Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit (Fortsetzung)
Von Dr. Erlefried Krobath
Nach dem plötzlichen Ableben des Bürgermeisters Schoiber verfügte Landeshauptmann Graf Thürheim am 4. Jänner 1754, dass vom Rat bis zur Vornahme einer ordentlichen Wahl „ein taugliches Subjekt zu Fungierung des Bürgermeisteramtes“ vorgeschlagen werde. Noch am gleichen Tage entschieden sich alle Ratsherren für den Handelsmann Johann Derfflmayr. Dieser erklärte sich bereit, vorläufig das Amt zu versehen, ersuchte aber, bei der künftigen Wahl damit verschont zu bleiben. Unter Hinweis auf seine „dem hiesig gemainen Stattweesen so Treu- alß Euferig (eifrig) gelaisteten Dienst und hierdurch erworbener meriten“ und wohl auch, um den Amtsantritt schmackhafter zu machen, verliehen ihm die Räte das, nach dem Tode Thomas Schoibers ebenfalls vakant gewordene Täzamt (Getränkesteueramt), mit einer Jahresbesoldung von 200 Gulden. Mit einer weiteren Anordnung des Landeshauptmannes wurde verfügt, dass dem „zum angesetzten Bürgermeister verordneten Johann Derfflmayr der gebührende Respekt und Gehorsam“ zu leisten wäre. Die Viertelmeister hatten namens der gesamten Bürgerschaft das „Gelübde des Gehorsams“ abzulegen.2)
Am 28. April wurde die ordentliche Wahl durchgeführt und Derfflmayr zum Bürgermeister erkoren, trotzdem er vorher nochmals gebeten hatte, ihm dieses Amt nicht aufzubürden.3) Während der nächsten zwei Jahre konnte Derfflmayr seine Stelle nur als „angesetzter“ Bürgermeister versehen, da die kaiserliche Wahlbestätigung noch nicht eingelangt war. Der Magistrat sah sich daher veranlasst, im Mai 1736 an die niederösterreichische Regierung zu schreiben und das Ersuchen um „Beförderung der Ratswahl“ vorzutragen. So erreichte endlich am 26. September 1736 ein vom Landeshauptmann zugesandter „kaiserlicher Wahlbefehl“ den Magistrat, in dem Johann Derfflmayr „allergnädigst zum wirklichen Bürgermeister benennet“ wurde.4) Die Gemeindevertretung setzte sich in dieser Zeit aus dem Bürgermeister, dem Stadtrichter als Repräsentanten des Landesfürsten, 10 Mitglieder des Inneren und 14 Mitglieder des Äußeren Rates zusammen.5) In der kaiserlichen Wahlbestätigung war der Gastgeb Johann Georg Rogg zusätzlich als 15. Mitglied des Äußeren Rates ernannt worden. Die Stadtväter waren jedoch der Ansicht, es sei „vorhin Niehmalen gewöhnlich gewesen, dz (daß) ein Supernunmerarius (Überzähliger) den Rat frequentieret“ und ließen Rogg nicht an den Sitzungen teilnehmen. Man riet ihm, Geduld zu üben, bis ein Ratssitz frei werde.6) Rogg wandte sich nun an den Landeshauptmann, der befahl, der kaiserlichen Einordnung Folge zu leisten und ihn zu Sitzungen und Abstimmungen zuzulassen.7) Da gleichzeitig der Rat aufgefordert wurde, in dieser Angelegenheit beim Landeshauptmann zu erscheinen, beeilte man sich, „nachdem Rogg für den Magistrat die Entlassung aus dem Verhör“ in Linz erwirkt hatte, dem ernannten Äußeren Rat alle Rechte zuzugestehen. Jedoch sollte er, bis eine Stelle frei würde, das „sonst übliche Weindeputat nicht erhalten.“8)
Während der Amtszeit Derfflmayrs unterblieb eine zweite Bürgermeisterwahl.9) Johan Derfflmayr war das dritte Kind aus der ersten Ehe des Handelsmannes und Ratsmitgliedes Michael Derfflmayr, der in den Jahren 1683 bis 1687 Stadtrichter war.10) Er war Eigentümer des heutigen Hauses Enge Nr. 9, in dem er eine Handlung betrieb. Nach dem Tode seines Vaters erbte Johann Derfflmayr ein Achtel am Hause, dessen Steuerwert damals 1.330 Gulden betrug. Durch Abfindung der übrigen Erben brachte er das Haus an sich.
Seine berufliche Laufbahn begann Derfflmayr als „Handelsdiener“. Er etablierte sich später als Fischhändler. In seiner „Hütte im Fischergschirr“ brach 1716 ein Feuer aus und der Rat verhängte deshalb über ihn eine Geldstrafe.11) Am 4. März 1720 bewarb er sich um das Bürgerrecht der Stadt. Seine Frau, die vermögende Witwe Felizitas Winkhlmayrin, brachte zwei Häuser und eine Holzhandlung in die Ehe ein.12) Er betrieb nun auch, neben dem Fischhandel, Holzgeschäfte im Rahmen der Steyrer „Holzhandlungs-Compagnia“. Bei dem großen Brande des Jahres 1727 war er der am schwersten geschädigte Bürger der Stadt. 1728 hatte er mit dem „Wiederaufbau“13) seines Hauses in der Enge begonnen. Wegen der großen materiellen Verluste, die er durch Brände und die Überschwemmung im Jahre 1736 erlitten hatte, sah sich Derfflmayr genötigt, beim Magistrat um Steuerermäßigung zu ersuchen, die ihm auf die Dauer von fünfzehn Jahren gewährt wurde.14) Er starb im Alter von 73 Jahren am 19. Jänner 1740 und wurde im Friedhof der Stadtpfarrkirche beigesetzt.15)
Ein tragisches Schicksal waltete über der Familie Derfflmayr. Zwei Tage nach dem Tode des Bürgermeisters verschied auch seine im 59. Lebensjahre stehende Gattin Felizitas. Etwas mehr als ein Jahr später folgte ihr im Tode auch der einzige unverehelichte Sohn Ignati im Alter von 34 Jahren nach.
Der Grabstein des Bürgermeisters ist nicht mehr erhalten. Eine stark verwitterte längliche Schrifttafel, die sich zwischen zwei Strebepfeilern an der Nordmauer der Margarethenkapelle befindet, ist dem Gedenken der Witwe und des Sohnes gewidmet. Die im Renaissancestil gehaltene Tafel schließt am oberen Ende mit einer Arabeske ab, die untere Begrenzung zeigt einen erhaben gearbeiteten aus zwei Totenbeinen ruhenden Totenkops. Die Tafel trägt nachstehende Inschrift:
AL HIER RUHET IN GOTT DIE WOHLEDL GESTRENGE FRAV
FELICDAS DERFLMAIRIN WEIL: DES WOHLEDEL VND
GESTRENGEN HERRN IOHAN DERFLMAIR GEWESTEN
BVRGERMAISTER VND HANDELS MAN ALHIER SELLIGE FRAV
WITTIB DIE DEN 21 IENNER ANNO 1740 IN 59 TEN IHAR
IHRES ALTERS IN GOTT SELIG ENTSCHLAFEN DAN DER
WOHL EDEL HERR IGNATIVS DERFLMAIR BVRGERLICHER
HANDELS MAN ALDA NOCH LEDIGEN STANDTS DER SEINER
FRAVEN MVETTER DEN 28 FEBRVARI ANNO 1741 IN 34 STEN
IAHRS SEINES ALTERS IN DIE EWIGKEIT NACHGEFOLGET
GOTT VFRLEICHE IHNEN DIE EWIGE RUEHE AMEN.
EIN MUETTER MIT IHREN
SOHN LIGET HIR BEGRABEN
DIE IN DER GOTTESFORHT
GELEBET HABEN
OBZWAR DIE LEIBER HIER
VNDER DER ERDEN
ZU STAVB VND ASCHEN VERWESEN WERDEN
WERDEN DIE SELLEN
DOCH OHN ALLEN LEIDEN
BEI IHREN LIEBEN GOTT LEBEN IN FREIDEN.
Die Tochter des Bürgermeisters, Maria Catharina, vermählte sich mit dem Ratsmitglied und Handelsmann Johann Trojan.
Der von Österreich im Jahre 1737 an die Türkei erklärte Krieg, bei dessen Ende im Jahre 1739 ein Großteil der im Frieden von Karlowitz erworbenen Gebiete verlorenging, zeichnete sich im Alltagsleben der Stadt kaum ab.16) In den Kirchen wurde um den Sieg für die österreichischen Massen gebetet.17) Über Befehl des Landeshauptmannes wurde das Tanzen verboten, ausgenommen von diesem Verbot waren das Tanzen bei Hochzeiten und Verlobungen.18) Die Innerberger Gewerkschaft wurde angehalten, sich zur Lieferung von „Bomben und Stuckkugeln gutwillig zu verstehen“, sonst würde dies angeordnet werden.19) Zur Bestreitung der Kriegskosten wurde von der Bevölkerung eine „Türkensteuer“ eingehoben.20)
„Entsetzliche Wassergüsse“ verursachten im Juli 1736 bedeutende Schäden an Gebäuden und Wasserbauten. Die beiden Flüsse der Stadt überfluteten ihre Umgebung; in der Enge und am Stadtplatz musste man mit kleinen Schiffen den Verkehr aufrechterhalten. Am 18. Juli wurden durch das Hochwasser die zwei „kostbahren Enns- und Steur (Steyr) Pruckhen völlig zerrissen, hinweckh geschwemmet“ und damit die Verbindung zwischen den Stadtteilen unterbrochen, berichtete Bürgermeister Derfflmayr im Rat.21) Er wollte von seinen Ratsfreunden „vernünfftige Mainungen vernemben“, was in dieser Lage zu veranlassen wäre. Man war der Ansicht, bis zur Wiederherstellung der Brücken, eine Überfuhr mit Zillen einzurichten. Wieder wollte man sich an die niederösterreichische Regierung mit einem Bericht wenden, um Hilfe und Unterstützung zu erlangen. Stadtschreiber Dr. Huebmayr verfasste auch ein Ersuchen an die Stände in Linz, mit der Einhebung der Steuern, ohne Berechnung von Verzugszinsen, ein Jahr zuzuwarten.22)
Ein am 2. März 1737 am Wieserfeldplatz entstandener Brand kleineren Ausmaßes, veranlasste den Rat „umb weilen solche Feuers Gefahr Mitlß Göttlicher Gnad und beystand auch durch für bitt des wunderthättigen heiligen und großen Schuz Patrons Floriani abgewendet worden,“ in der Stadtpfarrkirche einen Dankgottesdienst abhalten zu lassen. Den Abbrändlern wurde erlaubt, in Begleitung des Ratsdieners Gregori Stadtler, mit einer „verschlossenen Pixen“ in der Stadt sammeln zu dürfen. Das gesammelte Geld wurde, im Verhältnis zum entstandenen Schaden, vom Bürgermeister persönlich verteilt.23) Von den eingegangenen 77 Gulden 27 Kreuzern erhielt der Schrettschmied Joseph Dägn 50 Gulden, der Rest entfiel auf den Zweckschmied Joseph Fröschl.
Am 24. Juni 1739, zwischen 10 und 11 Uhr nachts, war in Ennsdorf ein Feuer ausgebrochen, das sechs Häuser und sieben Scheunen vernichtete. Die Hauptgeschädigten waren die Schiffmeister Wolf Joseph Pez und Johann Georg Weismayr. Die Abbrändler erklärten, dass sie zur Verhütung weiterer Brandgefahr die Scheunen nicht wiederaufbauen, sondern das bisher in diesen untergebrachte Holz stapeln würden. Bürgermeister Derfflmayr schlug vor, man solle, zu „Abwendung weiterer Gefahr“, diesmal entweder für Maria Zell oder für die Wallfahrtskirche Maria Neustift bei Steyr eine Spende opfern, hierauf beschlossen die Räte, beide Wallfahrtsstätten mit je 12 Gulden zu bedenken.24)
Trotz aller Mahnungen und Strafandrohungen wurden von den Bürgern bei ihren nächtlichen Ausgängen Spanlichter verwendet. Um diesen Übelstand zu steuern und damit die Gefahr der Entstehung von Bränden zu mindern, beauftragte der Rat den Stadtrichter Paumgarttner bei seinem nächsten Aufenthalt in Wien sechs Laternen anzukaufen, die dann im Ennsdorf „aufgemacht“ werden sollten.25) Außerdem wurde „ernstlich und gemessen“ angeordnet, im Ölberggässchen im Herbst und Winter eine Laterne anzubringen. Diese war am frühen Morgen durch den Marktrichter „aufzustecken“ und bei genügendem Tageslicht durch den Erwähnten wieder abzunehmen und zu verwahren.26) Der Magistrat traf auch Vorsorge, um bei einem Brande das Übergreifen auf jene Räume des Rathauses, in denen Akten ausbewahrt wurden, zu verhüten. Es wurden vor der Stadtkanzlei und der Steueramtsregistratur eiserne Netzgitter angebracht, da Flammen durch Gitter nicht durchschlagen.27)
Wegen eines vom Kaiser bei den Landständen Oberösterreichs geforderten Darlehens hatte die Stadt im Oktober 1735 den Auftrag erhalten, innerhalb von drei Tagen alle in der Stadt ansässigen „wohlhäbigen“ Bürger namhaft zu machen. Diesem Antrag widersetzte sich der Rat und beauftragte den Stadtschreiber Dr. Huebmayr, an den Landeshauptmann einen Bericht zu verfassen, in dem dieser die „ohnvermögenheit“ (Unmöglichkeit) den Auftrag zu erfüllen, darlegen sollte.28) Im Jänner des folgenden Jahres verlangte der kaiserliche Hof von der Innerberger Hauptgewerkschaft eine abermalige Vorauszahlung von 40.000 Gulden, wobei die kaiserliche Hofkammer erklärte, dieser Betrag könne auch in Monatsraten von je 5.000 Gulden gegeben werden. Auch diesem Ersuchen stand die Stadt ablehnend gegenüber, da der Stahl- und Eisenabsatz rückläufig war. Überdies hatte der Landesfürst, für ein ihm gegebenes Darlehen, den Bau einer „Eisen-, Geschmeid-, Messer- und Schwarzblechfabrik“ im Land Kärnten bewilligt, was die Stadt befürchten ließ, dass der Absatz der Gewerkschaft weiterhin sinken könnte.
Um sich gegen die Ausrichtung der Fabrik in Kärnten erfolgreich wehren zu können, wurde an die Äbte der Klöster Gleink, Garsten und Seitenstetten, sowie an die Stadt Waidhofen an der Ybbs, die ebenfalls betroffen würde, geschrieben.29) In der Folge teilte der kaiserliche Referendar von Pistreich dem Kammergrafen in Eisenerz mit, dass auf die Gewährung des Darlehens bestanden werden müsste. Aus „gewissen Gründen“ hatte die Eisenerzer Stelle eingewilligt, sie erwartete jedoch von der Stadt, „alß drit Mit Vnirten Löblichen Gewerkschaffts Glüd (Glied)“, dass der Magistrat alle Schritte unternehme, die Auszahlung des Darlehens zu verhindern.30)
Viel Ärger hatte der Magistrat mit dem wöchentlichen Sammeln für die Armenkasse der Stadt. Es würde in die Sammelbüchsen viel „falsches und Ungäbiges“ Geld, oder aber „gar nur Blöchene Plättl“ (Blechplättchen) geworfen. So sah sich der Rat im Oktober 1734 veranlasst, die Viertelmeister zu beauftragen, in den ihnen zugewiesenen Stadtteilen einmal selbst beim Sammeln mitzugehen und in der Folge immer einen anderen Bürger zu bestimmen, der das gespendete Geld „aus der Hand besichtigen und sodann in die Pixen legen“ sollte. Dem Stadtgericht waren jene Bürger anzuzeigen, die sich weigerten, etwas zu geben. Sie sollten als Strafe den doppelten Betrag, zu dem sie sich seinerzeit verpflichtet hatten, erlegen müssen.
Beim Sammeln hatten alle jene Personen, die ein Armengeld in Anspruch nahmen, mitzugehen und zu beten. Da verschiedene Leute nicht mitgingen und andere während des Sammelns nicht laut beteten, verfügte der Rat, dass diese vom Almosenempfang auszuschließen wären. Entschuldigt von der Teilnahme waren nur zu alte und kranke Personen. Der den Sammelzug anführende „aufgestellte“ Kommissar und die begleitenden Bürger hatten eine Liste der Entschuldigten bei sich zu führen.31)
Im Dezember 1736 wurde neuerlich vorgebracht, dass sich „ein Teil der armen Leute schäme, bei der Einsammlung laut mitzubeten.“ Sie erhielten so lange keinerlei Unterstützung, bis sie sich dem Gebot des Magistrates fügten.32)
- Auch Dörfflmayr, Derflmayr, Dörflmayer geschrieben.
- RP 1734,1,2,7. — Johann Derfflmayr gehörte schon ab 1712 dem Äußeren Rate an, er wird 1724 als Mitglied des Inneren Rates und Sondersiechenhausverwalter erwähnt (RP 1724,188).
- RP 1734,138. Schon einen Monat vorher beschäftigte sich der Magistrat mit den Vorbereitungen. Die Ratsherren wurden angewiesen, in schwarzer Kleidung zu erscheinen, die Musik solle vor dem Rathaus zum Empfang bereitgestellt sein. Auch der Speisezettel für die Wahlmahlzeit wurde begutachtet. Da es „allezeit üblich gewesen“, dass die Mitglieder des Äußeren Rates die Speisen bei der Tafel der Wahlkommission aufwarteten, sollten sie dies wieder tun. Die von dieser „Tafel bringed ybrigen Speisen“ hätten dann an die „officir Tafl“ (Beamtentisch) gebracht und diese „ebenfalls honet tractiret“ zu werden. — Der Wahlkommission gehörten Landeshauptmann, Vizedom und Landschreiber mit ihrem Tross von Bedienten und Lakaien an.
- RP 1736,142,316.
- RP 1736,316.
- RP 1736,358.
- RP 1737,17.
- RP 1737,17.
- 1737 starben vier Ratsmitglieder. Die Ersatzmänner wurden im Rate gewählt, die Stimmzettel sandte man unter Verschluss der kaiserlichen Wahlkommission zur Bestätigung (RP 1737,245,252).
- RP 1674,62; RP 1676,59; RP 1680,153; RP 1683,104,107; F.P 1684.7.120. — In erster Ehe war Michael Derfflmayr mit Maria Ederin, in zweiter mit Anna Catharina Merkhlin verheiratet. In seinem mündlichen Testament (testamentum nuncupativum) vom 4.11.1690 vermachte er je einen Hausanteil seiner zweiten Ehefrau, seinen fünf Kindern aus erster Ehe (Matthias, Georg Albert, Johann, Anna Eva verh. Wilhelmbin, Anna Margaretha verh. Salcherin) und der Tochter aus zweiter Ehe Eva Catharina. Den achten Hausanteil erbten die Kinder der Tochter aus zweiter Ehe Maria Magdalena (RP 1707,28,42; RP 1718,85; RP 1739,47; Hausbeschr. 1669. Nr. 63 im St. A.).
- RP 1716,79,181.
- RP 1720,38; Bürgerrechtsverl. 3717.
- RP 1728,47,52.
- RP 1737,46.
- mort. ab anno 1700, Seite 332; Stadtpfarramt.
- RP 1737,301.
- RP 1738,153.
- RP 1737,242.
- RP 1737,326.
- RP 1739,60.
- RP 1736,231; LV 1,133.
- RP 1736,240,251.
- RP 1737,73,90,100,103.
- RP 1739,163,172.
- RP 1736,355.
- RP 1738,332.
- RP 1738,244.
- RP 1735,266.
- RP 1736,36,50,55,98.
- RP 1736,103.
Literaturverzeichnis
- Franz Xaver Pritz, Beschreibung der Stadt Steyr und ihrer nächsten Umgebung. Linz 1837.
- Joses Ofner, Die Eisenstadt Steyr. Geschichtlicher und kultureller Überblick. Steyr 1958.
- Alfred Hoffmann, Oberösterreichisches Schicksal im Wandel der Jahrhunderte. Linz 1946.
- Alfred Hoffmann, Die Quellen zur Geschichte der Wirtschaft im Lande ob der Enns.
- Josef A. Tzöbl, Österreich — Großmacht.
- Bruno Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 2, Stuttgart 1958.
- Ludwig Edlbacher, Landeskunde von Oberösterreich. Wien 1883.
- Heinrich Demelius, österreichisches Grundbuchsrecht. Wien 1948.
Weiteres (Quellenmaterial: Ratsprotokolle, Steuerbücher, Jurisdiktionsakten im Stadtarchiv Steyr, Sterbematriken im Stadtpfarramt Steyr.
Im Stadtarchiv fehlen die Ratsprotokolle der Jahre 1597, 1598, 1726, 1729, 1740 und 1761. Diese dürften bei Verlagerungen verloren gegangen sein. Die Archivalien der Stadt wurden 1704 und 1741 nach Eisenerz, 1809 nach Preßburg und 1944 nach Spital am Pyhrn gebracht.
Aus den Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 27, Dezember 1966