Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit (Fortsetzung)
Von Erlefried Krobath
Der im Jahre 1559 verstorbene Bürgermeister Michael Pfefferl hinterließ vier Kinder: Wolfgang, Christian, Potentiana und Hans Adam.1) Dieser wurde Bürgermeister der Jahre 1590 bis 1594 und 1598.
Die Ratswahlen für die Jahre 1590 und 1591 wurden durchgeführt, ohne dass eine Einflussnahme seitens der niederösterreichischen Regierung erfolgt wäre. Am 19.10.1592 ersuchte die Stadt, wie dies üblich war, um den „gewöndlichen Consenß vnd waall Brief“ zur Abhaltung der Wahlen für das Jahr 1593 an. Wider „alles verhoffens vnd solchen Gemainer Stadt vhraltten Waalgebrauch“ wurde der Stadt mit kaiserlichem Schreiben vom 18. 11. 1592 mitgeteilt, dass der Bruder des Kaisers, Erzherzog Matthias zu Österreich, zu dieser Wahl seine Räte, Landeshauptmann Löbl und Vizedom Gienger, abgeordnet hatte, da auch „sonst im gantzen Lande zu Ausnehmung der Wahlen Commissarii verordnet“ worden sind. Der Bürgermeister mit dem Richter und den Räten der Stadt wandte sich hierauf an Erzherzog Matthias und ersuchte, unter Berufung auf die alten Privilegien und das Herkommen, es bei dem früheren Wahlvorgang ohne Kommissare bleiben zu lassen. Sie bemerkten auch, dass bei der Bürgerschaft der Eindruck entstehen würde, der Rat hätte ihnen die alten Privilegien verwirkt. Mit kaiserlicher Entschließung vom 17.12.1592 wurde der Stadt erwidert, dass es aus „erheblichen vrsachen“ bei der erstergangenen Anordnung bleibe und der Landeshauptmann an den Wahlen teilnehmen werde. Die Privilegien seien nicht so weit zu „ertendieren“, dass „Ihro Majestät nicht sollten wissen dörfen, mit was Bürgern ihr eigne Cammer-Guts-Stadt besetzt; Auch wem sie die Regierung und Administration derselben vertrauen. . .“
Landeshauptmann Hanns Jakob Löbl Freiherr von Greinburg benachrichtigte den Rat knapp vor der Wahl, dass er wegen „Zuegestandener leibsschwachhait“ nicht nach Steyr kommen könne, es möge daher mit der Wahl zugewartet werden. Der Rat antwortete am 19.12., dass wegen des kaiserlichen Befehles aus „sondern vrsachen“ die Wahl nicht verschoben werden dürfe. Schon zwei Tage später teilte Löbl mit, dass eine „Zimbliche bösserung“ seiner Krankheit eingetreten wäre und er rechtzeitig in Steyr eintreffen werde. Am Sonntag, dem Vorabend des St. Thomastages, langte Löbl im Kloster Gleink ein. Durch Abgesandte der Stadt wurde er am Morgen des Wahltages in Gleink begrüßt und gebeten, seine Mittagsmahlzeit in Steyr einzunehmen. Nach eingenommenem Essen schritt man auf „vorbeschechne von Altters ansag vnd offne verkhündigung in Gottes namen“ an die Richterwahl, am folgenden Tage wurde die Bürgermeisterwahl durchgeführt. Löbl wohnte beiden Wahlen bei und reiste nachher wieder nach Linz ab.2)
An der Ratswahl für das Jahr 1594 nahm als landesfürstlicher Kommissär der kaiserliche Rat und Vizedom Hanns Adam Gienger auf Wolfsegg und Rottenegg teil. Am 16.12.1593 teilte der Rat dem Landeshauptmann mit, dass am 19.12.1593, dem Sonntag vor St. Thomas, um 12 Uhr im Rathaus die Wahl, wie „von Alters Herkommen“ gebräuchlich, stattfinden werde. Dem vorhergehenden Samstag werde die Wahl der gesamten Bürgerschaft von Haus zu Haus angesagt und überdies nach der sonntäglichen Hauptpredigt in der Pfarrkirche von der Kanzel bekanntgegeben.3)
Ungeachtet des vom Kaiser im Jahre 1591 mit den Türken abgeschlossenen Waffenstillstandes und trotz der den Türken entrichteten ordentlichen und außerordentlichen Ehrengeschenke, verletzte Hassan Pascha laufend die Grenzen Österreichs durch Raubzüge und Wegnahme von Ortschaften. Der Großvezier Sinan Pascha suchte den regierenden Sultan schon lange zum Kriege zu bewegen. Dieser wurde von den Türken beschlossen, als Hassan Pascha von Bosnien von dem Banus Thomas Erdödy und dem Hauptmann von Karlstadt, Auersperg, geschlagen wurde. Die Türken eroberten 1593 Vesprim. 1594 Raab. Um diese Zeit starb Sultan Murad. Nach ihm bestieg Mohamed III. den Thron und setzte den Krieg fort.
Diese ernste Lage veranlasste den Rat am 20. September 1593 über das „hieig Stadtdefension wösen (Stadtverteidigung)“ bald zu beraten und alle Mängel beheben zu lassen.4) Auf das Patent des Landeshauptmannes vom „Turggenaufbruch vnd dz er Zu ofen (Ofen) ankhumen“ ordnete die landesfürstliche Obrigkeit an, man solle vorerst zur Abwendung der Gefahr, alle Tage morgens um sieben Uhr in der Stadtpfarrkirche und in der Bruderhauskirche eine Betstunde abhalten. Um dies der ganzen Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen, wurde der Auftrag publiziert und von der Kanzel verlesen.5)
Für die zu erwartende Notzeit wurde vom Rat vorsorglich die Ernennung des Jheronimus Händl zum Proviantmeister der Stadt beschlossen.6) Um genügend Getreide lagern zu können, ersuchte man die Herrschaft Steyr, der Stadt einen Kasten (Speicher) zu leihen.7)
Erzherzog Matthias befahl der Stadt im Oktober, dass jeder Bürger etwas für die „Turggenhilff“ spenden solle. Da aber gerade der Simonimarkt abgehalten wurde, sich viele Bürger bei der Weinlese befanden und daher nicht in der Stadt anwesend waren, beschloss man auf sie zu warten um ihre Stellungnahme zu hören.
Am 27. 10. 1593 nahm der Rat zwei kriegserfahrene Knechte, Kaspar Schwarz aus Langem und Hans Jillg aus Nürnberg, gegen ein wöchentliches Wartegeld von je zwei Talern und eine notdürftige Wohnung auf, um sie in Zeit einer eventuellen „feindtsnot Zugebrauchen“.9) Diese mussten sich verpflichten, alles was ihnen von der Stadt, gleichgültig zu welcher Zeit, anbefohlen wird, willig, getreu und mit bestem Fleiß zu verrichten und sich gutwillig gebrauchen zu lassen. Sollten sie gegen einen Feind eingesetzt werden müssen, würde mit ihnen von der Stadt eine „Khriegsbestallung“ abgeschlossen werden. Die zuvor hier gewesenen zwei Knechte Jakob Walther aus Nieder-Aichhorn in Unterschlesien und Matheus Schneider aus Würzburg wurden entlassen und erhielten 1 Taler „Laufgeld“ und 1 wollet (Decke)“. Bürgermeister Pfefferl schlug vor, die zwei neu aufgenommenen Knechte zu einer Übung zu gebrauchen, um dadurch „zuerforschen was Ir erfornhait seie“.
Im April 1594 war der Landesfürst Erzherzog Matthias vom Kaiser zum Oberfeldherren in Ungarn bestellt worden. Er zog mit einem Heer ins Feld, zu dem auch die Steyrer geadelten Bürger 21 wohlgerüstete Reiter beistellten. Nur wenige von ihnen kehrten in die Heimat zurück.
Da man die Stadt in der „Jezt vorstehenden grossen Türckhennott“ vor umherziehenden feindlichen Streifen bewahren wollte, befahl der Rat am 5. August 1594 alle „notwendige fürsehung zu thuen“. Vorerst mussten alle Stadtbewohner, welche aus ihren Häusern durch die Stadtmauer zur Enns Türen gemacht hatten, diese wieder zumauern lassen. Auch diejenigen, die „auf der Wöhr von der Pfarrkhirchen gegen Hof herumb“ mit Bauten „zu weit hinaus“ gekommen waren, sollten diese wieder zurücksetzen. Die Zwinger von der lateinischen Schule (heute Hauptpostgebäude) an bis zum Neutor, in denen Ställe und andere Bauten aufgeführt worden waren, mussten geräumt werden, damit man im Notfälle „hin vnd wider khomen khan“. Von der Lateinschule abwärts zum Ennsturm waren die Zwinger mit Steinen, Schutt und sonstigem Schmutz angefüllt. Es erging hier der Auftrag, dass jeder Besitzer vor seinem Hause den Schutt abfahren solle.10)
Der Verteidigungsgraben um Ennsdorf, der erst vor wenigen Jahren eingeebnet worden war, hatte ebenfalls wieder instandgesetzt zu werden.
Zum Stadtobersten wurde Michael Aidn erwählt.11) Ihm standen zur Seite Thomas Mann als Hauptmann in der Stadt und Hanns Mättlseder als Hauptmann für Steyrdorf. Es wurde auch beschlossen Rüstungsmaterial anzukaufen, die bereits aufgebotenen 30., 10. und 5. Bürger in Formation zu gliedern und an sie die vorhandenen militärischen Ausrüstungsgegenstände auszuteilen.12) Der übrigen Bürgerschaft wurde angeordnet, dass sie mit den in ihrem Besitze befindlichen Waffen und Wehren bei ihren zuständigen Rottmeistern erscheinen sollten. An die ärmeren Bewohner wurde aus den städtischen Beständen Pulver tierteilt.13)
Damit für alle Aufgebotenen Rüstungen bestellt werden konnten, wurde der Bürgerschaft das Rüstgeld abgefordert.14) Die Rüstungen sollten jedoch nach der Lieferung im städtischen Zeughaus aufbewahrt bleiben.
Die Furcht vor einer Belagerung der Stadt stieg, als sich die starke Festung Raab den Türken ergab. Als Zufluchtsorte, zum Schutze der Landbevölkerung gegen feindliche Streifscharen, wurden Enns, Steyr, Klaus und Spital bestimmt. Bei Annäherung der Türken sollten Warnfeuer an deutlich sichtbaren Punkten der Gegend entzündet werden. Vom Rate wurde die Bewachung der städtischen Tore angeordnet.15) Ein gütiges Geschick bewahrte Steyr jedoch vor der Belagerung.
Die Ratswahlen für das Jahr 1598 wurden im Beisein des kaiserlichen Rates und Anwaltes der Landeshauptmannschaft ob der Enns Dr. Kurt Spindler vorgenommen. Zu Beginn dieses Jahres erging vom Landeshauptmann an den Bürgermeister die Aufforderung, sich mit dem Stadtrichter, drei Ratsmitgliedern und sechs Bürgern der Stadt in Linz einzufinden. Es wurden aber vom Magistrat, da man eine Anhaltung befürchtete, am 10. Jänner nur zwei Ratsmitglieder, Hanns Muth und Hieronymus Händl, entsandt. Ihnen wurde vom Landeshauptmann, in Gegenwart des zweiten Kommissärs Dr. Paul Garzweiler und des Abtes von Garsten Martin Alopitius, bei Androhung einer Strafe von 4.000 Dukaten und der kaiserlichen Ungnade befohlen, die evangelischen Prediger der Stadt zu verweisen, die Kirchen zu sperren und den Pfarrer Lampel nach Linz ins Schloss zu bringen, oder ihn mindestens so zu verwahren, dass er nicht fliehen könne.
Auf Grund des Berichtes der zwei Ratsherren wurde vom Rate an den Landeshauptmann ein Schreiben verfasst, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Stadtpfarrkirche Eigentum der Stadt wäre und in ihr seit langer Zeit evangelischer Gottesdienst abgehalten worden ist. In die Sperrung der Kirche und Abschaffung der Prediger könnte der Rat nicht einwilligen. Den Pfarrer Lampl wolle man in der Stadt bis zur Erledigung der gegenständlichen Angelegenheit behalten. In dem Schreiben wurde auch ausgeführt, dass diese Verordnung die Abwanderung vieler Bürger und die Aufkündigung fremder Kapitalien, die in der Stadt angelegt waren, verursachen würde. Hierdurch würde ein unabsehbarer wirtschaftlicher Schaden entstehen und besonders die Eisenhandelsgesellschaft schwer getroffen werden. Der Landeshauptmann antwortete am 13. Februar, dass er auf Ausführung der vom Kaiser ergangenen Befehle bestehen müsse. Er befahl auch die Strafe von 4.000 Dukaten sofort zu bezahlen, da sonst das Vermögen der Ratsherren exekutiert würde. Der Rat versuchte durch ein neuerliches Schreiben eine Aufhebung der ergangenen Befehle zu erreichen. Schon glaubte man, dass die ergangenen Verfügungen rückgängig gemacht worden wären, da der Rat lange Monate keine Antwort erhielt. In der Stadt wusste man nicht, dass Landeshauptmann Löbl den kaiserlichen Hof über die Gegenvorstellungen der Stadt unterrichtet hatte. Wie ein Blitz aus heiterem Himmel wirkte daher die nach neun Monaten einlangende kaiserliche Entschließung, dass die Stadt, wegen Missachtung des vorergangenen Befehles, zu einer Strafe von 8.000 Dukaten verurteilt worden war. Sollte die Summe nicht bezahlt werden, so wurde als Strafverschärfung der Verlust aller städtischen Privilegien und Strafe an Leib und Gut angedroht.“
Gleichzeitig erging der strikte Auftrag, die Schlüssel der Stadtpfarr-, Bruderhaus- und Spitalskirche, sowie sämtliche Stiftungsbriefe und Urbarien (Grundbücher) nach Linz zu bringen. Auch eine genaue Abrechnung über die der Kirche und dem Stifte Garsten gehörigen Güter wurde verlangt. Die öffentliche oder geheime Ausübung des evangelischen Gottesdienstes in Steyr sollte vom Rate sofort unterbunden und die Prediger aus der Stadt entfernt werden. Schließlich wurde gleichzeitig die Ausweisung Pfarrer Lampels, der schon in vorgerücktem Alter stand, aus Österreich verfügt.
Über diese Verfügungen herrschte in der Stadt eine aufgeregte Stimmung, die sich so steigerte, dass der Rat den Ausbruch einer Revolte befürchtete. Noch glaubten viele Bürger, die kaiserlichen Befehle seien nur vom Landeshauptmann angeregt worden. Doch sehr bald darauf langte aus der Residenzstadt Prag ein neuerlicher kaiserlicher Erlass ein, mit dem der Protestantismus in ganz Oberösterreich verboten wurde. Die Bürger wurden belehrt, dass es Rudolf II. diesmal bitterer Ernst war. Nur dem Adel wurde noch gestattet in den Schlössern für sich evangelischen Gottesdienst abhalten zu lassen.
Außer den vorerwähnten Ereignissen verdüsterte das letzte Amtsjahr Pfefferls auch noch eine Unwetterkatastrophe, der am 17. August alle drei Brücken der Stadt zum Opfer fielen.
Hanns Adam Pfefferl wird 1568 als Bürger Steyrs genannt. Er betrieb einen Eisen- und Getreidehandel, überdies war er Gastgeb.17) Im Jahre 1575 erstmalig und dann auch in den Jahren 1576, 1579, 1580, 1583 und 1584 war Pfefferl auch Stadtrichter gewesen. Die erste Wahl des Vorgenannten zum Stadtrichter (1575) veranlasste den Rat, sich mit der Pfefferl gebührenden Anrede zu beschäftigen. Da er Landgüter besaß und vom Landesfürsten geadelt worden war, befahl der Rat, dass dem Namen in amtlichen, in Pfefferls Auftrag gefertigten Schriftstücken, die Prädikate „Edl, Ernvest vnd weis“ vorzusetzen wären.18)
Als Weggefährtin seines Lebens hatte sich der Bürgermeister Clementine Rottalerin, die verwaiste Tochter des Steyrer Ratsbürgers und reichen Eisenhändlers Clement Rottaler erkoren. Diese war vorher, ohne Wissen ihrer Vormünder und des Rates der Stadt, einen heimlichen „Heyraths-Contract“ mit dem bereits dreimal verwitweten Ratsherren Benedikt Ättl eingegangen. Ättl, der „alte Greiß“, wie ihn ein Chronist nennt, hatte auf das schöne junge „Jungfräulein sein Lieb geworffen…, welche er zur ehelichen Zusag heimlich beredet“. Die Sache kam dem Rat zu Ohren „durch sein, des Alten Liebes-Briefl; deren er viel dem jungen kindischen Mägdlein, und sie ihm hinwiederum zugeschrieben. Darob ein Ersamer Rath so groß Mißfallen getragen, daß derselbe, ungeachtet der Ättl in grossen Ansehen und nicht der geringste im Rath war“, den Heiratsvertrag von Amts wegen ungültig erklärte. Ättl wurde außerdem eingesperrt und sollte eine Strafe von 500 Talern zahlen.19)
Pfefferl erbte von seinen Eltern das Haus Stadtplatz 20/22—Berggasse 35/3720) und das Schloss Engelseck. Seine Frau brachte ihm als Heiratsgut das Haus Stadtplatz 23—Ennskai 27 zu.21)
Hanns Adam Pfefferl zu Piberbach starb am Sonntag Invocavit des Jahres 1598. In seinem Testament hatte er der Stadt ein Legat von 1500 Gulden vermacht, aus welchem einem Studierenden Geldbeihilfen gewährt werden sollten. Er wurde in einem Grabe links vom Haupteingang des Taborfriedhofes beigesetzt.
Im selben Grabe liegt sein 1603 verstorbener Bruder. Ihre Erben, die Kinder ihrer Schwester Potentiana Händl, haben 1619 über der letzten Ruhestätte ein Marmorgrabmal mit einem auf der Spitze stehenden Pfefferlischen Wappen, als Zeichen, dass der Mannesstamm der Familie mit den beiden erloschen war, errichten lassen. Auf dem Epitaph war in lateinischer Sprache zu lesen:22)
„Aspicis hos tumulos qui transis forte Viator,
Quorum sint quaeris? Corpora quaeque tegant?
His duo germani fratres conduntur in Urnis,
Antiquum normen queis PIPERONIS erat.
Austriacae Terrae, quondam duo Pignora clara,
Et praeclarorum nobile par procerum.
Concidit ac simul amborum Stirps, Stemma Genusque,
Terra tenet Corpus, Spiritus astra colit.
Ah! quam Vita Nihil, tarn sunt fallacia Mundi!
Gaudia nam cuncta haec Symbola Mortis erunt,
Nil adeoa aeternum est, nihil est, adeoque beatum,
quod fugiat falces, Atropos atra, tuas.
Hoc monumenta docent: tibi dixi, perge Viator,
Die Pace in Christo molliter ossa cubent.”
In sinngemäßer deutscher Übersetzung lautet der Spruch:
„Zufällig gehst du vorbei und siehst diese Grabstelle, Wandrer:
Fragst du, wem sie gehört? Wer hier bestattet liegt?
Unten in dieser Gruft wurden zwei Brüder bestattet,
deutsch im Geblüt, im Stamm lange her Pfefferl genannt.
Einstens für Österreich zwei Unterpfänder der Ehre
und auch an Vornehmheit wohledlen Häuptern gleich,
ging mit der beiden Tod ihre Ahnenreihe zu Ende.
Erde deckt den Leib — sternennah wohnt der Geist.
Ohl Ein Nichts ist das Leben und Trug ist das Dasein auf Erden!
Denn die Freuden zuhauf enden dereinst im Grab.
Nichts hat Bestand und nichts ist glücklich zu preisen, was Deine
Schärfe zu fliehen sucht, finstere Atropos!
Lass Dich dies Mahnmal lehren: Ich sagte Dir, Wandrer, geh weiter!
Sag nur: In Christi Ruh liege sanft das Gebein!“
- V. 1, S. 274. Wolfgang, Ratsbürger in Steyr, gest. 1597, verh. mit Christiana Winklerin, der Witwe des Bürgermeisters Emanuel Fennzl; Christian, wohnte in Piberbach, gest. 1603, verh. in 1. Ehe mit Katharina Preuenhueberin, in 2. mit Anna Maria Händlin; Potentiana, verh. mit Wolff Händl, Bürgermeister in Steyr; Hanns Adam, Steyrer Bürgermeister und Stadtrichter 1575, 1576, 1579, 1580, 1583, 1584.
- V. 8.
- V. 8.
- P. 1593, 273.
- P. 1593, 280, 284.
- P. 1593, 295.
- P. 1593, 297.
- P. 1593, 301.
- P. 1593, 301, 303.
- P. 1594, 563.
- P. 1594, 566, 590.
- P. 1594, 622.
- P. 1594, 612.
- P. 1594, 633.
- P. 1594, 612; L.V. 2, 225.
- V. 2, 229 ff.
- V. 1, S. 274.
- P. 1575, S. 376.
- V. 1, S. 276, 277.
- 1583, Bl. 11, Stb. 1598, Bl. 13.
- 1567, Bl. 23, Stb. 1573, Bl. 27.
- V. 1, S. 322, 323.
Literaturverzeichnis
1 Valentin Preuenhuber, Annales Styrenses, Nürnberg 1740.
2 Franz Raver Pritz, Beschreibung und Geschichte der Stadt Steyr und ihrer nächsten Umgebungen,
Linz 1857.
3 Anton Rolleder, Heimatkunde von Steyr.
4 Franz Raver Pritz, Geschichte der ehemaligen Benediktiner-Klöster Garsten u. Gleink.
5 Wolfgang Lindner, Annalen.
6 Joses Ofner, Die deutschen Schulen der Stadt Steyr.
7 Ilse Neumann, Steyr und die Glaubenskämpfe. V. d. K. Februar 1952.
8 Bürgermeister-, Richter- und Ratswahlen 1580—1617. MK., L. 12, Nr. 970 (St.A.).
9 Jahrbuch der k. k. heraldischen Gesellschaft „Adler“ 1917/18, 33b. XVII und XVIII.
10 Ilse Neumann, Die Einführung des Gregorianischen Kalenders.
11 Darlehensakten, MK., L. 22 (St.A.)
12 Bürgermeister-, Richter- und Ratswahlen 1487—1607. MK., L. 12, Nr. 970 (St.A.).
13 Oskar Freiherr von Mitis, Die diplommäßige Verleihung der Ortsnamenprädikate an den niederen
Reichadel im 16. und 17. Jahrhundert (Adler 1910, Nr. 349).
14 Ludwig Bittner, Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger
Hauptgewerkschaft im Jahre 1625.
15 A. v. Pantz, Die Grabdenkmale der Stadtpfarrkirche zu Steyr.
16 Josef Ofner, Die Eisenstadt Steyr.
17 Erlefried Krobath, Michael Aidn. V. d. K. Dezember 1954.
18 Georg Grüll, Freistädter Geschichtsblätter 1950, 1. Heft.
19 Eder Karl, Glaubensspaltung und Landesstände in Österreich o. d. E. 1525—1602.
Ratsprotokolle 1569—1600, Religionsakten, Steuerbücher (St.A.).
Abkürzungen:
L.V. — Literaturverzeichnis
R.P. — Ratsprotokoll
F — Faszikel
K — Kasten
L — Lade
Stb. — Steuerbuch
Stpf. — Stadtpfarramt
St.A. — Stadtarchiv
Mein besonderer Dank gebührt Herrn Amtsrat Adalbert Koller für die liebenswürdige Bereitstellung eines Teiles der Archivalien.
Aus den Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 19, November 1959