlegen. Außerdem schrieb die Landschaft vor, dass Abgabenrückstände in der Höhe von 2.000 Gulden innerhalb von acht Tagen eingezahlt werden sollten. Auch hier musste wiederum bei der Gewerkschaft Geld geliehen werden.36)

Sehr häufig wird in dieser Zeit über den hohen Preis des Holzes geklagt, dessen Ausbringung immer schwieriger wurde, da es, zu Holzkohle verarbeitet, der Eisenbearbeitung diente und die Wälder der nähergelegenen Gebiete schon stark gelichtet waren. Die Stadtverwaltung sah sich daher veranlasst, „zu abwendung der Holztheuerung“ in den Häusern und Stadeln der Stadt, vorzüglich aber bei den Bräuern und Färbern, die Holzvorräte durch städtische Polizeikommissare erheben zu lassen. Wäre bei den Parteien in entsprechender Menge Holz vorhanden, sollte ihnen im Namen des Magistrates ein weiterer Ankauf verboten und eine Abfuhr zu Wasser oder Land aus dem Bereich der Jurisdiktion der Stadt untersagt werden.37)

Um dem Holzmangel abzuhelfen, verordnete der Eisenobmann einige Jahre später, dass alle Handwerker, die bei ihrem Arbeitsprozess Holzkohle brauchten, dieser ein Drittel Steinkohle beimengen müssten. Diese Anordnung erregte den Widerspruch aller „Feuerarbeiter“ der Stadt. Sie erschienen vollzählig beim Magistrat und klagten hier „wehmütig“, mit dieser Kohlenmischung nicht arbeiten zu können, viele von ihnen seien „von diesen üblen Geruch (der Steinkohle) schon erkrancket“, auch ihre Gesellen wollten nicht mit ihr arbeiten. Einige Handwerker führten neben dieser Beschwerde über den Gestank an, dass durch die Verwendung des Gemisches das „Zeug“ (bearbeitete Eisen) zu mürbe werde und außerdem auch zu rasch die Hitze verliere, sodass man ein Arbeitsstück öfters erhitzen müsse und dadurch weniger anfertigen könne. Manchmal wieder entstehe eine zu jähe Hitze, die sich ebenfalls ungünstig auf das Material auswirke. Da sie alle fürchteten, durch die Vermengung der Holzkohle mit Steinkohle „an den Bettelstab geraten zu müssen“, baten sie um Hilfe. Der Rat verschloss sich dem in bewegten Worten vorgebrachten Ansuchen nicht und bestimmte eine Kommission, der neben dem Stadtschreiber, dem Stadtrichter und einem Mitglied des Inneren Rates auch einige Handwerker anzugehören hatten. Diese sollten dann beim Eisenobmann die Aufhebung der ergangenen Verfügung erwirken.

Im Gefolge von Kriegen stellten sich damals fast immer Seuchen und Krankheiten ein. So brach in Steyr 1763 eine Ruhrepidemie aus, von der „viele Menschen hinweggerissen“ wurden. Da die Ruhr meist „arme Leute anfalle und diese kein Geld haben die Medikamente oder den Arzt zu bezahlen und daher weiter um sich greift“, beschloss der Rat, die Behandlungskosten aus städtischen Mitteln zu tragen. Ebenso ließ man, „zu Abwendung dieses Übels“, einige Messen lesen, da ein solches „Unheyll dz gemeinschaftliche Weesen und bedürfftigkeit in eine spörung bringen möchte“. Es bestand also die Gefahr, dass es zu fallweisem Schließen von Geschäften und Werkstätten, somit zu einer Störung des Erwerbs- und Wirtschaftslebens käme. Der „physicus ordinarius“ Dr. Streb zeigte dem Magistrat an, dass man in der Stadt auch Kranke „wider die Ordnung“ behandelte. Deshalb sah sich der Magistrat veranlasst, den Badern und ihren Gesellen „in kritischen Fällen“ die Ausgabe und Verschreibung von Medizinen zu verbieten und den „Klein Bader Gesellen“, unter Androhung des Personalarrestes, gänzlich zu untersagen. Der Eigentümerin des „Klein-Bades“, wurde außerdem vorgeschrieben, binnen sechs Wochen einen dem Magistrat genehmen tüchtigen Gesellen anzustellen. Sollte sie diesem Befehl nicht nachkommen, würde nach Ablauf der erwähnten Frist, von Amts wegen ein Verkaufszettel „auf Haus und Gerechtigkeit“ angebracht werden.

Das Mitglied des Inneren Rates und bürgerliche Apotheker Wilhelm Kintz legte im November 1763 eine Rechnung über 211 Gulden 55 Kreuzer für unentgeltlich abgegebene Medikamente vor, doch erklärten seine Ratskollegen, ihm nur 200 Gulden bezahlen zu wollen. Dem Stadtphysikus Dr. Streb wurden für seine „angewandte mühe“ bei Bekämpfung der Seuche drei kaiserliche Dukaten gegeben.38)

Heftige Regengüsse im August 1761 ließen Enns und Steyr über die Ufer treten. Die Wassermassen rissen am 14. desselben Monates die drei Stadtbrücken weg und verursachten Schäden an Gebäuden.39) Die Verbindung mit dem Ennsdorf wurde bis zur Reparatur der Brücken mit Zillen aufrecht erhalten.

Der Baumeister

Das Schaffen Haybergers als Baumeister fällt in einen Zeitabschnitt, in dem Steyr eine zweite Blüte des Bürgerhausbaues erlebte und die „um die Mitte des 18. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte.“40) Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges setzte sich im deutschen Kulturbereich der Barockstil durch. Im süddeutschen Raum, besonders in Österreich, drückte sich die überquellende Lebensfreude nach den Siegen über die Türken und die damit verbundene religiöse Erneuerung im Barock, in Form und Farbe, recht sinnfällig aus.41) Es wurden in dieser Epoche weniger Neubauten geschaffen, sondern bestehende Fassaden mit verschwenderischer Fülle neugestaltet. Neben dem Rokoko, das um das Jahr 1750 einsetzte, blieb auch die spätbarocke Bauart erhalten.42) Die Meister dieses Baustils waren sehr schöpferisch, selten ähneln bestimmte Motive an den Fassaden oder waren gar gleich. Dies macht ein sicheres Erkennen der von einem bestimmten Baumeister durchgeführten Bauten sehr schwierig oder fast undurchführbar. Daher ist ein genaues Bestimmen aller von Hayberger durchgeführten Bauten kaum möglich. Bei ihm ist man versucht anzunehmen, dass nur gewisse immer wiederkehrende kleine Details an verschiedenen Häusern seine Arbeit verraten. Im Archiv der Stadt Steyr fehlen die Stadtrechnungsbücher dieser Jahre, die wertvolle Aufschlüsse hätten geben können; die Bauakten dieser Zeit wurden nach dem ersten Weltkrieg vernichtet.43) In der modernen Literatur wird Hayberger, nach Joseph Emanuel Fischer von Erlach, als bedeutender Vertreter der klassizistischen Richtung in der theresianischen Epoche bezeichnet. Als „Vollender von St. Florian und Erbauer der Bibliothek von Admont“ wird er besonders genannt. Das Österreich-Lexikon stellt fest, dass die von Hayberger geplanten Bauten „mit kontrastreicher Dekoration den Übergangsstil vom Hoch- zum Spätbarock (Rokoko)“ bilden.44) Die Baumeister dieser Richtung sind darauf bedacht, durch färben- und sinnenfrohe Malerei und ausgewogene Plastik die überlegene Rolle des architektonischen Elementes besonders hervorzuheben.

Es bleibt jedoch nicht erst der Nachwelt Vorbehalten, das Können Haybergers, den man mit Recht den bedeutendsten Baukünstler seiner Zeit nennt, in das richtige Licht zu setzen. Auch die Zeitgenossen und Berufsfreunde wussten um die Bedeutung des Genannten. In der im Städtischen Heimathaus verwahrten Innungslade des Steinmetz- und Maurerhandwerkes befindet sich ein reich geschmückter gedruckter Glückwunsch, der anlässlich eines Namenstages für den „Wohl-Edlen-vesten und Kunstreichen Herrn Herrn Johann Gotthard Hayberger“ verfasst wurde.

In diesem heißt es u. a.:

„ .. . Er ist der Meister der allhier

Der Kunst sehr hoch beflissen,

Der Sie ausschmückt mit bsondrer Zier

Wie jedermann thut wissen:

Der Sie emporbringt, und stets mehr

Thut meisterlich aufputzen,

Ihme zur Ehr, andern zur Lehr,

Zum Flor des gmeinen Nutzen…“

In dieser baufreudigen Zeit beschloss Abt Antonius II. von Mainersburg das Stift Admont neu erstehen zu lassen, Hayberger wurde beauftragt, einen Gesamtplan zu entwerfen, dieser kam aber wegen seiner gewaltigen Größe nicht zur Ausführung. Nach ihm wäre Admont räumlich eines der größten Stifte des deutschen Sprachraumes geworden. Wie der Stiftsbibliothekar P. Jakob Wichner berichtete, sollte das Stift nach dem Entwurf Haybergers ein Rechteck bilden, dessen Längsseiten 190 Klafter (360,54 m) und die Breitseiten 98 Klafter (185,86 m) betragen sollten. Der Bau hätte vier Stockwerke und in der Vorderfront zwei Pavillons mit je fünf Stockwerken erhalten, von den in Aussicht genommenen sechs Höfen des Baues war ein Hof zur Aufnahme der Stiftskirche bestimmt. Diese sollte ihren Platz etwas zurückgesetzt in der Hauptfront finden.45)

Die Errichtung eines so riesigen Bauwerkes überstieg die Finanzkraft des Stiftes. Zudem hätten auch einige Häuser des Ortes Admont aufgekauft und abgetragen werden müssen, um Platz zu schaffen. Nach einem „modifizierten“ Plan wurde um 1734 mit dem Bau und Umbau unter Leitung Haybergers begonnen. Es entstand nun, unter Einbeziehung älterer Gebäude, das neue Stift; im Ostteil wurde die neue Bibliothek errichtet. Der Abt wollte diese mit Darstellungen aus der Heiligen Schrift geschmückt wissen und dachte dabei „die Königin von Saba in der selben vorzustellen“. Zu diesem Zweck beauftragte er Hayberger schon anfangs Feber 1742 mit dem Linzer Freskomaler Bartolomeo Altomonte das Einvernehmen zu pflegen. Dieser war der Ansicht, dass man bei dem gewünschten Thema auch einen Palast darstellen müsse und man bei Gemälden, „alwo sich Gebey befinden… über die Hehe zu mallen . . . meiden solle, den Gebey in Lifften vors erste wider die Natur, vors andere dem Aug kein Contento geben kan…“46)

Die Bibliothek, in ihren Ausmaßen kaum der Nationalbibliothek in Wien nachstehend, stellt eine Spitzenleistung der österreichischen Barockarchitektur dar. Sie wird vielfach als eine der schönsten ihrer Art in der Welt bezeichnet. Hayberger hat zwar mit ihr nicht neue Raumformen geplant, wohl aber verstand er es meisterhaft, mit den bestehenden eine vollendete Wirkung zu erzielen. Namhafte Kenner bezeichnen die Bibliothek als eine „Verklärung des Schaffens der großen Meister, denn in ihre dekorativ orientierte farbige und plastische Gesamterscheinung geht das Werk Prandtauers und gehen Züge der Architektur Hildebrands und Fischer von Erlachs ein.“47)

Als im April 1865 im Ort Admont eine verheerende Feuersbrunst ausbrach und auch auf das Stift übergriff, blieb die Bibliothek als Zeuge der Pracht des Admonter Barock erhalten. Deckengewölbe und Netzgitter vor den Fenstern hatten sie vor dem Feuersturm bewahrt.

Dr. Dr. Adalbert Krause O.S.B. berichtet, dass man dem Bibliotheksbau im 18. Jahrhundert nachstehenden lateinischen Spruch widmete:

„Jactarunt veteres septem miracula mundi,

octavo nostra est, Bibliotheca loco.

Zu Deutsch:

Die Alten zählten sieben Weltwunder, das achte ist die

Admonter Stiftsbibliothek“.48)

Erwähnt sei, dass nach dem Tod Haybergers der Steyrer Maurermeister Johann Wolfgang Hueber die Bauaufsicht übernahm.

Ein weiteres Denkmal der Baukunst Haybergers ist uns mit dem im Jahre 1734 erbauten Pfarrhof in Molln erhalten geblieben. Nach Ansicht von Kennern bildet er heute den künstlerischen Mittelpunkt dieses Ortes. Der zweigeschossige Bau hat ein Mansardendach. Seine Vorderseite ist mit flachen Doppelpilastern und Stuckverzierungen ausgestattet. „Kühnheit und Geschmack in einer selten anzutreffenden Synthese“49) zeichnen das Bauwerk aus.

Josef Mungenast, dem das Benediktinerstift Altenburg seine jetzige prachtvolle Form verdankt, begann 1719 den Neubau des Stiftgebäudes Seitenstetten nach eigenen Plänen. Nach seinem Tod im Jahre 1741 übernahm Gotthard Hayberger die Leitung des gesamten Stiftsneubaues, den er bis 1747 im Rohbau zu Ende führte. Unter ihm wurde der Westtrakt mit dem Hauptportal ausgeführt. Der Südtrakt des Stiftes mit der Bibliothek war schon 1741 erbaut, da im gleichen Jahr das Deckengemälde hergestellt wurde. Doch ist es sicher, dass der Schmuck der Außenfront (Fensterumrahmungen, Pilaster und Gesimse) unter Hayberger vollendet wurde. Haybergers Ruf als bedeutender Baukünstler muss in dieser Zeit schon sehr groß gewesen sein, da man ihn mit der Vollendung des von Mungenast begonnenen Bauwerkes betraute.50)

Das hübsche barocke Hofrichterhaus in Seitenstetten (heute Nr. 4) entstand ebenfalls nach einem Plan Haybergers, es wurde von ihm 1752 erbaut. Die Harmonie des Baues wurde durch den späteren Einbau eines Geschäftes im Erdgeschoß empfindlich gestört.51)

Die Baulust hatte in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts das ganze Land ob der Enns erfasst. Auch Prälat David Fuhrmann von St. Florian wollte sein Stift nach einem einheitlichen Plan in italienischem Barock aufführen lassen. Der berühmte Baumeister Jakob Prandtauer wurde beauftragt, den Plan zu erstellen. So kam es zum Bau, doch das Werk war zu gewaltig, um in der Regierungszeit eines Propstes vollendet werden zu können. Erst unter dem Nachfolger Prälat Fuhrmanns, Johann Georg Wiesmayr, wurde die Ostfront des Klosters, in dem die Unterbringung der Bibliothek vorgesehen war, in Angriff genommen. Dem umsichtigen und sparsamen Propst erschien jedoch die volle Ausführung der Prandtauerschen Entwürfe zu kostspielig. Er ließ 1744 mit dem Bau des Bibliothekssaales beginnen und schloss am 9. Mai desselben Jahres einen Vertrag mit Hayberger, nach dem dieser den angefangenen Bau von Zeit zu Zeit zu inspizieren hatte. Sollte „ain oder anderer Riß (plan)“ nötig sein, hätte er diesen zu machen oder auch Änderungen am Hauptplan durchzuführen. Käme es vor, dass der am Bau arbeitende Maurermeister „abgienge“, hätte Hayberger Sorge zu tragen, einen anderen wohlerfahrenen Polier ausfindig zu machen.

Über Wunsch des Propstes verfertigte Gotthard Hayberger noch im gleichen Jahre einen „Riß“ zu dem Gebäude. Er vereinfachte den Plan Prandtauers und ließ, dem Auftrag des Propstes Wiesmayr entsprechend, die Errichtung einer Durchfahrt unter der Bibliothek, gegenüber dem Haupttor, fallen. Dachgliederung und die Aufsätze sind seine Ideen, die Feuermauern und deren Formung gehen ebenfalls auf Hayberger zurück. Somit hatte er an der Gestaltung des Bibliotheksbaues bedeutenden Anteil genommen. Der Rohbau wurde 1745 beendet.52)

Für seine Tätigkeit wurde Hayberger eine Pauschalsumme von jährlich 50 Gulden, Kost und Quartier für sich und seine Pferde, solange er sich beim Bau in St. Florian auf hielt, zugesichert. In diesem Betrag waren auch die Reiseunkosten inbegriffen, Hayberger behob, „wegen Ansehung bei dem Gebäu“ noch 1746 sein im Vertrag festgesetztes Honorar von 50 Gulden. In den weiteren Baurechnungen des Stiftes scheint sein Name nicht mehr auf, er musste also 1746 seine Tätigkeit in St. Florian beendet haben.

Für den Umbau des Schlosses Wagrein bei Vöcklamarkt wurden ebenfalls von Hayberger Pläne erstellt. Diese befinden sich heute im oberösterreichischen Landesarchiv verwahrt.53)

In Großraming war im Jahre 1707 die Ortskirche um ein Drittel verlängert worden. Der alte Turm war nun zu niedrig geworden. Er wurde nach einem Plan Haybergers, der auch die Ausführung besorgte, um fast 5 Meter (9 Schuh) erhöht und erhielt eine schöne barocke Kuppel, die in einer kunsthistorischen Abhandlung als ein Ergebnis volkstümlichen Barocks bezeichnet wird. Dieser Kirchturm kann heute als der schönste des Ennstales bezeichnet werden. An dem Bau wirkten auch die Steyrer Zimmermeister Lorenz Rodlmayr und „Klampfermeister“ Josef Fündt mit. 1739 wurde vom Steyrer Großuhrmacher Peißkammer eine Turmuhr um 90 Gulden gekauft und montiert.54)

1753 wurde Gotthard Hayberger vom Oberpfleger zu Köppach, Johann Max Mayrhofer, eingeladen, den baufälligen Kirchturm des Gotteshauses in Hofkirchen an der Trattenbach zu besichtigen und einen „zuverlässigen“ Kostenvoranschlag für den Neubau desselben zu machen. Hayberger zeichnete einen Plan und verfasste eine „Specification der Unkosten“ von rund 2429 Gulden. Da von Linz bereits die Genehmigung des Baues erteilt worden war, teilte Hayberger dem Pfarrer Josef Jakob Lengauer von Hofkirchen mit, dass es ihm nach der am 26. Juni 1753 in Steyr stattfindenden Bürgermeister- und Stadtrichterwahl seine Aufwartung machen werde. Der Auftrag wurde an Hayberger vergeben, der den Bau 1754 fertigstellte.55)

 

Bauten in Steyr

Ein furchtbares Großfeuer hatte am 29. August 1727 ungeheuren Schaden in der Stadt angerichtet. „… das ganze Ennsdorf, die Hälfte der Stadt, das Schloss, das Frauenkloster mit mehreren Häusern am Berg und die Ortschaft Vogelsang, sowie die untere Ennsbrück und Steyrbrück brannten ab, …“ berichtete der Magistratsrat und Justiziär Ignatz Schroff über diese Katastrophe. Eine weitere Feuersbrunst vernichtete am 9. Mai 1749 am Wieserfeld und in der Bruderhausgaste 53 Häuser und das Bruderhaus mit der Kirche.56) Nach diesen Bränden wurde den Betroffenen, die ihre Häuser wiederaufbauten, eine Anzahl von Steuerfreijahren gewährt. Sicher war Hayberger am Wiederaufbau der abgebrannten Stadtviertel beteiligt. Die erst nach dem ersten Weltkrieg eingestampften Bauakten dieser Zeit könnten uns darüber berichten. Leider sind auch die Stadtrechnungsbücher nicht mehr vorhanden, die ebenfalls wertvolle Aufschlüsse gegeben hätten. Es können daher die nachstehend angeführten von Hayberger in der Stadt errichteten Gebäude keinen Anspruch aus Vollständigkeit erheben.

Zu den vielen wegen ihrer architektonischen Schönheit bemerkenswerten Gebäuden Steyrs zählt auch das im Volksmund „Siebenstern-Haus“ genannte Gebäude Stadtplatz 30. Das im Steuerbuch des Jahres 1695 als „ohne Aigenthomber (Eigentümer)“ bezeichnete Haus gotischen Baustiles wurde am 4. August 1695 vom Magistrat dem Stift Kremsmünster um den Betrag von 1.200 Gulden verkauft. Hayberger erwarb es vom Stift und gestaltete das Gebäude in den Jahren 1734 bis 1737 um. Er setzte dem Haus eine sechsachsige barocke Scheinfassade auf, die er nach oben horizontal abschloss. Um die scharfe Kontur des langen Abschlusses abzuschwächen, wurden als Schmuck sieben steinerne achtzackige Sterne mit dem Zeichen der Planeten angebracht. Bis zum Ausbau des Dachgeschoßes im Jahre 1952 deckte die Scheinfassade auch seitwärts die Giebel ab.57)

Im Jahre 1735 ersuchte Hayberger den Magistrat ihm die Brandstatt des Messerers Johann Englachner (Engellahner, Engelachner) zu überlassen. Es handelte sich hier um die Brandruine des Hauses, das der Genannte vom Schermesserer Matthäus Jägerhuber erworben hatte. Er baute dieses Haus auf, doch ist die Schauseite heute modernisiert und zeigt nichts mehr vom alten Schmuck (jetzt Sierninger Straße 53).58)

Der Magistrat ratifizierte am 6. Juli 1754 den Verkauf eines Hauses, das Hayberger dem Martin Dopf, Papierergesellen aus Kempten im Allgäu, übereignet hatte. Am 7. September desselben Jahres verkaufte er das von ihm auf dem Grund des Plauzenhofstadels erbaute Haus dem Feilschmiedschlager Andre Kazberger aus Neustift.59)

Jakob Maurer, Zimmermann und Stöckelschneider, kaufte 1730 vom Tischlermeister Michael Fridl eine Brandstatt am Ölberg (heute Schulstiege 1). Sicher hat Hayberger dieses ganz einfache Haus neu gebaut, denn er bat 1737 um Freigabe des bei der Stadtkasse deponierten Hauskaufschillings von 238 Gulden 30 Kreuzer.60)

Das Mitglied des Äußeren Rates Johann Michael Menhart, Stadtmaurer und Gewerkschaftskassier schenkte Hayberger 1731 einen Gartengrund in der Schönau, wo Hayberger einen Stadel erbauen wollte. Zwei Jahre später überließ ihm die Stadt einen nicht näher bezeichneten Stadel und Grund in der Schönau um 65 Gulden. Hier erbaute er ein „Stöckl“, das samt dem von ihm angelegten Garten, nach seinem Tod, 1765, vom Oberkanzlisten Ignaz Stadler erworben wurde. (heute Schiffmeistergasse 11)61)

1738 erbot sich Hayberger, die Brandruine des Benefiziatenhauses in der Berggasse wiederaufzubauen, wenn ihm der Magistrat, als Eigentümer, diese unentgeltlich überließe. Stadtschreiber Dr. Knab war der Ansicht, man müsse, ehe man diese Übereignung durchführe, den früheren Stadtpfarrer P. Eberth konsultieren. Das Antwortschreiben des Genannten ist nicht mehr erhalten. Der Baustil, wie er sich heute darbietet, lässt jedoch schließen, dass auch dieser schöne dreigliedrige Barockbau, der ein Mansardendach trägt (heute Berggasse 26), von Hayberger errichtet wurde.62)

Als Werk des vorgenannten kann auch das schöne Haus Haratzmüllerstraße 4 angesehen werden. Ähnlichkeit des Dekors und sich wiederholende Elemente sind unverkennbar. Über den Fenstern im Giebelfeld befindet sich ein von barockem Rankenwerk umgebenes Rautenmuster, das Hayberger auch anderweitig verwendete.63)

Noch bei manchem Gebäude der Altstadt, wie zum Beispiel dem schönsten profanen Barockbau des Stadtplatzes, dem Haus Nr. 12, ist man geneigt, den Umbau der Hausfront Hayberger zuzuschreiben, doch können hierfür leider keine Unterlagen beigebracht werden. Aber nicht nur im Stadtkern ist man versucht, an mancher prächtigen Hausfront die Arbeit des heimischen Baukünstlers zu bewundern, obzwar hierfür nicht die geringsten archivalischen Bestätigungen aufzuspüren sind.

Im Ratsprotokoll vom 24. März 1746 wird festgehalten, dass Hayberger dem Magistrat einen Plan zur Reparatur und Barockisierung des schadhaft gewordenen Stadtpfarrturmes und dazu einen Kostenvoranschlag über 5.044 Gulden 10 Kreuzer vorgelegt hatte. Wegen Geldmangels schritt man erst 1756 an den Bau. Der Turm wurde erhöht, das schadhafte Mauerwerk abgetragen und das Dach neu hergerichtet. Ein schöner barocker Helm schmückte von nun an den Turm. Am 13. April 1757 wurde das Turmkreuz aufgesetzt und in dem Knopf desselben eine Urkunde hinterlegt, in der Hayberger als Erbauer genannt wird.64)

Der Steyrer Bürger Bernhard Großrucker stiftete 1754 zu Ehren der heiligen Anna eine Kapelle beim Plautzenhof, deren Plan Hayberger entwarf.65)

 

Planung und Umbau des Rathauses in Steyr

Im Laufe der Zeit waren am alten Rathaus Gebäudeschäden aufgetreten, die immer nur notdürftig behoben werden konnten, da es der Stadtverwaltung an Geld fehlte. 1720 war es so weit, dass die Holzkonstruktion des Rathausturmes baufällig wurde, 1749 drohte auch der Dachstuhl seinen Dienst aufzusagen.66) Das Ratskollegium musste sich nun ernsthaft mit dieser Angelegenheit beschäftigen, da der bauliche Zustand des Gebäudes schon bedrohlich war.

Die Aufgabe, bei den gegebenen Möglichkeiten, ein repräsentatives Gebäude inmitten der reichgezierten Häuser des Stadtplatzes zu entwerfen, erforderte großes Können und Einfühlungsvermögen. Am 26. November 1757 legte der damalige kaiserlich-königliche Stadtrichter und bürgerliche Stadtbaumeister Hayberger seinen Ratskollegen einen „grundris, auf was arth das Rathhaus erbauet werden könte“, vor. Der Plan fand einstimmige Billigung, doch wurde Hayberger ersucht, auch einen Kostenvoranschlag beizubringen. Nach dessen Vorlage sollte sich eine noch zu bildende Kommission „zusammensitzen und das weitere vorkheren“.67)

Im damaligen Sprachgebrauch wurde der Ausdruck „Grundriß“ für das planliche Gesamtkonzept, also die Grundrissform, angewendet, während unter „Riß“ die Anfertigung von Detailzeichnungen oder Grundrissteilen verstanden wurde.68) Dieser Erkenntnis zufolge stammt das Gesamtkonzept des Umbaues von Hayberger, da die bezügliche Eintragung im Ratsprotokoll des Jahres 1757 ausdrücklich vom „grundris“ spricht, den der Genannte im Rat unterbreitete. In weiterer Folge werden nur mehr „Risse“ erwähnt, die von Hueber vorgelegt wurden. Dieser besorgte demnach die Ausführung.

Mit voller Berechtigung kann angenommen werden, dass sich der vielbeschäftigte, durch seine zahlreichen öffentlichen Ehrenstellen und Ämter sehr in Anspruch genommene Stadtbaumeister Hayberger zur Ausarbeitung des Kostenvoranschlages, der Einteilung der Innenräume und für andere Details, Ergänzungen des Bauplanes betreffend, einer Hilfe bediente, die er in dem aus Sierning stammenden Maurermeister Johann Wolfgang Hueber fand.

Der Beginn des geplanten umfassenden Umbaues verzögerte sich mangels der erforderlichen Mittel. Die Stadt hatte noch im Jahr 1746 allein einen Rückstand an Steuer- und Gefällsschulden von mehr als 57.000 Gulden. Auch 1759 musste sie wieder Geld borgen. Der Siebenjährige Krieg (1756—1763), Verteidigungsmaßnahmen gegen die Bayern, die Ausweitung des Waidhofener Eisenhandels zu Ungunsten Steyrs und andere Ereignisse hatten die Finanzkraft der Stadt sehr geschwächt. Ein gewichtiges Wort in allen Vorhaben, und im Besonderen in jenen, die Geld kosteten, hatte die „Wirtschaftskommission“ mitzusprechen.69) Alle Beschlüsse des Rates wurden ihr zugeleitet, damit sie dann die endgültige Durchführungsanweisung erteile oder dem Rat ihre Bedenken bekanntgebe. So war ihr auch über dieses Bauvorhaben Mitteilung gemacht worden, denn am 22. Februar 1763 lag dem Rat ein von ihr verfasstes „Pro memoria, die Formierung des Riß von Hayberger und Hueber wegen erbauung des Rath Hauses conform der Städtischen administrations mainnung“ vor. Auf diese Zuschrift hin entschieden die Stadtväter, dass „nochmals der augenscheinn, mit genauer Überlegung von der löbl(ichen) würthschaffts-coon. (Wirtschaftskommission), mit beyziehung des H. Reichard von Paumgartten und Herrn Petzens (Mitglieder des Inneren Rates der Stadt) zu dem endte vorgenommen werde, damit der Riß ohne weitherer abänderung geschlossen werden könne“.70) Es wurde also von der Wirtschaftskommission eine Stellungnahme zu den von der Stadtverwaltung gewünschten Abänderungen des ersten Bauplanes von Hayberger unterbreitet, an denen auch Hueber mitwirkte. Um den Bau so zu errichten, dass er seinem Zweck als Verwaltungsgebäude entspräche, entschied der Rat in dieser Sitzung, nochmals eine Baukommissionierung gemeinsam mit der Wirtschaftskommission vornehmen zu lassen, um dann ohne weitere Abänderungen den Baubeschluss fassen zu können.

Auch diesmal kam es noch nicht zum Baubeginn. Vielleicht wurden weitere Änderungen des Planes gefordert, doch lässt sich dies nicht mehr feststellen, da die Ratsprotokolle darüber nichts berichten. Erst am 15. August 1764, rund fünf Monate nach dem Ableben Haybergers, legte der zuständige Berichterstatter im Rat, Oberstadtkämmerer und Gastgeb Johann Mayrhofer, einen vom „Hueber, Maurermeister, entworfenen Rathhauß-Riß und Überschlag (Kostenvoranschlag)“ vor.71) Dieser Vermerk in den Sitzungsprotokollen könnte zu der Annahme verführen, dass die Pläne Haybergers gänzlich außeracht gelassen wurden und der Maurermeister Hueber einen neuen Bauplan entworfen hätte. Es kann jedoch mit voller Sicherheit behauptet werden, dass zumindest die Fassade des Rathauses den Entwurf Haybergers zur Grundlage hat. Es ist auf keinen Fall anzunehmen, dass die Stadtverwaltung Einfluss auf die Fassadengestaltung nahm. Den Stadtvätern dürfte vielmehr nur eine entsprechende Raumgestaltung und Raumaufteilung wichtig erschienen sein, die, wie schon erwähnt, von Hueber im Sinne der geäußerten Wünsche des Magistrates ausgeführt wurde. Weiters sei hervorgehoben, dass Hayberger als bedeutender Baumeister nicht nur weit über den örtlichen Bereich hinaus bekannt war, sondern auch mit bedeutenden Künstlern dieser Epoche, wie Bartolomeo Altomonte, in Verbindung stand, während wir Johann Wolfgang Hueber nur in Zusammenhang mit dem Rathausbau, als Bauaufsichtsorgan in Admont und beim Bau der Michaelerkirche erwähnt finden. Ausschlaggebend für die Betrauung Huebers mit der Bauleitung beim Umbau des Rathauses mag gewesen sein, dass er schon vom verstorbenen Bürgermeister Hayberger zur Ausarbeitung der von der Stadtverwaltung gewünschten Details herangezogen worden war. Er hatte überdies aus dem Nachlass Haybergers dessen Haus und Maurergerechtigkeit erworben und auf Grund dieser Sachlage am 4. Februar 1765 um das Bürgerrecht angesucht, das ihm gewährt wurde. Schließlich heiratete er sogar die Witwe des Bürgermeisters.72)

Der Beauftragte für den Rathausbau, Mayrhofer, legte am 25. Februar 1765 neuerlich Plan und Kostenvoranschlag dem Ratskollegium vor, um dessen Meinung über das von ihm vorgeschlagene Baumaterial (Steine) und die vorzunehmenden Steinmetzarbeiten einzuholen. Die Stadtväter waren mit dem Vorschlag Mayrhofers einverstanden, sie drückten ihre Anerkennung über die „grosse sorgfalt und aller orthen reif genomben überlegten bedacht“ des Oberstadtkämmerers aus und erklärten, sich auf seinen weiteren Eifer zu verlassen. Der Erwähnte konnte am 26. März berichten, dass er am selben Tag den Rathausbau in „Gottes Namben“ begonnen hätte. Da nun zur „Direction (als Bauaufsichtsorgan)“ ein Maurerpolier angestellt werden müsste, der üblicherweise „einen besseren Verdienst nebst der Kost zu empfangen pfleget“, fragte er an, welche Entschädigung er für diesen Posten vorsehen dürfe. Man bewilligte einen Tageslohn von 50 Kreuzer und die volle Verpflegung. Weiters verlangte Mayrhofer einen Vorschuss für Bauauslagen. Vorläufig sollten ihm für diesen Zweck „etwo 100 fl. (Gulden) … suecesihve nach thunlichkeit der cahsa“, ausgehändigt werden, entschied der Rat.73) Anfangs Oktober desselben Jahres schlug der Oberstadtkämmerer vor, „zu Formierung der Statuen die aus dz (das) Rath-Hauß gesetzet werden, soll ein dichtiger (tüchtiger) Bildhauer außfündig“ gemacht werden. Da er weiter berichtete, dass der hiesige Bildhauer74) „die erforderliche Dichtigkeit und Kunst nicht besitzet, die Ehre des Magistrates auch bey so pretiosen gebäu abhanget“, überließen es die Räte wieder dem Gutdünken Mayrhofers einen geeigneten Bildhauer ausfindig zu machen.75) Die Wahl scheint aus den Bildhauer Johann Jacob Sattler aus St. Florian gefallen zu sein, der im Jahre 1764 um das Bürgerrecht der Stadt Steyr „auf seine Profession und auf die käuflich an sich bringende Hasenkopfische Behausung“ angesucht hatte und der als Könner seines Faches bekannt war.

Ein Jahr nach dem Baubeginn sah sich Mayrhofer veranlasst dem Rat mitzuteilen, dass, „nach alter Gewohnheit“, die für die Stadt arbeitenden Maurer einen um einen Kreuzer niedrigeren Taglohn erhielten, als ihre anderwärtig beschäftigten Arbeitskollegen. Es bestanden also Schwierigkeiten für den Bau Arbeitskräfte zu bekommen. „Da der Baumeister ohnehin viele Arbeit verrichtet die Rüß (Risse) und dgl. macht“, stellte es der Oberstadtkämmerer dem Rat anheim, Hueber hierfür zu entlohnen. Außer der Entschädigung von acht Gulden, die Hueber „wegen des Beschauens“ beim Bau jährlich bezog, billigte ihm nun der Rat, solange beim Rathausumbau durch die Maurer gearbeitet würde, rückwirkend ab 1765, für das „Rüß machen“ und alle andere Extraarbeit, ein Entgelt von fünfzig Gulden je Jahr zu. Weiters teilte Mayrhofer in dieser Sitzung mit, dass die Hofzufahrt („Schlauch“) zum benachbarten Hof des Madlsederischen Hauses (heute Stadtplatz 29) in den Bauplatz des Rathauses einbezogen werden müsste. Es war nämlich festgestellt worden, dass ohne Einbeziehung dieses Platzes eine symmetrische Fassadenbildung, in Bezug auf den Rathausturm, nicht erreicht werden konnte.76)

Im Oktober 1771 wurde der Rathausturm vom Zimmermeister Reylbacher eingedeckt77) und im Februar des folgenden Jahres zeigte Mayrhofer den Räten an, „dass endlich die zeit ankome für zu denken, wie mit Formirung des mit Kupfer eingedeckten Rathhauß Thurms und dessen Vergeltung“ begonnen werden sollte. Auch Fensterkörbe müssten angeschafft werden. Der Rat überließ es ebenfalls dem Gutdünken Mayrhofers geeignete Bestellungen zu machen.78) Steueramtsschreiber Johann Kaltenböck fertigte auf Pergament eine Erinnerungsschrift an, die er am 4. April 1772 dem Rat überreichte. Sie sollte in der Krone des österreichischen Doppeladlers, der die Turmspitze schmückte, zum immerwährenden Gedenken an den Rathausbau, verwahrt werden.79)

Nach einer Bauzeit von rund sieben Jahren war der Umbau des vorderen Gebäudes beendet. Ende Juli 1775 wurden Einrichtungsgegenstände aus dem Nachlass des Schwiegervaters des Administrators von Bendel um 300 Gulden angeschafft und neue Öfen für die Zimmer des Rathauses bestellt.

„Der Bürgerschaft zu lieb“ unternahm Bürgermeister Reichard von Paumgartten auf „eigene Kosten“ im April 1775 eine Reise nach Linz, um dort Landrat von Spann verschiedene Angelegenheiten der Stadtverwaltung vorzutragen. Das Hauptanliegen war der Ausbau des Hintertraktes, über den er eine vom Baubeauftragten Mayrhofer verfasste Kostenaufstellung vorlegte. Leider musste der Bürgermeister erfahren, dass dem Weiterbau nur dann zugestimmt werden könne, wenn „man hierzu mit aigenen geldern versehen ist“. Der Magistrat dürfe auch kein Mündelgeld oder anderes Kapital ohne Genehmigung der „hochen Stölle“ aufnehmen. Mündelgelder, die eine Höhe von 100 Gulden überstiegen, müssten der Landschaft überwiesen werden. Ebenso dürften Unterstützungsbeträge für Arme nicht mehr aus der Stadtkasse gegeben werden, diese sollten vielmehr sofort von den Bürgern und Grundherrschaften eingehoben werden. Der Rat beschloss, wegen Fortführung des Rathausbaues, nochmals eine schriftliche Eingabe zu machen, der ein Bericht Mayrhofers angeschlossen werden sollte.80)

Der Bau wurde fortgeführt, denn die Ratsprotokolle vermerken, dass der Oberstadtkämmerer Baurechnungen über das 3. und 4. Quartal 1775 vorlegte.81) Der Genannte hatte sich öfters gezwungen gesehen, eigenes Geld vorzuschießen; als er am 17. Mai 1775 die Ausgaben für das vorhergehende Jahr bekanntgab, ersuchte er, man möge die von ihm vorgestreckten Beträge nach Möglichkeit82) zurückzahlen. Inzwischen war auch aus Linz die Erlaubnis zum Weiterbau, am 13. Juli sogar der Auftrag eingetroffen, dass das „Rathauß annoch heuer zu Ende gebracht werden solle“.83) Tatsächlich konnte am 26. Oktober das Ratskollegium die erste Sitzung im neuen Sitzungssaal abhalten. Dieser trägt eine Stuckdecke, man betritt ihn durch eine mit Einlegearbeiten verzierte Flügeltüre, deren Türgewände aus rotem Marmor gefügt ist.

Anlässlich der ersten Sitzung im neuen Ratssaal verfasste Stadtschreiber (Magistratsdirektor) Matthäus Guggenpichler nachstehende lateinische Gedenkschrift. Guggenpichler hält in dieser fest, dass am 26. Oktober die erste Ratssitzung im wiederhergestellten Sitzungssaal abgehalten wurde. Der Stadtsenat möge (bei seinen Beratungen) des kaiserlichen Rechtes und der Gerechtigkeit Gottes eingedenk sein und immer durchdachte Beschlüsse fassen. Der Stadtschreiber schließt mit dem Wunsch, die Nachfolger mögen seiner, des Matthäus Guggenpichler, zu dieser Zeit Stadtschreiber, gedenken.

Die Großbuchstaben der Gedenkschrift ergeben zweimal die Zahl 1778 (Chronogramm), also das Jahr, in dem die erste Sitzung abgehalten wurde.

Das als Mittelpunkt des städtischen Verwaltungslebens von Hayberger geplante Rathaus zählt zu den architektonisch bemerkenswertesten Gebäuden der Stadt. Durch monumentale Pilaster, die bis zur Höhe des Dachgeschoßes reichen und durch den vollen Ausbau der Schauseite wird die Höhenausdehnung des Baues betont und der Eindruck eines dritten Stockwerkes hervorgerufen. Im Jahre 1956 wurde das Dachgeschoß tatsächlich ausgebaut, um für die Verwaltung der größer gewordenen Stadt Platz zu schaffen.

Die barocken Fensterverdachungen der Fassade sind geschwungen, die Felder zwischen ihnen und den Fensterumrahmungen weisen Flachreliefs auf. Über dem Eingangstor, dessen Gewände aus Granit gehauen wurde, befindet sich der einzige offene Balkon des Stadtplatzes und ist von einem kunstvoll gearbeiteten schmiedeeisernen Gitter umgeben. Ein Relief des Stadtwappens und die Jahreszahl 1771, das Jahr, in dem der Bau der Fassade vollendet wurde, zieren die Wand über der Balkontüre.

Im Gegensatz zu der prächtig ausgestatteten Fassade des Rathauses ist der Hof mit seinen glatten Mauern, einfachen Fenstergewänden und schlichten Arkaden nahezu schmucklos gehalten. Nur die ebenfalls ans Granit gehauenen Toröffnungen im Hof, Richtung Stadtplatz, Enns und zum südlichen Hoftrakt, heben sich durch ein reicheres Dekor bemerkenswert ab.

Auf der Balustrade des Rathauses stehen in majestätischer Haltung die vier, Johann Jacob Sattler zugeschriebenen prachtvollen, aus Gaflenzer Muschelkalk geformten barocken Frauengestalten. Sie scheinen die Machtbefugnisse der Stadtverwaltung in der damaligen Zeit symbolisch darzustellen. Die erste Figur auf der Brüstung hält Schwert und Waage in Händen — ein altes Symbol des Richteramtes. Um die Füße der zweiten Gestalt, die das Strafrecht personifizieren mag, windet sich eine schwere Kette mit einer Eisenkugel. Kette und Kugel wurden bei der Restaurierung des Jahres 1956 entfernt. Die nächste Statue schwingt einen Weihrauchkessel (turribulum) und hält in der linken Hand einen Weihrauchbehälter (naviculum). Sie deutet auf die Kirchenpatronanz der Stadt hin. Die letzte Figur der Balustrade dürfte die Verwaltung, die auf Grund verbriefter Rechte ihre Tätigkeit ausübt, darstellen. Auf Anbauten des Turmfußes thronen zwei weitere Statuen, von denen eine ein Szepter mit dem Auge Gottes und die andere einen Spiegel trägt. Sie symbolisieren die Allwissenheit Gottes und die Selbsterkenntnis.

 

  1. Taufbuch des Pfarramtes Peuerbach, O. Ö., Bd. III, 8. 205. — Die Geschwister waren: Matthias, geb. 10.1.1678; Magdalena, geb. 17.3.1679; Eva Rosina, geb. 11.11.1680; Anna Regina, geb. 11. 10. 1686; Franz, geb. 30.9.1697; Anna, geb. 17.2.1703. Die Eltern starben rasch hintereinander: die Mutter am 16.12.1729, der Vater am 10.12.1729.
  2. A. Steyr, B. V., K. 11. L. 9, ad 3718.
  3. RP 1721, 66, 152.
  4. RP 1721, 42, 48, 60, 62.
  5. RP 1721, 130, 306.
  6. RP 1731, 123.
  7. RP 1737, 15.
  8. RP 1733, 302. — Hayberger war Mitglied des Äußeren Rates von 1733 bis 1747, Mitglied des Inneren Rates von 1748 bis 1755.
  9. RP 1752, 179.
  10. Im März 1756 legte er diese Ämter zurück, da er Stadtrichter geworden war. Der Rat verlangte jedoch, dass er „bis zur Ersetzung mit all-vorigen Eyfer“ weiterhin als Oberstadtkämmerer und Brückenamtsverwalter tätig sein solle. Die „Repräsentation und Kammer“ in Linz nahm erst im Mai den Rücktritt von diesen Ämtern zur Kenntnis (RP 1756, 143, 201, 208).
  11. RP 1755, 586.
  12. RP 1758, 384, 401. — Bei den Wahlen der Jahre 1761 und 1763 ging Hayberger wieder als Bürgermeister hervor (RP 1762, 2; RP 1763, 415).
  13. RP 1759, 121, 407.
  14. RP 1759, 249; RP 1763, 271; RP 1764, 277.
  15. Taufbuch 1719 — 1732, Bd. IV, Stadtpfarramt Steyr. — Ignaz, geboren am 7. Juli 1722; Regina Theresia, geboren am 10. Oktober 1725; Johann Richard, geboren am 5. Februar 1728. Die Geburt der zweiten Tochter ist in den Taufbüchern des Stadtpfarramtes nicht vermerkt. Beide Söhne starben in jungem Alter.
  16. RP 1760, 174.
  17. RP 1762, 252, 261. Erbschaftssachen im Stadtarchiv Steyr 1729—1762, K.11, L.21.
  18. Totenbuch III, S. 497, Stadtpfarramt Steyr. RP 1764, 3.
  19. Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Oktober 1953, S. 28.
  20. RP 1764, 87. — Zu Verlassenschaftskuratoren wurden die beiden Mitglieder des Inneren Rates Reichard von Paumgartten und Bernhard Großrucker bestellt.
  21. RP 1764, 452.
  22. RP 1760, 177.
  23. RP 1764, 300.
  24. RP 1764, 171.
  25. RP 1764, 205.
  26. RP 1765, 80.
  27. RP 1759, 3, 268; RP 1760, 6, 428.
  28. RP 1759, 246.
  29. RP 1759, 300; RP 1760, 56. Alle Viertelmeister wurden vorgeladen, um mitzuteilen, wer tauglich wäre. Der Rat selbst beschloss, den Schulmeister im Aichet, falls er entspräche, als Rekruten abzustellen. (RP 1759, 328, 329, 331). „Feuerarbeiter“ durften ohne Bewilligung des Eisenobmannes nicht eingezogen werden (RP 1760, 6).
  30. RP 1760, 137, 300, 303.
  31. RP 1758, 381, 407.
  32. RP 1763, 163.
  33. RP 1759, 118.
  34. RP 1760, 199.
  35. RP 1763, 76. — Österreich musste Preußen den Besitz Schlesiens bestätigen und die besetzte Grafschaft Glatz räumen. König Friedrich von Preußen versprach auch der Wahl des Kronprinzen Joseph, des ältesten Sohnes Maria Theresias, zum Kaiser zuzustimmen.
  36. RP 1759, 300; RP 1760, 343, 428.
  37. RP 1762, 228.
  38. RP 1763, 256, 262 ,296, 364.
  39. LV 14, 345.
  40. LV 3, 206.
  41. LV 12, 14.
  42. LV 3, 206.
  43. Mitteilung des H. Archivars Amtsrat Koller.
  44. LV 27.
  45. LV 20.
  46. Brief Bartolomeo Altomontes an den Abt von Admont (im Stiftsarchiv Wilhering). — LV 23, 81.
  47. LV 25, 19.
  48. LV 10.
  49. LV 26, 143.
  50. LV 7, 76.
  51. LV 2, 322.
  52. „Bstallungs Brief“ 1744, 9/5, im Stiftsarchiv St. Florian. LV 8, 30; LV 1, 151 ff. — Prandtauer hätte das Dach ebener gehalten. 1745 wurde der Dachstuhl vom Steyrer Zimmermeister Lorenz Radlgruber und seinem Polier Barthmä Pichler aufgesetzt.
  53. Mitteilung des Herrn Landesarchivdirektors Hofrat Dr. Sturmberger.
  54. LV 13.
  55. Specifikation über das höchst Nothwendige Thurn gebäu zu HofKürchen, von Gotthard Hayberger. Actum Stadt Steyr 15. Febr. 1753. (Akten im Pfarrarchiv Hofkirchen).
  56. LV 18.
  57. Stift Kremsmünster, Kammerrechnung Nr. 2590. LV 11, 63; RP 1738, 173, 268; Steuerbuch 1738.
  58. RP 1753, 133; LV 4, 32.
  59. RP 1754, 210.
  60. RP 1730, 192; RP 1737, 171.
  61. RP 1731, 269; RP 1765, 188.
  62. RP 1738, 148, 175, 199.
  63. Mitteilung des Herrn Oberbaurates Dipl.-Ing. Otto Ehler.
  64. RP 1746, 187; RP 1751, 349; LV 14, 344.
  65. RP 1754, 44; RP 1755, 282.
  66. LV 31.
  67. RP 1757, 428.
  68. Mitteilung des Herrn Dipl.-Ing. Ehler.
  69. Ende 1750 erhielt der Bürgermeister und der Magistrat ein Dekret von der Landeshauptmannschaft wegen des „künftig einzurichtenden Wirtschafts-Collegy.“ Diesem waren die „Juraments- formel und Instruktion“ angeschlossen. Die Wirtschaftskommission hatte jeden Monat ein Protokoll anzufertigen, dem ein Verzeichnis der Ausgaben des Magistrates beigefügt war. Beides wurde dem Magistrat zur Stellungnahme vorgelegt. Wurden keine berechtigten Einwände vorgebracht, übersandte die Stadtverwaltung Protokoll und Ausgabenverzeichnis der Landeshauptmannschaft (RP 1750, 272; RP 1764, 248).
  70. 70) RP 1763, 44.
  71. 71) RP 1764, 305; LV 31: An die Landesregierung wurde am 28. August der Plan mit dem Kostenvoranschlag eingesandt und um die Erlaubnis zum Umbau des Rathauses gebeten. Diese wurde im September erteilt.
  72. RP 1765, 41; RP 1766, 30; BV 3762.
  73. RP 1765, 72, 107.
  74. Ferdinand Kreitsch (Greitsch).
  75. RP 1765, 315.
  76. RP 1765, 107.
  77. RP 1771, 327.
  78. RP 1772, 51.
  79. RP 1772, 116.
  80. RP 1775, 81.
  81. RP 1775, 219, 352.
  82. RP 1775, 121. — „… nach Thuenlichkelt des Cahsae Zuestandts …“
  83. RP 1778, 95.

Literaturverzeichnis

  1. Czerny Albin, Kunst und Kunstgewerbe in St. Florian, Linz 1886
  2. Dehio, Handbuch Niederösterreich, Wien 1955
  3. Dehio – Ginhart, Handbuch der Kunstdenkmäler in der Ostmark, Bd. 2, 1941
  4. Haindl Angela, Die Ergänzung der Bürgerschaft Steyrs im 18. Jahrhundert. Dissertation Universität Innsbruck 1950
  5. Hollnsteiner Johannes, Das Chorherrenstift St. Florian. Bilder zur Kultur- und Kunstgeschichte, Steyr 1925
  6. Hollnsteiner Johannes, Das Stift St. Florian und Anton Bruckner. Leipzig 1940
  7. Janetschek Ottokar, Die schönsten Klöster Österreichs. Wien 1937
  8. Kirchner — Doberer Erika, Stift St. Florian. Wien 1948
  9. Koller Ludwig, Prandtauer und seine Schule. Mitteilungen der Zentralkommission für Denkmalpflege, Bd. XVI, Nr. 2, III. Folge. Wien 1918
  10. Krause Adalbert, Die Stiftsbibliothek Admont. 6. Auflage
  11. Krenn Ingeborg, Häuserchronik der Altstadt Steyrs. V.d.K. der Stadt Steyr, Juni 1951
  12. Lininger Franz, Führer durch das Chorherrenstift St. Florian, 1951
  13. Peyrl Josef, Aus der Vergangenheit des Großraminger Kirchturms. Steyrer Zeitung Dom 4. Juli 1926
  14. Pritz Franz Xaver, Beschreibung der Stadt Steyr und ihrer nächsten Umgebungen. Linz 1837
  15. Pösinger B., Kunst und Kunsthandwerk im Stifte Kremsmünster (Manuskript im Stiftsarchiv)
  16. Schmidl Edmund, Alt-Steyr (Sonderdruck der Steyrer Zeitung Nr. 55, 1905)
  17. Schnell und Steiner, Die Stadtpfarrkirche zu Steyr, München 1940
  18. Schroff Ignaz, Tagebuch (Handschrift aus dem Besitze des Herrn Schuldirektors Pullirsch in Steyr)
  19. Stift St. Florian, Heft 12, Führer zu großen Denkmälern. Deutscher Kunstverlag, Berlin 1944
  20. Wichner Jakob, Geschichte des Benediktinerstiftes Admont vom Jahre 1466 bis auf die neueste Zeit. 1880
  21. Peyrl Josef, Beiträge zur Geschichte der Kirche in Großraming (Manuskript)
  22. Bauakten aus dem Pfarrarchiv Hofkirchen an der Trattnach
  23. Heinzl Brigitte, Bartolomeo Altomonte. Heroldverlag Wien und München 1961
  24. Grimschitz Bruno, Johann Michael Prunner. Wien 1958
  25. Grimschitz, Feuchtmüller, Mrazek, Barock in Österreich. 1959
  26. Litschel Rudolf Walter, Kunststätten in Oberösterreich. Linz 1954
  27. Bamberger R. und Maier-Bruck F., Österreich-Lexikon, 1. Bd. Österr. Bundesverlag 1966
  28. Ofner Josef, Zur Geschichte des Steyrer Rathauses. Amtsblatt der Stadt Steyr Nr. 6, 1962
  29. Krobath Erlefried, Bürgermeister Gotthard Hayberger. V.d.K. der Stadt Steyr, Oktober 1955
  30. Zöllner Erich, Geschichte Österreichs. Don den Anfängen bis zur Gegenwart, 1961
  31. Ofner Josef, Das Rathaus der Stadt Steyr (Gedenkblatt der Generalpostdirektion)
  32. Adamovich Ludwig, Grundriß des österreichischen Verwaltungsrechtes
  33. Demelius Heinrich, Zur Geschichte der Grundbücher von Steyr. V.d.K. der Stadt Steyr, Oktober 1953
  34. Ofner Josef, Zur Geschichte des Schulwesens der Stadt Steyr im 18. und 19. Jahrhundert. V.d.K. der Stadt Steyr, Juli 1949
  35. Edelbacher Ludwig, Landeskunde von Oberösterreich. 1883.

Ratsprotokolle und Steuerbücher im Stadtarchiv, Taufbücher und Totenregister der Stadtpfarre.

Abkürzungen:

LV = Literaturverzeichnis; RP = Ratsprotokoll; St.A. = Städtisches Archiv; K = Kasten; L. = Lade; Stb. = Steuerbuch; V.d.K. = Veröffentlichungen des Kulturamtes; BV= Bürgerrechtsverleihung.

 

Aus den Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 28, Dezember 1967

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