Berggasse 8

ehem. Cölestinerinnenkloster, ehem. Gefangenenhaus (von 1789 bis 2020)

ehem. Cölestinerinnenkloster, ehem. Gefangenenhaus

Mit Hofkanzleidekret vom 5. September 1786 wurde dem Magistrat Steyr das Kloster mit Kirche, Kapelle, Garten und zwei Holzbehältnissen um den Schätzungswert von 3500 fl. übergeben (das Klostergebäude ohne Kirche und Kapelle war auf 2700 fl. geschätzt worden); der Stadtmagistrat übernahm die darauf lastenden Abgaben per 24 fl. 1789 scheint die Kirche schon in ein Theater umgewandelt gewesen zu sein; sie ist Theatergebäude bis in die Gegenwart.

Das Schulgebäude hatte bei Aufhebung des Klosters der Normalschulfond übernommen, doch bat dieser um Entlastung von den Unterhaltskosten des Gebäudes, da die Mädchenschule in Steyr keine Normalschule sei und daher mit dem Normalschulfond gar keinen Zusammenhang habe. Unter dem 12. Jänner 1786 wies der Kaiser dem Normalschulfond 100 fl. jährlich aus dem Religionsfond zur Erhaltung der sarta tecta an.

Unter dem 2. Juli 1789 wurde der Regierung eröffnet, dass zur allsogleichen Einführung des Kriminalgerichts im Traunviertel und Etablierung desselben in Stadt Steyr Se. Majestät zu entschließen geruhte, das zum Kriminalgebäude bestimmte Zölestinerinnenkloster, weil hier causa publica obwalte, um den Schätzungswert zu überlassen, so dass der Betrag in 5-jährigen Fristen dem Religionsfond abgetragen, inzwischen aber pro rata mit 3 1/2 % verzinst werden sollte.

Darüber aufgeklärt, dass das Klostergebäude bereits zum Arbeitshaus verkauft und der Kaufschilling per 3500 fl. schon abgeführt worden sei, gab die vereinigte Hofstelle die Weisung dd. 3. August, dass  es bei der angeordneten Zurichtung dieses Gebäudes zum Kriminalgebäude sein unabänderliches Verbleiben haben. Für das Arbeitshaus habe der Magistrat ein anderes anständiges Unterkommen ausfindig zu machen.

(Dr. Rudolf Hittmair; Der Josephinische Klostersturm im Lande ob der Enns. (Freiburg im Breisgau 1907)

Der Hof des Klosters und Gefängnisses
Rate this post
Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert