Bürgermeister Gottlieb Schröffl von Mannsperg (1651 —1659)

Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit (Fortsetzung)

Von Dr. Erlefried Krobath

 

Gottlieb Schröffl von Mannsperg erblickte am 1. Mai 1610 als drittes von sieben Kindern des Steyrer Handelsherrn1) Abraham Schröffl und der Elisabeth geb. Mann das Licht der Welt.2) Nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1636 ließ er sich in dem von ihm ererbten Hause Stadtplatz 1 — Ennskai 18 als Handelsmann nieder.3) Schon im Alter von 33 Jahren bekleidete er die Stelle eines Obervorgehers des Verlagsgliedes Steyr der Innerberger Hauptgewerkschaft. Diese einflussreiche Stellung, die er 17 Jahre innehatte, verdankte er nicht nur seinen bedeutenden persönlichen Fähigkeiten, sondern auch den verwandtschaftlichen Bindungen zu den Familien, die nach der Gegenreformation die wirtschaftlichen Schlüsselstellungen in Steyr an sich gezogen hatten.4)

Die Wahlen in die Gemeindevertretung für die Jahre 1651 und 1652 fanden am 6. und 7. Jänner 1651 im Beisein von Wahlkommissären statt.5) Da über kaiserlichen Befehl dem Bürgermeister Egger von Marbach am 7. Februar „daß bis aithero Getragne Burgermaister Ambt Erlassen“ worden war. erhielt der Magistrat den Auftrag, bis zum Einlangen der Wahlbestätigung des Kaisers einen „angesetzten“ (in der Übergangszeit amtierenden) Bürgermeister zu erwählen. Am gleichen Tage erkoren daher die Mitglieder des Inneren Rates, mit acht von vierzehn abgegebenen Stimmen, Georg Wernberger zum „angesetzten“ Oberhaupt der Stadt.6) Die interimistische Amtszeit Wernbergers währte bis zum 15. Juli 1651. An diesem Tag erhielt die Stadt ein Schreiben des Landeshauptmannes vom 11. Juli, aus dem hervorging, dass Ferdinand III. auf Grund der vorgenommenen Wahlen, sich „allergnädigst dahin resolviert habe“, Gottlieb Schröffl als Bürgermeister zu bestätigen. Dies, obwohl von den bei der Wahl abgegebenen 14 Stimmen nur fünf auf ihn entfielen.7) Auch bei den Wahlen für die folgenden Jahre verblieb Schröffl im Amt.8) Über kaiserlichen Befehl sollte er auch noch 1660 das „Burgermaister Ambt“ bedienen, trotzdem für dieses Jahr noch keine Wahl abgebalten worden war.9) Der Bürgermeister war jedoch inzwischen mit der Stelle eines „kaiserlichen und landesfürstlichen Eisenobmannes“ betraut worden.10) Er legte daher in der Ratssitzung vom 19. April 1660 sein Amt endgültig nieder11) und gab auch die Stelle eines Obervorgehers der Innerberger Hauptgewerkschaft in Steyr ab.12)

Auch Bürgermeister Schröffl erachtete es im zweiten Jahr seiner Amtsführung für notwendig, den Ratsherren einen genauen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Stadt und über „deß allgemainen Stattwesens obhabendte Drangsale“ (Drangsale) zu geben.13) Einleitend stellte er fest, dass derzeit nicht einmal ein Viertel der Bevölkerung die Steuern und Abgaben entrichten könne. Die Stadtverwaltung jedoch habe immer die volle Summe der vorgeschriebenen Steuern erlegen müssen. Um diese Beträge aufzubringen, versuchte man Geld zu hohen Zinsen auszunehmen. Infolge der allgemeinen Knappheit an flüssigen Mitteln war es jedoch nicht immer möglich gewesen, die notwendigen Summen zu beschaffen; der Magistrat musste im Vorjahre (1651) dem Land 14.000 Gulden schuldig bleiben. Weitere Steuern in beträchtlicher Höhe waren in den ersten zwei Monaten des laufenden Jahres 1652 fällig. Während man bisher im Rat der Ansicht war, dass sich die allgemeine wirtschaftliche Situation bessern werde, musste Schröffl feststellen, dass die furchtbare Krise anhielt. In Steyr war fast alle Gewerbetätigkeit zum Stillstand gekommen, viele Handwerker und andere Leute waren abgewandert, um anderswo Arbeit zu finden. Dies hatte zu einer weiteren Verminderung der Bevölkerungszahl Steyrs geführt. Zu dieser Zeit waren von den insgesamt 600 im Grundbuch eingetragenen Häusern (Häuser der bürgerlichen Einlage) 70 ganz verfallen und weitere 141 verlassen und leer. Von weiteren 191 Häusern waren die Eigentümer so verarmt, dass sie zu Steuerleistungen nicht mehr herangezogen werden konnten.14) Die ausständigen Abgaben für diese Gebäude betrugen 116.350 Gulden. Wegen dieses „Ellenden Status“ der Stadt bliebe nur übrig, sich wieder an Kaiser Ferdinand III. um Hilfe zu wenden. Der Bürgermeister schloss seine Ausführungen mit dem Vorschlag, den Kaiser zu bitten, eine „Resolution zu erteilen“, dass die Stadt die folgenden zehn Jahre „nicht mehr als was auf eine Feuerstätte (Haus) im Land angeschlagen wird ins Landhaus zu geben schuldig sein solle“. Unter Schilderung der Bedürftigkeit Steyrs sollten weiters die anderen zwei Partner (Rad- und Hammermeister) der Innerberger Hauptgewerkschaft aufgefordert werden, dem Magistrat mit 2.000 Gulden beizuspringen, damit man nicht gezwungen wäre, zu anderen „feindelligen Mitteln“ zu greifen.

Über Ersuchen der Räte unternahm Schröffl mehrere Reisen an den kaiserlichen Hof, um dort die Anliegen der Stadt vorzubringen. Bei einer Audienz im Juli 1652 bat er den Kaiser, dass er auf die Dauer von fünf Jahren alle vom Land vorgeschriebenen Steuern „auf sich nemben“ möge.15)

Eine weitere Reise in Stadtangelegenheiten führte Schröffl im September 1652 wieder an den kaiserlichen Hof nach Prag.16) Um die Kosten dieser Reise zu decken, musste der Magistrat vom Stadtschreiber Hans Leonhard Vogt von Vogtberg 2.000 Gulden borgen.17) Bei dieser Gelegenheit brachte der Bürgermeister auch Anliegen der anderen sieben landesfürstlichen Städte beim Hofkanzler vor.18) Über den Erfolg seiner Vorsprachen berichtete Schröffl dem Rat am 7. Oktober. Es war ihm gelungen, mit dem Präsidenten der n.ö. Hofkammer, Graf von Weißenwolff, über alle wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Stadt „fundamentaliter“ zu konferieren. Wegen der Landessteuern war ihm gesagt worden, dass diese nur die „Ständ genissen“ und der Kaiser von ihnen nichts habe. Immerhin zeitigte diese Vorsprache vor allem das Ergebnis, dass eine Enthebung von allen Rüstgeldern verfügt wurde.19) Gerade das Rüstgeld, eine Abgabe für Rüstungszwecke, war von der Bevölkerung als besonders drückend empfunden worden. Ebenso wurde die Besteuerung des Eigentums der in Steyr ansässigen geistlichen Orden aufgehoben. Den bezüglichen kaiserlichen Erlass, der auch die Befreiung von den Landessteuern auf die Dauer von fünf Jahren beinhaltete, überreichte Schröffl den Ständen anlässlich einer Versammlung in Linz persönlich.20) Bei dieser kam auch zur Sprache, dass der Kaiser das in Ungarn liegende Militär nicht abrüsten könne, da die „Thürckhen allerhandt … Feindtseeligkhait“ zeigen. Ferdinand III. forderte nun, als Beitrag für die Unterhaltung des Militärs, von den Ständen 200.000 Gulden. Zu „Erzeugung Ihrer schuldigen Threu“ beschlossen diese, die Verpflegung der in Ungarn liegenden Truppen in den Monaten Jänner und Februar auf sich zu nehmen. Da Bürgermeister Schröffl aus diesem Beschluss neue Belastungen für Steyr ableitete, erklärte er den Versammelten, dass die Stadt bisher immer ihr Möglichstes geleistet habe. Dies sei soweit geschehen, dass „nunmehr das allgemeine Wesen, alß auch der Burgersmann in Gmain ganz erarmbt“ seien. Es sei überflüssig, zu erklären, dass für weitere Auslagen beim Magistrat keine Mittel zur Verfügung stünden. Schon bis jetzt hatte man große Schulden machen müssen, um die Abgaben zu bestreiten. Für Leihgeld waren hohe Zinsen zu bezahlen, überdies hatten er selbst und auch jene Ratsherren, „so noch ain weniges Stückhl Brod haben“, für geliehene Beträge selbst bürgen müssen.21) Im Laufe der Erörterungen gewann Schröffl den Eindruck, dass die oberen Stände (Klerus und Adel) der Ansicht waren, die wirtschaftliche Lage der Stadt werde düsterer gezeichnet als sie sei. Voll Bitternis sah er sich veranlasst fortzufahren: „… wenn allererst die Beambte vnd Vorsteher der Statt für dero so tag: so nächtliche ohne alle Bsoldung (Besoldung) oder ergewung tragente Anhabige Miehe (Mühe) vnd Arbaith khainen andern Danckh, dan derley ungleichen (falschen) Verdacht vnd noch woll Straff vnd Vngnad (Ungnade): oder dero Erben allerhand Anfechtung künftig zu erwarten haben sollen, wehr wolle sich dan Vehrer (ferner) mit ainem oder anderem Ambt beladen lassen wollen.“ Am Schluss der Versammlung wurde den Städten des Landes „gemessen anbefohlen“, alle Amtsabrechnungen vorzubereiten, damit anhand dieser eine weitere Besteuerungsmöglichkeit geprüft werden könne.

Auch als Syndikus der landesfürstlichen Städte hatte Schröffl verschiedene Beschwerden der Städte abzuhören, die dann dem Kaiser bei persönlichen Audienzen vorgetragen wurden.22)

Wegen der schwebenden Gefahr eines neuerlichen Türkeneinfalles befahl Landeshauptmann Graf Khueffstain im Dezember 1653 den Städten Steyr und Enns geeignete Orte für die Lagerung des „kaiserlichen Pulvers“ namhaft zu machen.23)

Gemeinsam mit dem Ratsmitglied Khnäbl suchte der Linzer kaiserliche Zeugwart in Steyr nach solchen Plätzen. Dieser machte schließlich den Vorschlag, für diesen Zweck den Turm nächst dem Pfarrhof und den sogenannten „Khnöblturm“ instandzusetzen. Der Magistrat jedoch war der Ansicht, dass ein Pulverlager im „Khnöblturm“ den in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Gewerkschaftskasten (Innerberger-Stadel) gefährden würde. Auch Pfarrkirche und Pfarrhof erschienen bedroht, wenn der Turm beim Pfarrhof als Pulverlager ins Auge gefasst würde. Diese Einwände fanden jedoch beim Landeshauptmanne kein Gehör und er meinte, dass in früheren Zeiten in Steyr das Pulver im Schloss und in Linz nächst dem „Collegio“ und dem Stadtzwinger aufbewahrt wurde. Man müsse „diss orths Gott Vertrauen“.24) Mit einem Aufwand von 112 Gulden 13 Kreuzer wurde im folgenden Jahr der „Khnöblturm“ als Pulverlager instandgesetzt.25)

Auch die in Steyr liegende Garnison von 3 Korporalen und 10 „Gmainen Khnechten“ wurde im September 1654 über Befehl der Stände um 132 Mann und 5 Pferde vergrößert, was eine zusätzliche Belastung für die Stadtkassen bedeutete.26) Neuerliche Forderungen auf Geldzuwendungen („Diskretionen“) wurden an den Magistrat gestellt,27) weitere Unterkünfte mussten zur Verfügung gestellt werden.

Alle diese Anforderungen belasteten die Stadt so sehr, dass sie ihre kommunalen Aufgaben fast nicht erfüllen konnte, ja kaum die Ausgaben für Instandhaltung der „unentbehrlichen Stadtgebäude“ aufbrachte.28)

Prälat Rauscher von Garsten beklagte sich beim Bürgermeister im Februar 1656, dass in Garsten durchziehende Soldaten bei Untertanen des Klosters Quartier machten, diese des „Ihrigen beraubten, so daß schier Khainer mehr bey Hauß bleiben“ wolle.29) Er bat Schröffl, künftig Durchmarschierende in größeren Wirtschaften der Stadt unterzubringen und sie für das Quartier zahlen zu lassen. Es sei billig, führte der Prälat aus, dass auch „vermägigere“ (Vermögendere) etwas beitragen sollten, selbst auch jene Mitglieder des Rates, die von einer Einquartierung verschont blieben. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt, da man jene Ratsmitglieder, deren Wohnungen nicht belegt wurden, ohnehin zur Bestreitung der „Diskretionen“ heranzog. Gegen Bezahlung der Quartiere sei man gerne bereit Militär unterzubringen. Doch fanden die Stadtväter, dass es aus „erheblichen Ursachen“ nicht ratsam sei, von den Truppen Quartiergeld zu verlangen.

Die trostlose wirtschaftliche Tage Steyrs hatte ihre Rückwirkungen aus die Innerberger (Eisenerzer) Hauptgewerkschaft. Im Jahre 1625, anlässlich der vom Kaiser anbefohlenen Reorganisation des Innerberger Eisenwesens, war die unter Garantie der Stadt Steyr geführte Eisenhandelsgesellschaft mit ihren Verlagsforderungen an die Rad- und Hammerwerke der neu gegründeten Innerberger Hauptgewerkschaft, einer Erwerbsgesellschaft aus Gewinn und Verlust, eingegliedert worden. Bei Gründung dieser unterließ man es jedoch, sie mit einem entsprechenden Betriebskapital auszustatten. Wie Pantz meint,30) scheint die Inkorporierung der Eisenhandelsgesellschaft „keineswegs mit voller Zustimmung der Rad- und Hammermeister (Erzeugung und Bearbeitung des Eisens), vollzogen worden zu sein.“ Bergrichter Weißenberger berichtete 1669 der kaiserlichen Visitationskommission, es sei den Vorerwähnten nie eingefallen Steyr zu inkorporieren, man habe es erst nachträglich „herzbrechend“ entdeckt. Im Rat kam es am 13. Juli 1645 zur Sprache, dass es dem genannten Bergrichter während eines Gespräches auch „außgestossen“ hatte, dass die Stadt nur „ain Todte vnd nit richtige Einlag hette.“31)

Der Magistrat war wegen der laufend an ihn gestellten Anforderungen durch den Kaiser und die Stände, aber auch durch eigene Erfordernisse, stets in ärgster finanzieller Bedrängnis. Um nun oft nicht mehr aufzuschiebenden Verpflichtungen nachkommen zu können, sah sich die Stadtverwaltung sogar genötigt, von der Hauptgewerkschaft Abschlagzahlungen auf künftige Ertragsanteile zu erzwingen. Dies geschah in einer Weise, dass man den Wert einer Jahresproduktion vor dem endgültigen Rechnungsabschluss, nach der Eisensatzordnung feststellte. Von dem so errechneten Wert wurde nun, ohne Bedachtnahme auf Lagerbestände, Absatzmöglichkeit und uneingeschränkte Erzeugung, der in der Kapitulation des Jahres 1625 mit 5 % festgesetzte Ertragsanteil an die Stadt ausbezahlt. Sie erhielt auf diese Weise bis zum Jahre 1669 um rund 35.000 Gulden mehr ausbezahlt als ihr Ertragsanteil ausmachte.32) Da ja der Abverkauf des Eisens in den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts stockte, die Erzeugung jedoch in unverminderter Höhe aufrechterhalten wurde, verfügte die Hauptgewerkschaft natürlich nicht über die notwendigen flüssigen Mittel, um die rechnungsmäßig geschaffenen Ertragsanteile an die Stadt auszubezahlen. Es mussten daher die erforderlichen Geldsummen zu Zinssätzen von 6—8 % geliehen werden. Dies führte in späterer Zeit dazu, dass die Hauptgewerkschaft immer mehr in Abhängigkeit einzelner Geldgeber geriet. Auch über landesfürstlichen Befehl hatte die Hauptgewerkschaft mitunter Zahlungen an die Stadt zu leisten. So wurden jene angewiesen, für die Einquartierung der Johann von Werth’schen Truppen in Steyr (1649—1650), die dem Magistrat 100.000 Gulden kostete, 30.000 Gulden beizusteuern.33)

In der einschlägigen Literatur wird Schröffl der Vorwurf gemacht, dass seine Wirksamkeit als Obervorgeher „des übermächtigen Verlagsgliedes (Steyr) und einflussreichsten Mitgliedes der Verwaltung ein Gutteil der Schuld an dem Verfalle“ der Innerberger Hauptgewerkschaft trüge.34) Man führt an, dass „unvernünftige Betriebsführung, Erzeugung ohne Rücksicht auf die Marktverhältnisse, eine verspätete Bilanzlegung, ein Rückstand in der Ertragszahlung und ein sinnloses Schuldenmachen“ in dieser Zeit die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kennzeichnen.

Diesen Anwürfen sei entgegenzuhalten, dass es gerade Schröffl war, der, als er 1647 auf kurze Zeit als Obervorgeher zurücktrat, dem Rat der Stadt am 22. Februar 1647 einen Situationsbericht über die dem „gesambten werkh (Hauptgewerkschaft) höchst schädlichen Punkte“ gab. Eingangs erwähnte er, dass seit der Gründung der neuen Gesellschaft im Jahre 1625 viele Abrechnungen beanstandet wurden und zu diesen, trotz mehrfacher energischer Urgenzen, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (1647) keine Aufklärung erfolgte, bzw. die Schäden nicht gutgemacht wurden. Allein der „Raucheisenverlust“ bis 1645 sei mit 55.495 Gulden zu beziffern. Für den Abgang von „Stückhen“ und „Raucheisen“ im Wert von 6.806 Gulden machte er den gewesenen Blahhausverwalter Matthias Weißenberger verantwortlich. Er brachte vor, dass der ehemalige Obervorgeher in Weyer, Hannß Prenner, durch „Zu sich Nembung“ von Gewerkschaftsgeldern, weiters durch Verkauf gewerkschaftseigenen Getreides und Honigs einen Schaden von 8.000 Gulden und Wolff Berger einen solchen von 2.500 Gulden gemacht hatten.35)

Auf diese Umstände machte Schröffl den Rat aufmerksam, da Bürgermeister Achtmarkt anlässlich der „Raithungs Aufnamb“ für 1643 und 1644 darüber nicht berichtet hatte. Im Jahre 1650 sah sich Schröffl genötigt, im Rat „feierlichst dagegen zu protestieren, dass er Höherenorts verleumdet worden sei, obwohl er stets nach möglichen Kräften, solange er Ratsmitglied war, keinen eigenen Nutzen gesucht oder Zu- oder Abneigung geübt habe.“36) In der Folge verzichtete er auf seine Stelle als Verordneter der sieben landesfürstlichen Städte, trotz des heftigen Einspruches seitens des Rates.37)

1654 berichtete der Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Obervorgeher der Hauptgewerkschaft dem Rat, dass sich trotz der nun schon einige Jahre dauernden Friedenszeit der Eisenverkauf im Land nicht gesteigert hatte. Auch der Krieg zwischen England und Holland (1652—1654) hatte nicht den erwarteten größeren Stahlabsatz gebracht. Augenscheinlich hatte sich die Kaufkraft der Bevölkerung nach dem Dreißigjährigen Krieg noch nicht erholt. Schröffl warnte daher vor allem die Preise zu erhöhen, denn dies würde den Absatz des Eisens noch mehr beeinträchtigen.38)

Auf Anordnung des Landeshauptmannes wurde am 15. März 1652 eine Kommission gebildet, die zu untersuchen hatte, ob sich noch irgendwo im Stadtbereich „unkatholische Bürger, Ehehalten, Manns oder Weibspersonen“ aufhielten. Dieser Kommission, bestehend aus den Ratsherren Samuel Ortner und Matthias Morgen, einem Kanzleiangestellten, und den zuständigen Viertelmeistern, wurde befohlen, jedes Haus zu visitieren und angetroffene Nichtkatholiken in einer Liste zu erfassen.39) Eine weitere Weisung der Landeshauptmannschaft vom Juni 1652 beauftragte den Magistrat, zu sorgen, dass evangelische Emigranten vor ihrer Abreise die Nachsteuer bezahlten.40) Auch der Rat ordnete im selben Monat an, dass auf Grund des kürzlich erlassenen Reformationspatentes und mit einem von der Stadtkanzlei angefertigten Personenverzeichnis, von allen Bürgern und Inwohnern Steyrs Beichtzettel abverlangt würden.41)

Als Kerntruppe der Gegenreformation beeinflusste das kulturelle Leben der Stadt in dieser Zeit ganz entscheidend der Jesuitenorden. Weil dieser „so woll auf der Canzl (Kanzel) alß im Beichtstuell, vnd bey dem Altar, wie nit weniger bey denen Khrankhen, vnd Vorderist mit Instruction der Jugent in Schuelen vnd Khinderlehren der Statt merckhlichc Dienst“ erwies, schlug Bürgermeister Schröffl im Jahre 1653 vor, dem Orden für seine Kirche einen im Rathause vorhandenen Traghimmel zu geben.42) Ebenso gab der Rat diesem Orden für die von ihnen mit besonderer Sorgfalt und allem Prunk gefeierten Karfreitagsprozessionen laufend Subventionen.43) Über Antrag des Bürgermeisters übernahm die Stadt auch die Kosten für die Anfertigung eines Bildes im Refektorium der Kapuziner. Dieses stellte das Letzte Abendmahl dar.44) Außerdem billigte man den Patres jährlich eine gewisse Summe für den „Trunk“ zu.45) Die Dominikaner erhielten 1656 für die Anschaffung von Betstühlen 150 Gulden und ab 1657 wöchentlich 5 Gulden.46) Kleinere Unterstützungen wurden auch den Nonnen gewährt.47)

Nach dreißigjähriger Regierungszeit starb am 2. April 1657 Kaiser Ferdinand III. im 49. Lebensjahr. Aus diesem Anlass langte am 4. Mai ein Befehl des Thronfolgers Erzherzog Leopold von Österreich beim Magistrat ein, der besagte, dass auf die Dauer eines Jahres in der Stadt „freudenspill“ und Musik zu unterlassen wären.48) Der Magistrat wurde eingeladen, an den Trauerfeierlichkeiten für den Verstorbenen in Linz teilzunehmen.49) Ein weiteres Verbot, während des Trauerjahres „Fröhlichkeits Musica sowohl bei Hochzeiten als anderen actibus“ abzuhalten, erließ der Landeshauptmann, der gleichzeitig anordnete, dass „alle vnd Jede hinterlassene Kayserliche Räth, nobilitirt vnd andere titulirte Persohnen“ zum Gedächtnis an den verschiedenen Herrscher die „gewöhnliche Clag anthuen sollen.50) Pritz51) stellte fest, dass Steyr an Ferdinand III. einen großen Wohltäter verloren hatte.

Die gewählten Stadtrichter mussten auch vom Kaiser als Landesfürsten in ihrem Amte bestätigt werden. Nach dieser Bestätigung erhielten sie von der niederösterreichischen Regierung in Wien Acht und Bann (Jurisdiktionsrecht) verliehen. Um die hohen Unkosten der Reisen nach Wien, wo sie persönlich erscheinen mussten, zu sparen und „zur Beschleunigung des Verfahrens gegen Malefikanten“ bewilligte Ferdinand III. am 9. August 1655 den Städten Steyr und Linz, dass die in diesen Orten gewählten und bestätigten Stadtrichter, die schon einmal das Recht hatten Acht und Bann auszusprechen, nun für ihre ganze Amtsdauer das Jurisdiktionsrecht besitzen sollten, ohne dieses, wie bisher, jährlich empfangen zu müssen.

Ferdinand III. bemängelte bei den Ratswahlen für 1653 und 1654, dass diesen Bürgermeister Schröffl, „etliche Ratsfreund“ und Stadtschreiber Vogtberg persönlich beigewohnt hatten. Dies sollte abgestellt werden, damit die wählenden Bürger eine „freye Stimbe“ hätten. Vor den anwesenden Gemeindevertretern hätten sie „respect“. Außerdem wollte der Kaiser wissen, was es für „gründliche Beschaffenheit“ mit den Schulden der Stadt hätte. Dem Landeshauptmann befahl er, dem Steyrer Rat anzuordnen, dass der „Stadt-Vorgeher“ künftig ohne Bewilligung des Kaisers oder der n.ö. Regierung Schulden über den Betrag von 500 Gulden nicht machen dürfe und dies nur, wenn es der „Stadt Notdurft erfordere“. Doch sei diese Genehmigung nicht derart zu missbrauchen, dass man öfters kleinere Beträge entlehne.

Auf Anregung der kaiserlichen Wahlkommissäre Landeshauptmann Khueffstain und Vizedom Grundtemann wurde am 6. März 1653 eine Änderung in der Gemeinde beschlossen. Statt der bisherigen drei Vertretungskörper (Alter und Junger Rat, Rat der Genannten) verwalteten künftig auch in Steyr, wie in den anderen landesfürstlichen Städten des Landes, nur mehr zwei Räte das Gemeinwesen. Alter und Junger Rat bildeten den Inneren, die „Genannten“ den Äußeren Rat.53)

Nach Überwindung vieler, hauptsächlich vom französischen Hof bereiteter Schwierigkeiten, erfolgte am 18. Juli 1658 die Wahl Erzherzogs Leopold zum Kaiser, am selben Tag des folgenden Monates wurde er in Frankfurt am Main gekrönt. Die landesfürstlichen Städte, unter ihnen Steyr, erhielten am 25. Juli vom Landeshauptmann Graf Ungnad und vom Grafen Weißenwolff den Befehl, wegen dieser Wahl durch ein „Te Deum Laudamus vnd andere Freydens acten (Freudebezeigungen) Ihre vnderthenigste Freyden sehen vnd Spüren“ zu lassen.54) Demzufolge ordnete der Rat an, dass Gott mit „ainem zierlichen Te Deum Laudamus vnd darzue erforderter Burgerschafft Inbrünstiger Dankh“ gesagt werden solle.55) Dem feierlichen, vom Garstener Abt Roman Rauscher zelebrierten Hochamt wohnten der Bürgermeister und alle Räte, die „Kavaliere“ der Umgebung und die Bürgerschaft bei. Eine 300 Mann zählende Kompanie des Bürgerkorps mit Gewehren schoss Salven. Auf den Gottesdienst folgte ein Festessen, das im Rathaus und beim Ratsherrn und Gastwirt Daniel Khnäbl gegeben wurde. Den Angehörigen des Bürgerkorps wurden 10 Eimer Wein ausgeschenkt. Ein nächtliches Feuerwerk beendete die Feier.56) Der Reif- und Schwerttanz wurde diesmal über Beschluss des Rates nicht vorgeführt.57)

Zur Erbhuldigung für den neuen Landesfürsten wurden am 9. September nach Linz als Vertreter Steyrs Bürgermeister Schröffl, Stadtrichter Galmperger, vier Ratsherren und zwei Fähnlein des Bürgerkorps entsandt, denen „ein Zentner Pulver vnd etwas von Lunden“ (Zündlunte) mitgegeben wurden.58) Überdies hatte die Stadt für den Kaiser und die Angehörigen seines Hofes zehn „saubere“ Betten mit Bettzeug nach Linz zu liefern.59) Auch für die Weiterreise Leopold I. nach Prag musste der Magistrat drei vierspännige Kutschen stellen.60)

1652 war im Rathaus „ain aigenes orth“ für die Unterbringung der bisher in einigen Zimmern des Dominikanerklosters untergebrachten städtischen Registratur fertiggestellt worden. Bürgermeister Schröffl schlug vor, bei der Übersiedlung die Registratur nach neuen Gesichtspunkten zu ordnen und die Magistratsakten in „beste (wichtigste), Mittere vnd geringiste von ainander zu separiren“. Neben der Stadtschreiberei unterstand die bisherige Registratur dem Stadtschreiber (heute Magistratsdirektor) Vogt von Vogtberg. Diesem wurden jährlich 140 Gulden aus der Stadtkasse zur Entlohnung der mit der Registratur nebenamtlich beschäftigten Schreiber angewiesen. Nach Ansicht Schröffls erforderte jedoch die Registratur eine eigene Person. Es wurde daher Georg Vorster für diese Agenden eingestellt, dem hierfür der Gehalt eines Oberschreibers im Betrag von jährlich 240 Gulden ausgesetzt wurde. Dem ersten Registraturangestellten Steyrs wurden nach der Vereidigung die nötigen Instruktionen erteilt und die Registraturschlüssel ausgehändigt.61)

Seit „uralten Zeiten“ wurde im Rathaus ein Rupfen- und Leinwandmarkt abgehalten. Im Mai 1653 führte der Rat Klage darüber, dass die Handelsleute diese Waren nunmehr direkt in ihre Geschäfte bringen ließen und damit den öffentlichen Markt im Rathaus schädigten.62) Da jedoch der Einkauf beim Erzeuger unter Umgehung des öffentlichen Marktes nicht erlaubt war („Fürkauf“), wurde der Stadtrichter beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass auch in Zukunft „alle vnd Jede Rupfen vnd Leinwathen“ ins Rathaus gebracht würden. Ohne Ansehung der Person wäre jenen, die weiterhin gegen dieses Gebot verstoßen sollten, die Ware „weckhzunemben“.

Über Bitte der Steyrer Kaufleute wurde der Stadtrichter im Jänner 1658 beauftragt, an den kaiserlichen Hof einen Bericht zu erstatten, weil die Steinbacher Messerer das Verbot missachteten und Handel mit Venediger- und anderen Waren betrieben und dadurch den Steyrer Handel beeinträchtigten.63)

Auch Bürgermeister Schröffl blieb es nicht erspart, sich während seiner Amtszeit mit Vorkehrungen zur Abwehr der Pest zu beschäftigen, die in dem nahen „Unterösterreich“ (Niederösterreich) bereits aufgetreten war. Von einer Reise zurückgekehrt, berichtete er am 16. Oktober 1653, dass in einigen Orten des Nachbarlandes Pest und Seuchen aufgetreten waren. Wegen der häufig durch Steyr ziehenden „Bettler und Pilgramb“ solle, damit diese nicht in die Stadt kämen und so die Krankheiten einschleppten, vor jedes der vier Stadttore ein Wächter gestellt werden. Die zur Weinlese nach Niederösterreich fahrenden Steyrer wolle man jedoch vor einer Kontumaz verschonen.64) Über die Pestfälle in Wien sprach Schröffl im September 1654. Er meinte, dass man auch in diesem Fall Vorsorge treffen müsse, da „viele Wirte, Händler und Schiffsleute“ dauernd nach Wien unterwegs wären und dann wieder in die Stadt zurückkehrten.65)

Zahlreich waren die Ehrungen, die Schröffl zuteilwurden. Nach der Verleihung des rittermäßigen erbländischen Adels am 13. Juli 1646 erhielt er im April 1655 das Prädikat „von Mannsperg.“66) Anlässlich seiner Bestellung zum Eisenobmann für Ober- und Niederösterreich wurde er mit dem Titel „Röm. Kaiserlicher Majestät Rat“ ausgezeichnet. Die Stadt übereignete ihm 1659 zum Dank für seine Bemühungen um städtische Belange67) beim kaiserlichen Hof den im Burgfried gelegenen Adelssitz „Ennsleiten“ (heute Haratzmüllerstraße 66).68)

Weiters wurden er und seine Frau auf Lebensdauer von allen Landessteuern und anderen „bürgerlichen real vnd personal oneribus“ befreit. Auch schon in früheren Jahren hatte sich der Rat dem Bürgermeister gegenüber erkenntlich gezeigt, weil er für die Anliegen der Stadt so oft erfolgreich eingetreten war. „Für die vielfältige Mühe, Sorge und Arbeit im Amte, und damit er sich des Stadtwesens Wohlfahrt auch weiter mit solchem Eifer angelegen sein lasse“, wurden ihm im Mai 1655 1.000 Gulden69) und im September 1657 weitere 1.000 Gulden sowie eine Begrenzung der Steuern für sein Haus und den Garten auf der Ennsleite auf 10 Gulden jährlich zuerkannt.70)

Schröffl war viermal verheiratet und hatte seine Wahl stets unter den Töchtern einflussreicher Steyrer Familien getroffen. Am 10. Juli 1634 vermählte er sich mit Eva Stauber, die, kaum ein Jahr später, am 8. Mai 1635, starb.71) Die zweite Ehe ging der Bürgermeister mit Maria Prenner im September 1635 ein.72) Auch diese Gattin verschied schon am 1. Jänner 1640. Im Mai 1641 nahm Schröffl Maria Kleophe Neidlinger zur Frau,73) die am 12. April 1655, im 34. Lebensjahre stehend, verblich.74) Nach sechs Monaten Witwertums, am 11. Oktober 1655, lud der Bürgermeister die Ratsherren zu seiner vierten Hochzeit mit der „Edlen Ehrntugentreichen Junckfrau Regina, Weilandt Herrn (Apothekers) Marxen Wuschletitschen des alten Rats alhie vnd Frauen Reginae, einer geborenen Wenigin von Greiffenfelß . . . Tochter“. Zu dieser Vermählung entsandte der Rat als Vertreter den Stadtrichter mit einem Hochzeitsgeschenk von 50 Reichstalern.75) Die erste Ehe blieb kinderlos, der zweiten entstammten zwei, der dritten zwölf und der vierten sieben Kinder. Das letzte und einundzwanzigste Kind wurde dem Bürgermeister in seinem 59. Lebensjahre geboren.76)

Gottlieb Schröffl starb am 14. September 1680.77) Die Söhne des Bürgermeisters wurden zumeist kaiserliche Beamte und verzogen aus Oberösterreich. Ein Urenkel, Ignaz Schröffl von Mannsperg, vermählte sich mit Gräfin Rosalie Stockhammer und wurde dadurch Herr auf Burg Pernstein und Augezd in Mähren, Landmarschall und Geheimer Rat.

  1. LV 10, 311 f.
  2. Abraham Schröffl (geb. 1569, gest. 1636; Heirat am 3. Feber 1604) war auch Vorgeher in Weber. Er hatte sechs Kinder.
  3. 1620, 67; RP 1651, 437: Schröffl ersucht, dass er „aine Claine Spuelen Wasser von der Großen durch den Platz gehendten Prunröhr … in sein Wohnhaus fiehren dürfte“. RP 1650, 292: Schröffl hat seine „Aigenthumbliche behaußung am plaz, neben des Herrn Randt und Obingers Häusern“ (heute Stadtplatz 42 — Berggasse 59), dem Handelsmann Caspar Premier veräußert. — Am 14.2.1653 teilt J. Chr. Staindl dem Magistrat mit, dass er Gottlieb Schröffl sein Gut Engelsegg verkaufte.
  4. Seine Mutter war eine der drei Schwestern des Bürgermeisters Cosman Mann von Mannsperg, sein Schwager, der spätere Bürgermeister der Stadt Maximilian von Luckner, der mit Anna Barbara Schröffl vermählt war. Luckners Schwester wiederum hatte den bedeutendsten Großhändler jener Zeit, Georg Mittermayer von Waffenberg, zum Mann.
  5. RP 1651, 400; RP 1652, 2. — Nach den Wahlen wurden „verehrt“: dem Landeshauptmann 100, dem Vizedom 50 und dem Landschreiber 30 Silberkronen (RP 1651, 6).
  6. RP 1651, 85: LV 9.
  7. RP 1651. 262.
  8. LV 9. Für 1653 und 1654 wurde am 2. und 3. Feber 1653 gewählt (RP 1654, 21), die Bestätigung der Wahl wurde, am 25. Jänner 1654 bekanntgemacht. Bei dieser Gelegenheit wurden die Bürger auch ermahnt, bei Aufforderung fleißiger im Steueramt zu erscheinen und nicht nur, „wie bis dato beschchen, Ihre Weiber zu schickhen“. (RP 1654, 21). Im Dezember 1655 wurde Schröffl als Bürgermeister für 1655 und 1656 bestätigt (RP 1655, 168). Am 4.1.1657 trafen Landeshauptmann Graf David von Ungnad und Vizedom Grundtemann als Wahlkommissäre ein. Am folgenden Tage wurde an die Wahl des Bürgermeisters geschritten (LV 9). Die nächste Wahl wurde am 2. und 3. Oktober 1658 abgehalten (RP 1658, 93, 156). Dem Landeshauptmann als Wahlkommissär wurden 40 q Eisen „verehrt“.
  9. RP 1660, 20.
  10. Als Eisenobmann bezog Schröffl ein Gehalt von 600 Gulden, ein Wohnungsgeld von 80 Gulden, zum Unterhalt des Kanzleipersonals 200 Gulden und weiters für Kanzleierfordernisse 25 Gulden. Schröffls feierliche Einführung in dieses Amt erfolgte am 29. 6. 1660 im Schloss (RP 1660, 83, 115).
  11. RP 1660, 57.
  12. RP 1660, 47.
  13. RP 1652. 2 — Schon 1650 hatte man begonnen mit aller Härte ausständige Steuern einzutreiben (RP 1650, 90).
  14. LV 1, 295 f.
  15. RP 1652. 225. — Für diese Bemühung Schröffls zeigte sich der Rat durch eine „Dankbarkeitsremuneration“ in Gestalt einer Anweisung über 400 Gulden auf Erträge der Hauptgewerkschaft erkenntlich. Die Begleiter des Bürgermeisters, die Ratsherren Mittermayr und Bürger, erhielten ebenfalls Anweisungen über 300 bzw. 150 Gulden. — Pritz (LV 1, 299) schreibt, dass der Kaiser schon am 6. Juni eine Abgabenfreiheit auf fünf Jahre (1653 —1658) verordnet habe.
  16. RP 1652, 313.
  17. Dieser verlangte eine 6-prozentige Verzinsung des Geldes und als Sicherstellung die Verpfändung gewisser Mauteinnahmen der Stadt.
  18. Für notwendige „Verehrungen“ hatten aufzukommen: Steyr mit 180, Linz mit 112, Enns mit 61, Freistadt mit 63, Gmunden mit 12 und Vöcklabruck mit 30 Gulden (RP 1652, 322).
  19. RP 1652, 332 — 335.
  20. Am 1.12.1652. RP 1652, 362.
  21. RP 1652, 363. — Schröffl trat aber nicht nur als Bürge, sondern auch als Geldverleiher in Erscheinung. Die Stadt schuldete ihm bis zum 15.5.1654 8.259 Gulden, 5 Schilling, 12 Kreuzer (RP 1654, 78).
  22. RP 1653, 105.
  23. RP 1653, 201.
  24. RP 1653, 203.
  25. RP 1654, 4.
  26. RP 1655, 114. — Größere Einquartierungen bekam die Stadt auch im Jahre 1656 (RP 1656, 47, 52) und 1658 (RP 1658, 92).
  27. RP 1656, 14, 22.
  28. RP 1652, 372.
  29. RP 1656, 22.
  30. LV 12, 82.
  31. RP 1645, 136.
  32. LV 12, 86.
  33. LV 12, 84,
  34. LV 10, 311.
  35. RP 1647, 59.
  36. RP 1650, 98.
  37. RP 1650, 99, 149.
  38. RP 1654, 4.
  39. RP 1652, 93.
  40. RP 1652, 117.
  41. RP 1652, 165.
  42. RP 1653, 109. — Der Traghimmel war im Vorjahre für die Erbhuldigung angefertigt worden.
  43. RP 1652, 82; RP 1653, 49; RP 1654, 83; RP 1655, 28, 73.
  44. RP 1652, 172.
  45. RP 1655, 133. — Im Jahre 1655 50 Gulden.
  46. RP 1657, 8.
  47. 1654 und 1656 je 20 Gulden (RP 1654, 27; RP 1656, 25).
  48. RP 1657, 73.
  49. RP 1657, 77.
  50. RP 1657, 83.
  51. LV 1, 300.
  52. Jurisdiktionsakten, MK., L. 35, Nr. 52.
  53. LV 15.
  54. RP 1658, 111 ff.
  55. RP 1658, 114.
  56. RP 1658, 125.
  57. Anlässlich der Krönung Ferdinand IV. (gestorben am 9. 7. 1654) zum römischen König am 8. 6. 1653 zu Regensburg wurde in Steyr ein Fest abgehalten, bei dem das ganze Bürgerkorps ausrückte. Abends wurde ein Reif- und Schwerttanz vorgeführt (RP 1653, 118), sowie ein Feuerwerk abgebrannt (RP 1653 148).
  58. RP 1658, 142; Erbhuldigungsakten, Mk., L. 14, Nr. 1289
  59. Erbhuldigungsakten, Mk., L. 14, Nr. 1288.
  60. Erbhuldigungsakten, Mk., L. 14, Nr. 1285.
  61. RP 1652, 352; RP 1642, 170.
  62. RP 1653, 91.
  63. RP 1658, 3.
  64. RP 1653, 170.
  65. RP 1654, 150.
  66. LV 12, 313.
  67. RP 1658, 162: Schröffl hatte 1658 wieder am kaiserlichen Hof über den Notstand berichtet und um weitere Steuererleichterungen ersucht. Auch um Bestätigung der städtischen Privilegien war er vorstellig geworden.
  68. Über Beschluss des Rates, der den Ansitz erwerben wollte, hatte Schröffl 1659 mit dem Eigentümer, Petrus von Aichen aus Wien, verhandelt und 1.200 Reichstaler sowie 2.000 Gulden eines Einlagserträgnisses als Kaufpreis geboten. Die Stadt war am Kauf des Gutes interessiert, weil diesem von Kaiser Ferdinand II am 11.11.1625, gegen Widerruf, verschiedene Privilegien und Benefizien verliehen worden waren. So u. a. die Errichtung einer Taverne, die Genehmigung des Bierbrauens, Bach-, Säge-, Mühl-, Hufbeschlags-, „Schleiff- und Ballier“ – Gerechtigkeiten. Man wollte diese Gewerbeberechtigungen ablösen und stilllegen, um die wirtschaftliche Not der in der Stadt tätigen Gewerbetreibenden zu lindern. Schröffl gelang es schließlich, im selben Jahr vom neuen Eigentümer und seinen Erben das Gut für sich zu erwerben. Er bot nun der Stadt die gewünschten Privilegien und gewisse Gründe zur Vergrößerung des Burgfriedens- und Landgerichtsumfanges zum Kauf an. Da sich die Stadt dem Bürgermeister für seine wiederholten Interventionen am kaiserlichen Hofe sehr verpflichtet fühlte, schlug Stadtrichter und Stadthauptmann Georg Galmberger am 23.9.1659 im Rat vor, den Adelssitz mit allen Privilegien sowie der Zivil- und Kriminaljurisdiktion von Schröffl anzukaufen. Für die Privilegien würden ihm 900 Gulden „guett gethan“. Das Gut solle ihm dann „freyaigenthumblich verehrt vnd geschenckht“ werden. Der Antrag wurde angenommen. (RP 1659, 150, 163).
  69. RP 1655, 66.
  70. RP 1657, 152.
  71. RP 1634, 60.
  72. RP 1635, 146.
  73. RP 1641, 247.
  74. Stadtpfarramt Steyr, Totenregister II, 125.
  75. RP 1655, 125.
  76. LV 12, 312. — Schröffl verfasste ein Familiengedenkbuch, das bei seiner ersten Verehelichung begonnen und nach seinem Tode von seiner vierten Frau fortgesetzt wurde (1634— 1648). Es war im Graf Mittrowskischen Archiv in Rozinka, Mähren, aufbewahrt.
  77. LV 12, 315.

Literaturverzeichnis

  1. Franz Xaver Pritz, Beschreibung der Stadt Steyr und ihrer nächsten Umgebung. Linz 1837.
  2. Franz Xaver Pritz, Geschichte der ehemaligen Benediktinerklöster Garsten und Gleink. Linz 1841.
  3. Josef Ofner, Die Eisenstadt Steyr. Geschichtlicher und kultureller Überblick. Steyr 1958.
  4. Bruno Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 2. Von der Reformation bis zum Ende des Absolutismus, 16. —18. Jhdt. Stuttgart 1955.
  5. Josef Aschauer, Das Messingwerk Reichraming. Oberösterreichische Heimatblätter Jg. 7, Heft 3-4.
  6. Friedrich Berndt. Schloss Engelseck (Unterhaltungsbeilage der Steyrer Zeitung vom 13. 10. 1955).
  7. Verzeichnis der Bürgermeister, Richter und Räte 1500— 1651. St.A.
  8. Bürgermeister-, Richter- und Ratswahlenbuch. St.A.
  9. Wahlbuch de anno 1618. St.A.
  10. Jahrbuch der k.k. heraldischen Gesellschaft Adler. XXVII und XXVIII. Bd. Wien 1917/18.
  11. Josef Ofner, Das „kaiserliche Armaturswerk“. Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 23, Dezember 1962.
  12. Ludwig Bittner, Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625 (Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 89 — 1901).
  13. Anton von Pantz, Die Innerberger Hauptgewerkschaft 1625—1783. Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 89, 1906.
  14. Heinrich R. v. Srbik, Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. bis Maria Theresia. Wien 1907.
  15. Krobath, Bürgermeister. Richter und Räte der If. Stadt Steyr, Amtsblatt der St. Steyr Nr. 8, Jg. 6.
  16. Alfred Hoffmann, Die Quellen zur Geschichte der Wirtschaft im Lande ob der Enns.
  17. Alfred Hoffmann, Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreich, 2 Bde. Salzburg 1952.
  18. Ludwig Edlbacher, Landeskunde von Oberösterreich. Wien 1883.

 

Weiteres Quellenmaterial Steuerbücher, Ratsprotokolle, Jurisdiktionsakten, Erbhuldigungsakten im Stadtarchiv Steyr, Sterbematriken im Stadtpfarramt Steyr, Eisenakten im Landesarchiv Linz.

 

Abkürzungen: LV = Literatur Verzeichnis, RP = Ratsprotokoll, K = Kasten, L = Lade.

Aus den Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 24, Dezember 1963

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